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Online Reisebuchung - e-mail gelöscht / Rechtslage

 
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28missi
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 15:05    Titel: Online Reisebuchung - e-mail gelöscht / Rechtslage Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Folgende Situation: A hat Urlaubsunterkunft direkt beim Vermieter gebucht. Vermieter hat Preis und Zeit per Mail bestätigt. Nun ist das ganze bereits 5 Monate her und die Mail weg (wurde nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gelöscht). A hat sich keine Hardcopy gemacht und sich leider auch nicht den Namen und Adresse des Vermieters notiert.
A hat versucht über verschiedene Kanäle (Zimmervermittlungen des Urlaubsortes) den Vermieter ausfindig zu machen. Ohne Erfolg.
Wenn sich der Vermieter nicht nochmal meldet - wie ist dann die Rechtslage?
Muss A den Urlaub evtl. im Nachhinein zahlen?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, der Vermieter hat wahrscheinlich die Kontaktdaten seines Mieters und wird die vereinbarte Miete sicherlich geltend machen.
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28missi
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Vermieter aber nicht auch eine gewisse Pflicht sich in einem bestimmten Zeitfenster nochmal zu melden? Auch für ihn müsste es ja wichtig sein, dass der Vetrag erfüllt wird (alleine schon für seine persönliche Planung?!)
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, eine "gewisse Pflicht" hat er nicht. Natürlich wird der Vermieter eines einzelnen Ferienhauses vielleicht anders planen, als ein Unternehmen, das hunderte Ferienhäuser vermietet.

Aber eine Verpflichtung zur Rückmeldung besteht nicht. Ebenso braucht der Vermieter auch nicht zu planen, da ein wirksamer Mietvertrag besteht und es nicht seinem Risiko zuzuordnen ist, wenn der Vertrag durch den Mieter nicht erfüllt wird.
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28missi
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für das Feedback. Schade, dass der Versuch des Mieters, den Namen und die Adresse rauszufinden, nicht irgendwie gewürdigt wird.
Aber wenn so die Rechtslage ist...
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Außerhalb der Rechtslage:
1) Hoffentlich sorgt der Vermieter dafür, dass wichtige E-Mails nicht gelöscht werden. Sonst braucht der Mieter nicht zu zahlen und der Vermieter bleibt vielleicht ohne Geld.
2) In E-Mail-Accounts/ -Postfächern kann man einrichten, dass z.B. alle E-Mails in bestimmten Ordnern nie automatisch gelöscht werden.

Zurück zur Rechtslage:
Blöd für den Vermieter, wenn der Mieter den Erhalt der Bestätigung bestreitet. Dann kann das Zustandekommen des Mietvertrages evtl. nicht bewiesen werden. Womit ich nicht behaupten will, dass man lügen sollte.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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