Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich kenne mich mit diesen ganzen Rechtskram nicht aus, darum hätte ich an euch mal eine Frage. Ich würde mich freuen wenn ihr diese ernst nehmt und mir mal eure Meinung darüber Schreibt.
Es geht darum das ich mir mal überlegt habe, das es doch eigentlich Diskriminierend ist das Alleinstehende/Ledige Leute mehr Steuern bezahlen müssen als Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern. Auf Grundlage des Diskriminierungsverbotes.
Warum müssen die Alleinstehenden für mehr aufkommen ? Irgendwo ist das ja auch ein Zwang ... nur Vergünstigungen zu erhalten wenn man eine Familie gründet, eine Ehe schließt oder Kinder bekommt.
Nicht jedem ist das Möglich, da gibt es viele gründe.
Einige können aus Beruflichen gründen keine solche "Beziehung" aufbauen.
Andere sind vielleicht Körperlich, Geistig nicht in der
Lage so was zu erreichen. Und ganz andere wollen das einfach nicht.
Da gibt es sicher einiges aufzuzählen.
Wie währe die Rechtslage ?
Welche Gesetze stehen dahinter, und würden das Ablehnen oder Bestätigen ?
Ich bedanke mich schon jetzt recht Herzlich für eure Antworten.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.07.08, 00:59 Titel:
Auch das AGG erlaubt Ungleichbehandlung dort, wo es sachlich geboten ist. Der verfassungsmäßig gebotene Schutz der Familie ist doch schon mal ein dickes Pfund, das man zugunsten einer Ungleichbehandlung in die Waagschale werfen kann.
Daß es Leute gibt, die wollen, aber nicht können, ist kein Gegenargument. Vielleicht möchte die 14-jährige Millionenerbin auch keine Steuern auf ihr Vermögen bezahlen und lieber alles verprassen, sie darf aber halt nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Die steuerliche Bevorzugung korrespondiert mit der familienrechtlichen Verpflichtung. Der Verheiratete bzw. Eltern haben eine Unterhaltspflicht, auf die bei der Besteuerung Rücksicht genommen wird. Will der Alleinstehende diese Bevorzugung auch haben, muß er eben auch Unterhaltspflichten übernehmen.
Genau solche Diskussionen wie diese waren zu befürchten als dieses Unding AGG auf den Markt kam..... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.