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Seit Juli gilt auch in NRW das allgemein bekannte Rauchverbot in Gaststätten etc.
Gilt dieses Verbot in gleicher Form auch für die Firmeneigene Kantine?
Die Lage in NRW kenne ich nicht, aber für Niedersachsen müßte die Antwort wohl "Nein" lauten:
Zitat:
Auch im Ministerium seien in der vergangenen Woche täglich "20 bis 30 Anrufe" eingegangen, sagte jetzt ein Sprecher und gab damit indirekt zu, dass das als hieb- und stichfeste gepriesene Nichtraucherschutzgesetz den Betroffenen offenbar noch nicht einleuchtet. So darf in Kantinen weiter geraucht werden, wenn es dort nur Speisen für Betriebsangehörige gibt. Ebenso in Spielhallen, wenn dort keine Getränke ausgeschenkt werden. In Festzelten hingegen ist die Kippe nur in einem "untergeordneten Nebenraum" erlaubt, der allerdings "mit einer fest installierten Zeltplane und Tür verschlossen sein muss". So beschreibt es das Ministerium.
_________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Das Gesetz hat alle Einrichtungen aufgenommen, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW sind Betriebskantinen daher als Gaststätten einzustufen. Geraucht werden darf nur in abgeschlossenen Nebenräumen. Zudem ist in der Arbeitsstättenverordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz seiner nicht rauchenden Beschäftigten bereits seit 2002 gesetzlich geregelt.
Quelle: MAGS NRW.
Es wurde in Medien auch angekündigt, dass es weniger stichprobenartige Kontrollen geben würde, sondern man eher auf Beschwerden reagieren würde. Deswegen würde ich das Ordnungsamt informieren.
Meiner meinung kann das auch der Arbeitgeber oder der Betriebsrat so beschließen.
Als ich bei einer größeren Firma war gab es in der Kantiene ein Rauch und ein Handyverbot.
Das war schon Ende der 1990 er Jahre.
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