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skilled18
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 09:33    Titel: LAPTOP STORY Antworten mit Zitat

Guten Tag Leute,

ich habe vor 1 1/2 Jahren einen Laptop bei einem Discounter gekauft, der ständig mit den selben Fehler nach Einschicken/Reperatur wieder kaput geht.
Da auch ständig meine Dokumente weg sind fuer die Uni habe ich nach dem 3ten Mal eine "Wandlung" angesprochen, indem ich den Laptop + Wandlungsschreiben nach der bestimmten Firma schickte.
Ich hätte mich mit einer bestimmten Geldmenge zufrieden gegeben oder einer vergünstigung eines neuens Models.
Schließlich kam mein Paket zurück, mit dem SELBEN Laptop, dieser wieder einmal repariert wurde.
Die besagte Firma angerufen und gefragt wie wir verbleiben da man die Briefe die ich dabei lege nicht beantwortet werden.
Nun sagte einer der Mitarbeiter das ich mich mit einem Fax an die Niederlassung wenden solle.
GESAGT GETAN! - Eines Tages steht die Post vor meiner Tür und verlangte den Laptop, ich wusste von nichts! Gab das Packet (noch nichtmal ausgepackt weil es sich eh nicht lohnen würde es auszupacken) dem netten Postboten und dachte das die von der Firma halt das Gerät analysieren wieviel Geld sie mir da noch für zurückgeben würden.
Vor 20 Minuten kam der Postbote, lachte und sagte dazu "HIer haben sie ihn wieder".

An dieser stelle weiß ich nicht was noch machbar ist, ich erreiche bei der bestimmten Firma niemand wichtiges.

Hoffe das mir jmd in kleinster Weise weiterhelfen kann. / Wie ist die Rechtslage?


Lg
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Leider kann aufgrund der Forenregeln keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, also nur allgemein.

Die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) kann nur im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ausgesprochen werden.

Bei Garantie durch einen Dritten (z.B. Hersteller, also nicht der Verkäufer) scheidet die Wandlung (Rücktritt) aus.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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skilled18
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Big Guro, danke fuer deine schnelle Antwort jedoch wollte ich keine Rechtsberatung! Sehr glücklich
Mich interessierts was fuer Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen?!


Lg
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 14:26    Titel: Re: LAPTOP STORY Antworten mit Zitat

skilled18 hat folgendes geschrieben::
ich habe vor 1 1/2 Jahren einen Laptop bei einem Discounter gekauft
habe nach dem 3ten Mal eine "Wandlung" angesprochen, indem ich den Laptop + Wandlungsschreiben nach der bestimmten Firma schickte.


Ein Rücktritt vom Kaufvertrag könnte nur dem Verkäufer (hier: Discounter) gegenüber erklärt werden; und ein gesetzliches Rücktrittsrecht würde auch erst und nur dann bestehen, wenn vom Verkäufer verlangte/erbrachte Nacherfüllungsmaßnahmen erfolglos geblieben wären ( was nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch der Fall ist).

Allerdings müßte sich der Discounter eventuell zurechnen lassen, wenn Reparaturmaßnahmen erfolglos von demjenigen Service-Betrieb vorgenommen wurden, an den der Discounter Käufer bei Reklamationen verwiesen hatte.

Zitat:
Die besagte Firma angerufen ... ich erreiche bei der bestimmten Firma niemand wichtiges.
Wie ist die Rechtslage?


Wenn diese "Firma" lediglich der Garantiegeber ist, dann nützt es nichts, sich nur im Rahmen des (freiwilligen!) Garantieversprechens mit ihr auseinanderzusetzen. In der Garantieerklärung hätte jedenfalls darauf hingewiesen werden müssen, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (gegenüber dem Verkäufer) durch die Garantie weder eingeschränkt, noch ersetzt werden.

mbG
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Und weil nicht alles, was mit Computern zu tun hat, unters Computer- und Onlinerecht fällt, ins Verbraucherrecht verschoben.
_________________
Geist ist Geil!
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DefPimp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 09:23    Titel: Re: LAPTOP STORY Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::


Wenn diese "Firma" lediglich der Garantiegeber ist, dann nützt es nichts, sich nur im Rahmen des (freiwilligen!) Garantieversprechens mit ihr auseinanderzusetzen. In der Garantieerklärung hätte jedenfalls darauf hingewiesen werden müssen, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (gegenüber dem Verkäufer) durch die Garantie weder eingeschränkt, noch ersetzt werden.

mbG


Da wäre es vorher aber interessant zu wissen, wann der Fehler zum ersten mal aufgetreten ist, denn womöglich ist de rHändler dann gar nicht mehr in der Beweispflicht und der Käufer angeschmiert.

Mfg DefPimp
_________________
Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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