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mal angenommen, bei einer landesweit zentral gestellten schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Mathe an den 9. Klassen der Hauptschulen im Land Baden-Württemberg mit inhaltlich gegenüber den Vorjahren aus pädagogischen Gründen deutlich geänderten Aufgabenstellungen wären die Klassendurchschnitte an vielen Schulen um eine bis anderthalb Noten schlechter als in den Vorjahren:
Wer könnte darüber entscheiden, ob die Aufgabenstellung und der Bewertungs-Maßstab dem Alter, der Vorbildung und der Schulart angemessen war?
Welche rechtlichen Widerspruchs-Möglichkeiten haben Eltern innerhalb welcher Fristen?
Wen würde ein Verwaltungsgericht wohl als pädagogischen Fachgutachter bei einem Verfahren heranziehen? Einen Hauptschulleiter? Einen PH-Hochschullehrer?
In Bayern wäre da das ISB. Ob es in Ba-Wü Vergleichbares gibt, weiß ich nicht. Da das Ziel aber lautet "Vergleichbarkeit der Abschlüsse", könnte man ja mal nach "Standards" suchen; z. B. hier:
http://www.schule-bw.de/entwicklung/bistand/ _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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