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Verfasst am: 05.07.08, 09:49 Titel: Widerruf nicht akzeptiert - Wettbewerbsverstoß?
Hallo,
mich interessiert folgende Fragestellung.
Angenommen ein gewerblicher Händler erfüllt seine Informationspflichten im Sinne des Widerrufsrechts vollumfänglich.
Allerdings verweigert er einem Käufer im konkreten Fall dessen Widerufsersuchen, wir nehmen an entgegen den rechtlichen Bestimmungen.
Wäre ein solches Vorgehen, ganz abgesehen von den rechtlichen Folgen hinsichtlich des Käufers auch ein Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Der Käufer kann sowiso nicht abmahnen, zudem sehe ich hier kein wettbewerbswidriges Verhalten. Mann könnte zwar argumentieren, dass der Verkäufer sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen will; M.E. fällt dieses Einzelverhalten aber nicht unter das Wettbewerbsrecht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
So einfach ist das UWG hier nicht auszuschließen. In Betracht käme ein Verstoss gegen § 4 Nr. 11, 3 UWG. Eine Wettbewerbshandlung nach § 2 I Nr. 1 UWG könnte zwar aufgrund eines Verhaltens nach Vertragsschluss bestritten werden, m.E. liegt jedoch ein ähnlicher Fall vor wie das Bestreiten einer Kündigung. Durch das Aufrechterhalten des Vertrages wird der Vertragsteilnehmer dem Wettbewerber entzogen, insofern tangiert der SV auch das Wettbewerbsrecht.
Die Tatsache, dass hier nur ein Einzelfall vorliegen könnte, reicht zur Vereinung der Erheblichkeit nicht aus. Es ist zusätzlich auf die Schwere des Verstosses abzustellen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
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