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ente42 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 03.07.08, 17:50 Titel: probleme mit der gewährleistung |
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hallo ich habe ein kleines problem....
und zwar geht es um einen medien-discounter.. ich habe dort vor 4 monaten ein dect tel gekauft wo die station jetzt ihren geist aufgegeben hat... meine frau iss dann zu dem laden gefahren und wollte das gerät umtauschen... wobei der verkäufer dann sagte das es nach dem hersteller muss zur reparatur... obwohl meine frau auf das umtauschrecht bestanden hat.. hat man sich dort geweigert.... und da man meist eine frau einfacher beeindrucken kann.. hat sie es nun zur reparatur gegeben ohne eine auskunft über dauer der reparatur... nun meine frage.... gibt es irgendeine richtlinie was einem käufer zugemutet werden kann/darf (der laden ist 15 kilometer entfernt) .. da der verkäufer sich ja rechtlich falsch verhalten hat... und wie lange darf/kann eine reparatur dauern...
danke für antworten |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 04.07.08, 09:05 Titel: |
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Haben sich Verkäufer und Käufer auf eine Nacherfüllung durch Reparatur geeinigt, hat diese in einer angemessenen Zeit zu erfolgen. Je nach Sachlage dürften 2 bis max. 4 Wochen zumutbar sein. Zur Sicherheit sollte der Käufer eine First zur Nachbessserung setzen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Paddy82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2008 Beiträge: 785 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 04.07.08, 09:37 Titel: Re: probleme mit der gewährleistung |
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| ente42 hat folgendes geschrieben:: | | obwohl meine frau auf das umtauschrecht bestanden hat.. hat man sich dort geweigert.... |
Es besteht zunächst kein Recht um Umtausch. Der VK kann durchaus erst nachbessern. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 04.07.08, 09:52 Titel: Re: probleme mit der gewährleistung |
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| Paddy82 hat folgendes geschrieben:: | | Es besteht zunächst kein Recht um Umtausch. Der VK kann durchaus erst nachbessern. |
Irrtum.
Bei der Gewährleistung gilt:
| wikipedia hat folgendes geschrieben:: | Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. |
Hervorhebung von mir
Nur wenn ein Umtausch nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, kann der VK entgegen dem Wunsch des Käufers nachbessern.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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andi_25 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 68
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Verfasst am: 04.07.08, 10:02 Titel: |
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Nicht unbedingt ....
Es ist meistens eine Hersteller sache... und vor Umtausch oder Geldrückzahlung hat der Verkäufer das Recht auf Reperatur und dieses geht nun mal nur beim Hersteller.
Ich habe selber einen 3 Monate alten Toaster zu Siemens schicken lassen müssen und ein 6 Monaten alten Laptop direkt zu Toschiba.
Also von dem roten Markt bei mir vor Ort habe ich eigentlich immer einen Umtausch bekommen, aber von kleineren bin ich gewohnt das es direkt zum Hersteller geht, weil meistens auch kein zweites Gerät da ist. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 04.07.08, 10:11 Titel: |
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Der TE sprach von Gewährleistung! Nicht von Garantie.
Gewährleistung ist eine Sache zwischen VK und Käufer, mit der der Hersteller nicht das Geringste zu tun hat.
Und für die Gewährleistung gilt das oben zitierte  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 04.07.08, 10:12 Titel: |
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| andi_25 hat folgendes geschrieben:: | Nicht unbedingt ....
Es ist meistens eine Hersteller sache... und vor Umtausch oder Geldrückzahlung hat der Verkäufer das Recht auf Reperatur und dieses geht nun mal nur beim Hersteller.
