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Verfasst am: 07.07.08, 14:48 Titel: Wettbewerbszentrale - Verstoß - ein merkwürdiger Fall
Liebe Forenuser,
ich habe eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund erhalten und versuche Ihnen diesen recht komplizierten Fall vorzutragen:
Internetauktionshaus [Name geändert] Auktion:
In dieser Auktion war ein sogenanntes Gif-Bild verarbeitet, welches eine einfache Statistik des wachsenden Goldpreises darstellte.
Dieses lag bei meinem Service Provider auf dem FTP.
5 Wochen nachdem die Auktion beendet war und ich keine Goldbarren mehr angeboten hatte überschrieb ich die Datei "gold.gif" in dem
FTP Programm, somit wurde auch in der beendeten Auktion welche abgemahnt wurde die Datei verändert angezeigt.
Anstatt der Grafik des steigenden Goldpreises steht nun ein Textfeld eingerahmt in der Auktion, hier war der Text:
"Ich versende für 3,70 Euro im wattierten Umschlag, der Barren ist somit nicht versichert...Sollten Sie einen versicherten Versand wünschen,
beachten Sie den Versicherungsaufschlag für die Pakete"
Diese Grafik mit obigen Text sollte für einen privaten Verkauf durch ein anderes Internetauktionshaus [Name geändert] Konto genutzt werden und erschien dann in dem gewerblichen
Konto aufgrund der identischen Bezeichnung "...gold.gif".
In einer gewerblichen Auktion ist dies, ohne Frage, nicht zulässig.
Jedoch befand sich während der Auktion und bis 5 Wochen danach ein derartiger Text nicht in der Auktion, die Transaktion mit dem Kunden war schon
längst abgewickelt.Ein Bildschirmabdruck vom 30.06.2008 liegt der WBZ vor, zu diesem Zeitpunkt war der obig erwähnte Text in der schon längst erledigten
Auktion zu sehen.
Meiner Meinung nach muß die WBZ mir nachweisen dass während und ? Zeit nach der Auktion der Text auftauchte, dies tat er aber definitiv nicht.
Mittlerweile habe ich die Datei : gold.gif wieder geändert, zu sehen ist ein Haufen Goldbarren.
Nun ist die Frage wie ich mich verhalte, ich wurde aufgefordert die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin wäre interessant ob ich das Recht habe zu erfahren welche Person mich bei der WBZ meldete, hierzu erhalte ich keine Auskunft durch die WBZ.
Ebenso wäre für mich interessant was mir nun droht, sollte ich nicht auf die Unterlassungsforderung und Zahlung von 206 Euro eingehen.
Für mich als Student wäre weiterhin wichtig welche Kosten auf mich zukommen, insbesondere dann wenn ich mich zB durch
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe um Licht am Ende des Tunnels zu erblicken
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.07.08, 16:41 Titel:
Schon grundsätzlich wäre zu fragen, ob diese Erklärung nicht als bloße Schutzbehauptung unglaubwürdig wäre.
(Schon ungewöhnlich, wieso ein Text als Bild eingebunden wird, aber gut...)
Dann ist höchst fraglich, ob wirklich jemand eine Auktion 5 Wochen nach ihrem Ende aufruft, um eine Abmahnung zu versenden. Sie wäre ja in keiner Suche des Auktionshauses mehr auffindbar.
Dann wäre wohl ebenfalls unglaubwürdig, wieso Sie überhaupt einerseits Goldbarren gewerblich und dann wieder mit einem anderen Account Goldbarren "von privat" verkaufen (dürften).
Für die Abmahnung ist wohl der Anscheinsbeweis, das Angebot sei so ergangen wie beanstandet, ausreichend. Anspruchsvernichtende Einwände müßte der Abgemahnte beibringen.
