Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Software gekauft, die Verpackung geöffnet und installiert. Bei der Installation stellte ich fest, das wesentliche Teile nur als Demo vorhanden war, was in der Auktion nicht angegeben war.
Ich habe die Software zurückgesandt, mit dem Hinweis, dass sie nicht dem Angebot entspricht.
Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Software wieder komplett deinstalliert habe, soweit dies auf einer [Wortsperre: Produktname]-Plattform möglich ist.
Weiter hebe ich geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen mein Geld zurückerwarte.
Nachdem ich keinen Geldeingang verzeichnen konnte habe ich diesen angemahnt.
Daraufhin bekam ich eine Mail vom Verkäufer. Er stellte vier Bedingungen zur Rückzahlung.
1. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass die Software komplett gelöscht worden sei.
2. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass ich keine Sicherheitskopien der Software angelegt habe und wenn, dass ich diese vernichtet habe.
3. die Zusendung der Originalrechnung.
Die beiden ersten Punkte begründet er mit dem Urhebergesetz, ohne weitere Nennung entsprechender Paragrafen.
Habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Software gekauft, die Verpackung geöffnet und installiert. Bei der Installation stellte ich fest, das wesentliche Teile nur als Demo vorhanden war, was in der Auktion nicht angegeben war.
Ich habe die Software zurückgesandt, mit dem Hinweis, dass sie nicht dem Angebot entspricht.
Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Software wieder komplett deinstalliert habe, soweit dies auf einer [Wortsperre: Produktname]-Plattform möglich ist.
Weiter hebe ich geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen mein Geld zurückerwarte.
Nachdem ich keinen Geldeingang verzeichnen konnte habe ich diesen angemahnt.
Daraufhin bekam ich eine Mail vom Verkäufer. Er stellte vier Bedingungen zur Rückzahlung.
1. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass die Software komplett gelöscht worden sei.
2. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass ich keine Sicherheitskopien der Software angelegt habe und wenn, dass ich diese vernichtet habe.
3. die Zusendung der Originalrechnung.
Die beiden ersten Punkte begründet er mit dem Urhebergesetz, ohne weitere Nennung entsprechender Paragrafen.
Gibt es solche Bestimmungen überhaupt?
MUHAHAHA der Kerl isn Troll!
Mach ihn mal drauf aufmerksam dass wenn er nich sofort deine Mark wieder rausrückt du ihn anzeigst wegen arglistiger Täuschung.
Dann hält er schon die SChnauze!
Daraufhin bekam ich eine Mail vom Verkäufer. Er stellte vier Bedingungen zur Rückzahlung.
1. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass die Software komplett gelöscht worden sei.
2. 1 Eidesstattliche Versicherung, dass ich keine Sicherheitskopien der Software angelegt habe und wenn, dass ich diese vernichtet habe.
3. die Zusendung der Originalrechnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.