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Die Gewährleistung ist Verkäufersache. Die Nacherfüllung ist nicht zu verwechseln mit Geldrückzahlung - der Rücktritt, (zuvor darf in der Regel nacherfüllt werden) und Umtausch aus Kulanz oder Garantie. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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ente42 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 04.07.08, 18:37 Titel: |
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| Big Guro hat folgendes geschrieben:: | | Haben sich Verkäufer und Käufer auf eine Nacherfüllung durch Reparatur geeinigt, hat diese in einer angemessenen Zeit zu erfolgen. Je nach Sachlage dürften 2 bis max. 4 Wochen zumutbar sein. Zur Sicherheit sollte der Käufer eine First zur Nachbessserung setzen. |
leider wurde keine frist gesetzt.. da meine schwangere frau genervt war von dem verkäufer der sagte das ein umtausch gar nicht geht... und das iss das was mich am meisten ärgert... es geht um ein telefon im wert von 50 € womit die verhältniss mässigkeit wohl geklärt waere... desweiteren ist es eine grosse kette welche mehrere von dem teil auf lager hatte... es war ja auch nur ein teil des gerätes was defekt war.. heist also der händler hätte aus gewährleistung das eine teil getauscht...
wobei ich jetzt auch noch mal fragen muss ... wie sieht es mit den persönlichen daten aus die in dem telefon waren.... müssen die drin bleiben oder darf es durch reparatur gelöscht werden auch wenn das mobilteil nicht defekt ist .. sondern nur die basis... |
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ente42 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 04.07.08, 18:41 Titel: |
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| Big Guro hat folgendes geschrieben:: | | andi_25 hat folgendes geschrieben:: | Nicht unbedingt ....
Es ist meistens eine Hersteller sache... und vor Umtausch oder Geldrückzahlung hat der Verkäufer das Recht auf Reperatur und dieses geht nun mal nur beim Hersteller.
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Die Gewährleistung ist Verkäufersache. Die Nacherfüllung ist nicht zu verwechseln mit Geldrückzahlung - der Rücktritt, (zuvor darf in der Regel nacherfüllt werden) und Umtausch aus Kulanz oder Garantie. |
so sehe ich das auch ... und da das gerät noch keine 6 monate alt war ist auch der hersteller/ verkäufer beweispflichtig.... und durch den preis (50€) waere die günstigste variante also der umtausch...was wir auch wollten....
und noch mal eine frage... kann ich dem händler jetzt trotzdem noch sagen das ich einen umtausch möchte ???? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 04.07.08, 19:13 Titel: |
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| Zitat: | | und da das gerät noch keine 6 monate alt war ist auch der hersteller/ verkäufer beweispflichtig |
Ist ja hier kein Problem, die Beweispflicht trifft den Verkäufer nur insoweit, als gesetzlich vermutet wird, dass der Sachmangel schon beim Kauf vorlag.
| Zitat: | | und durch den preis (50€) waere die günstigste variante also der umtausch |
Woher wissen Sie das?
| Zitat: | | kann ich dem händler jetzt trotzdem noch sagen das ich einen umtausch möchte ???? |
Der Händler wird sich wohl trotzdem weiterhin auf die Unverhältnismäßigkeit berufen. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 04.07.08, 22:47 Titel: |
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| spraadhans hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: | | kann ich dem händler jetzt trotzdem noch sagen das ich einen umtausch möchte ???? |
Der Händler wird sich wohl trotzdem weiterhin auf die Unverhältnismäßigkeit berufen. |
Ein Fall der Unverhältnismäßigkeit dürfte hier nicht gegeben sein, vielmehr liegt eine Einigung über die Nachbesserung als Form der Nacherfüllung vor. Hiervon kann der Käufer nun nicht einfach wieder abweichen.
Eine Frist für die Nachbesserung kann aber dennoch auch nachträglich gesetzt werden. Ggf. kann dann bei fruchtlosem Ablauf der Frist auf die andere Art der Nacherfüllung zurückgegriffen werden oder der Käufer kann vom Vertrag zrücktreten. |
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ente42 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 05.07.08, 07:19 Titel: |
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| spraadhans hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: | | und durch den preis (50€) waere die günstigste variante also der umtausch |
Woher wissen Sie das?
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der austausch einer elektronik platine kostet etwas mehr als 50€ und da ich als betriebsschlosser auch eng mit elektrikern zusammen arbeite .. weiss ich das alleine die fertigung einer einzelnen platine mehr zeit in anspruch nimmt als die fertigung einer ganzen serie .... |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 05.07.08, 07:28 Titel: |
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Wobei ich allerdings davon ausgehe, dass der Hersteller Ersatzteile vorrätig halten wird - und damit die Frage von spraadhans wieder berechtigt wäre. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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