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Verfasst am: 08.07.08, 17:28 Titel: Inhalt beschädigt - wer haftet?
Ein liebes Hallo!
Wer kann mir zu einem etwas komplizierterem Fall etwas sagen:
Person A ersteigert bei Person B über eine Internetauktion ein Produkt per Vorkasse. Person B behauptet, dieses zu 100 % sicher verpackt zu haben (Karton in Karton usw.) und per versichertes Paket bis zu 500,- EUR Warenwert zu schicken. Das Paket kommt nicht bei Person A an und auf die Rückfrage beim Versandinstitut sowie bei Person B wird ihr mitgeteilt, dass es irrtümlich bei einer Firma ein paar Straßen weiter abgegeben wurde und Person A nun entweder den komplizierteren Weg gehen kann, nämlich dass das Paket dort wieder abgeholt und neu und richtig zugestellt wird, oder aber sie direkt hinfahren kann und das Paket abholen kann, wofür man sehr dankbar wäre. Gesagt getan und hingefahren, abgeholt und prompt ist der Inhalt zerbrochen und zudem ist das Objekt nicht so verpackt wie zugesagt - nur 1 Karton und dieser auch noch zu klein usw.
Auf neue Nachfrage bei der Versandfirma wird Person A nun mitgeteilt, dass die persönliche Abholung jetzt das Problem bei der Schadenserstattung sein könnte, da der Inhalt auch auf dem Weg von Firma zu Person A hätte beschädigt worden sein können. Nichtsdestotrotz wird das Paket samt Inhalt von der Versandfirma wieder abgeholt und mit einer Schadensnummer versehen, begutachtet und an den Absender/Person B zurückgeschickt. Die Versandfirma weigert sich wg. unsachgemäßer Verpackung den Schaden zu ersetzen. So. Person A hat nun weder Gegenstand noch Geld. Muss ihr von Person B in jedem Falle das Geld zurückerstattet werden - unabhängig von der weiteren Entwicklung zwischen der Versandfirma und Person B? Nur diese würde nämlich bei Erstattung die Entschädigungssumme von der Versandfirma erstattet bekommen.
Wer kann mir zu einem etwas komplizierterem Fall etwas sagen:
Person A ersteigert bei Person B über eine Internetauktion ein Produkt per Vorkasse. Person B behauptet, dieses zu 100 % sicher verpackt zu haben (Karton in Karton usw.) und per versichertes Paket bis zu 500,- EUR Warenwert zu schicken. Das Paket kommt nicht bei Person A an und auf die Rückfrage beim Versandinstitut sowie bei Person B wird ihr mitgeteilt, dass es irrtümlich bei einer Firma ein paar Straßen weiter abgegeben wurde und Person A nun entweder den komplizierteren Weg gehen kann, nämlich dass das Paket dort wieder abgeholt und neu und richtig zugestellt wird, oder aber sie direkt hinfahren kann und das Paket abholen kann, wofür man sehr dankbar wäre. Gesagt getan und hingefahren, abgeholt und prompt ist der Inhalt zerbrochen und zudem ist das Objekt nicht so verpackt wie zugesagt - nur 1 Karton und dieser auch noch zu klein usw.
Auf neue Nachfrage bei der Versandfirma wird Person A nun mitgeteilt, dass die persönliche Abholung jetzt das Problem bei der Schadenserstattung sein könnte, da der Inhalt auch auf dem Weg von Firma zu Person A hätte beschädigt worden sein können. Nichtsdestotrotz wird das Paket samt Inhalt von der Versandfirma wieder abgeholt und mit einer Schadensnummer versehen, begutachtet und an den Absender/Person B zurückgeschickt. Die Versandfirma weigert sich wg. unsachgemäßer Verpackung den Schaden zu ersetzen. So. Person A hat nun weder Gegenstand noch Geld. Muss ihr von Person B in jedem Falle das Geld zurückerstattet werden - unabhängig von der weiteren Entwicklung zwischen der Versandfirma und Person B? Nur diese würde nämlich bei Erstattung die Entschädigungssumme von der Versandfirma erstattet bekommen.
Für Meinungen besten Dank und liebe Grüße
Maria
Liegt dem Transporteur über die Ablieferung an die falsche Adresse eine reine Quittung vor? Hast du dir irgendwelschen Schäden oder Verpackungsmängel beim Abholen bestätigen lassen?
Am besten wäre es wirklich gewesen, wenn du auf die korrekte Zustellung bestanden hättest. _________________ mfg
nachher ist man immer klüger. Und für Person A war es letztendlich - nach telefonischer Rücksprache mit der Versandfirma - der weniger bürokratischer Weg. Person A wusste ja, dass der Paketinhalt zerbrechlich ist und wollte das nochmalige Versenden genau deshalb verhindern. Die Quittung wird der Versandfirma sicher vorliegen, das Paket wurde ja dort abgegeben. Nun geht es Person A eben darum, ob Person B das Geld zurückzahlen muss oder nicht.
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