Wer Sie "angeschwärzt" hat, ist völlig egal, das kann auch jemand von einer Hotmail-Email aus gemacht haben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Schon grundsätzlich wäre zu fragen, ob diese Erklärung nicht als bloße Schutzbehauptung unglaubwürdig wäre.
Dem Gesetz nach gibt es dass nicht, denn das wäre willkürliches Unterstellen.
Zitat:
Dann ist höchst fraglich, ob wirklich jemand eine Auktion 5 Wochen nach ihrem Ende aufruft, um eine Abmahnung zu versenden. Sie wäre ja in keiner Suche des Auktionshauses mehr auffindbar.
Wenn es sich um eine ganz große Verkaufsplattoform für entsprechende Angebote handelt, dann ja, wenn man dieses auch will.
Zitat:
Dann wäre wohl ebenfalls unglaubwürdig, wieso Sie überhaupt einerseits Goldbarren gewerblich und dann wieder mit einem anderen Account Goldbarren "von privat" verkaufen (dürften).
Das ist unbedeutend, da nicht abgemahnt. Das man etwas nicht darf schliesst nicht unbedingt aus, dass man es dennoch tut. Hier sollte lediglich eine Grafik mit dem Goldpreis in einer privaten Auktion eingefügt werden, er hat nicht geschrieben, dass er in der Privaten Auktion auch Goldbarren privat anbieten will.
Zitat:
Weiterhin wäre interessant ob ich das Recht habe zu erfahren welche Person mich bei der WBZ meldete, hierzu erhalte ich keine Auskunft durch die WBZ.
Es besteht kein Auskunftsanspruch.
Zitat:
Jedoch befand sich während der Auktion und bis 5 Wochen danach ein derartiger Text nicht in der Auktion,
Dann würde ich das dem Wettbewerbsverein mitteilen und nachfragen ob man unter den Umständen die Abmahnung weiter verfolgen will, da man dieses auch nur versehentlich gemacht hat und nicht mit der Absicht in einem beendeten Angebot Werbung damit zu betreiben.
Nach dem UWG §11 besteht eine Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Kenntnis oder von max. 3 Jahren. Zumindest ist noch nichts verjährt.
Nun ist aber die Frage ob man hier noch von einer Wettbewerbshandlung sprechen kann mit der man unlauter handelt, denn kaum ein Verbraucher oder Käufer wird ein beendetes Angebot suchen. Der Wettbewerbsverein oder jemand anderes, der jemanden sucht, der evtl. gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstösst, wird auch die beendeten Angebote durchsuchen.
Das ist wirklich schwirig. Der Streitwert könnte je nach Umfang der ausgeübten Tätigkeit, vorliegend eher angenommen klein, bei vielleicht max. 5000 EUR liegen.
Von daher würde einen die erste gerichtliche Instanz bei einer Verfügung ohne mündliche Verhandlung etwa 1000 EUR Kosten und mit mündlicher Verhandlung etwa 2000 EUR.
Man könnte natürlich auch die Abmahnung "rechtsverbindlich ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" abgeben und die Kosten nicht bezahlen, denn dann wäre der Streitwert nur noch ca. 200 EUR und dann zukünftig aufpassen oder die Goldtätigkeit ganz einstellen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.07.08, 20:00 Titel:
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Hier sollte lediglich eine Grafik mit dem Goldpreis in einer privaten Auktion eingefügt werden, er hat nicht geschrieben, dass er in der Privaten Auktion auch Goldbarren privat anbieten will.
Das haben Sie falsch verstanden. Ich stelle es noch mal dar, wie ich es aus dem Eingangsposting verstanden habe:
Auktion 1:
* gewerblich
* Goldbarren ("und ich keine Goldbarren mehr angeboten hatte", bezogen auf die Zeit nach 1)
* Grafik "Goldpreis" unter Name A
Auktion 2:
* "privat" ("für einen privaten Verkauf")
* Goldbarren ("der Barren ist somit nicht versichert")
* Grafik "unversicherter Versand" unter Name A _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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