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Wilder Müll...

 
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asdfgh
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Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:49    Titel: Wilder Müll... Antworten mit Zitat

Hallo...

Herr M hat aus der Not heraus 8 Müllsäcke bei einer Wilden Müllhalde(ein Sofa stand schon dort) abgestellt. Er wollte diese nur vorübergehend aus Platzmangel dort abstellen und sie nach ein paar Tagen wieder abholen. Sie wurden aber bevor er das machen konnte vom Umweltamt entdeckt. Da sich Briefe in den Säcken befanden, wurde der vermeintliche Verursacher benachrichtigt. Es wird vermutet, dass Herr M oder ein beauftragter Dritter den Müll dort abgeladen hat und sie bitten Herrn M sich zum Sachverhalt zu äußern.
Ist es Herrn M zweifelsfrei nachweißbar, dass er der Verursacher ist?
Mit welchen Konsequenzen hat er zu Rechnen?
Gibt es Möglichkeiten sich der Strafe zu entziehen?
Gibt es mildernde Umstände, wenn er es zugibt?
Wird der komplette Müll nach hinweisen durchsucht oder nur solange bis einer gefunden wird?
Und wird der gefundene Müll unverzüglich entsorgt, oder wird er bis zu Klärung des Sachverhalts aufgehoben?

Zur letzten Frage: Herr M wurde mitgeteilt, dass in den Säcken ein Brief gefunden wurde.
Herrn M ist es sehr peinlich, dass es so weit gekommen ist. Normalerweise wirft er keinen Müll in die Natur und kümmert sich sogar um fremden Müll. Tut zwar hier nichts zur Sache, aber es soll mal gesagt sein.

Wie ist die Rechtslage?

Ich danke schonmal im voraus...
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UG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand kann einfach aus der Not heraus seinen Müll irgendwo auf öffentlichem Grund abladen, auch nicht vorübergehend.
Wenn das jeder täte, hätten wir hier schnell Zustände wie in Napoli.
Dürfte sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, mit Bußgeld und den Kosten für die Müllbeseitigung.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es Herrn M zweifelsfrei nachweißbar, dass er der Verursacher ist?

wenn mehr als ein einzelner Brief auf ein und dieselbe Person hindeuten, wird diese Person als Verursacher des illegal entsorgten Mülls angenommen.

Zitat:
Mit welchen Konsequenzen hat er zu Rechnen?

Er erhält von der zuständigen Behörde (in Städten und Gemeinden i.d.R. das Ordnungsamt) Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten sich der Strafe zu entziehen?

Zum Glück nicht. Wie oben schon gesagt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei 8 Müllsäcken wird man es auch nicht bei einer Belehrung oder mündlichen Verwarnung belassen. Die Bußgelder bewegen sich bei wilder Müllentsorgung im Haushaltsbereich zwischen etwa 15 und 1.500 Euro bei Ersttätern.
(Hängt davon ab, welche Guthaben die Kontoauszüge in den Müllsäcken ausweisen ) Winken

Zitat:
Gibt es mildernde Umstände, wenn er es zugibt?

Nein, aus welchem Grund auch ? Wie die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden die Sache nun im einzelnen bewerten, hängt von weiteren Umständen ab (Inhalt der Müllsäcke, Ort der Entsorgung, Menge, Stimmung der Mitarbeiter usw.) Um da eine Aussage zu machen, bräuchte man eine Glaskugel.

Zitat:
Wird der komplette Müll nach hinweisen durchsucht oder nur solange bis einer gefunden wird?

Man schaut sicher alle Säcke durch. Es könnte ja mehrere Verursacher geben.

Zitat:
Und wird der gefundene Müll unverzüglich entsorgt, oder wird er bis zu Klärung des Sachverhalts aufgehoben?

Es werden i.d.R. Fotos von den Beweisstücken gemacht (Briefe, Kontoauszüge u.ä.), danach wird der Müll i.d.R. entsorgt ... so wie es ausschaut, auf irgendeiner Autobahnausfahrt. Winken
_________________
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