Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nichts
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nichts

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
eordavid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:30    Titel: Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nichts Antworten mit Zitat

Hallo,

die folgende Situation ähnelt sehr dieser:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=134892

..aber ein paar kleine Details unterscheiden sich und ich mache einen neuen Thread auf, auch um nicht 2 Fälle miteinander zu verhuddeln.
Ich hoffe ich kann es nachvollziehbar erklären.

Folgende Situation (Fragen folgen weiter unten)

"Jemand" (ich sag nicht wer und nennen ihn mal Person A Sehr glücklich) hatte über einen Online-Buchungs-Service einen Flug gebucht. Kein Hotel, wirklich nur einen Flug. Von Bangkok, über Bahrain nach Frankfurt.
Dieser Service hat dann die Flugtickets der Airline per Post an Person A verschickt und noch eine "Reiseübersicht" (also Flugzeiten, Terminal etc) per Post.
Die Buchung erfolgte ein paar Monate vor dem Flug.

Auf allen Dokumenten stand als Abflugzeit 16:00 (Ortszeit).

Person A wollte auf Nummer sicher gehen und stand Punkt 13 Uhr (Ortszeit) am Flughafen (immerhin ist der in Bangkok nicht gerade klein und etwas früher da sein ist besser, als im Chaos hektisch zum Schalter zu hecheln).
Punkt 13 Uhr, also 3 Stunden vor Abflug, das sollte man als pünktlich bezeichnen können.

Auf der Abflugtafel stand allerdings, das der Flieger schon um 11 Uhr abgehoben hat.

Auszug der AGB der Airline:
Zitat:
"...It is possible we may need to change the scheduled flight time [..] of your Ticket. If you provide us with contact information, we will endeavour to notify you of any such changes. ..."


Frei übersetzt: Wenn sich etwas ändert, werden wir uns bemühen, es Ihnen mitzuteilen.

Person A wurde allerdings nix mitgeteilt. Weder von der Airline, noch vom vom Reiseveranstalter bzw. -vermittler.
Zeit war ja genug (zw. Buchung und Flug) für eine kleine Information über die geänderten Uhrzeiten. Und Person A war auch jederzeit per Post, E-Mail und Telefon erreichbar.

Person A ist dann noch am Flughafen zum Info-Schter der Airline gegangen. Allerdings war da niemand mehr und die Kollegen vom Nachbarschalter meinten, das die auch heute nicht mehr wiederkommen.
Ansprechpartner vor Ort also Fehlanzeige.

Auf dem leeren Schalter der Airline stand lediglich ein kleines Schildchen, auf dem stand, das die Flüge nach Bahrain Montags bis Donnerstag (wie auf meinem Ticket angegeben) um 16 Uhr gehen. Von Freitag bis Sonntag allerdings schon um 11 Uhr.
Dummeriweise war es gerade Freitag und somit zählte als Abflugzeit 11 Uhr.

Jetzt zur ersten Frage: Wer hätte Person A von dieser Änderung informieren müssen?
- Der Reisevermittler der die Tickets verschickt hat (und auch das Geld bekommen hat)
- Die Airline (zum Beispiel beim Checkin beim Hinflug?)

Person A hatte fertige Tickets in der Hand, von der Airline ausgestellt, auf denen "Freitag 16 Uhr" stand.

Person A wollte einen anderen Flug nach Frankfurt nehmen, aber ohne Ansprechpartner war das schwer Winken
Im Flight Centre der IATA wurde dann mitgeteilt, das alle Flüge der selben Airline für die näcshten 11 Tage ausgebucht waren.

Einzige Möglichkeit: neues Ticket kaufen. Das nächstmögliche Flug ging um 23:30 mit einer anderen Airline über Ist-an-bul nach Frankurt. Kosten: 618 Euro (laut Umrechnung auf dem Kontoauszug).

Person A hätte natürlich gerne das Geld für das Ticket zurück. Smilie

Der Reisevermittler sagt, das die Airline zuständig ist. Die Airline sagt, das sie den Fall prüfen - das schon seit 7 Wochen.

Person A hat bereits bei Vermittler und Airline Beschwerde eingelegt. Bisher noch ohne Erfolg.
In den Beschwerden, die beide Parteien bekommen haben, sind auch mehrere Fotos enthalten, die beweisen, das der Flug zu früh ging, das der Schalter nicht besetzt war, das dubiose Zeitenschildchen, und ebenfalls die Orignaltickets und -dokumente sowie die Rechnung für den Ersatzflug.


Wie ich das in anderen Threads gelesen habe, könnte man mindestens die Servicegebühr für die 2 nicht verwendetetn Tickets zurückfordern.
Das ist aber eigentlich nebensächlich, solange Person A die Kosten für das Ticket zurückbekommt, so das am Ende eine schwarze 0 in der Kostenrechnung steht.

Vor dem Schritt einen Anwalt einzuschalten, zögert Person A noch etwas. A) Aus Unsicherheit ob der überhaupt was machen kann und B) sind das nochmal Kosten in nicht vorhersehbarer Höhe.

Und die zweite Frage:
Wie könnte man jetzt hier weiter verfahren? Smilie


Viele Grüße und danke fürs tapfere Durchhalten beim Lesen Smilie


Achja, Wie ist die Rechtslage? Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange liegt der Fall denn schon zurück?
Seit 01.06.2008 gibt es keine Papiertickets mehr.

Ihr fiktiver Fall klingt sehr unglaubwürdig.

Wie auch immer, gehen Sie zu Ihrem Kreditkarteninstitut und lassen sie den Ticketpreis für die Fluggesellschaft aus Bahrain zurückbuchen (wg. Nichtlieferung)
Wie lange ist der Ticketkauf her? Länger als 3 Monate ---> dann heisst es Pech gehabt, denn dann ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eordavid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal Danke für die Antwort. Smilie

Den Fall hab ich mir nicht ausgedacht, es war so. Kann ich nix für, ich finds ja auch blöd. War aber nun mal so..

Der beschriebene Tag war der 2. Mai 2008 (also vor 2 Monaten). Beschwerde hatte ich gleich eine Woche später schriftlich eingelegt.

Zitat:
Wie lange ist der Ticketkauf her? Länger als 3 Monate ---> dann heisst es Pech gehabt, denn dann ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich.


Also der tatsächliche Kauf der ursprünglichen Tickets (FRA-BAH-BKK, BKK-BAH-FRA) war schon Ende letzten Jahres, wenn du das meinst.
Das Ersatzticket (BKK-IST-FRA) wurde aber wie gesagt erst am 2. Mai am Flughafen in BKK gekauft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

eordavid hat folgendes geschrieben::

Also der tatsächliche Kauf der ursprünglichen Tickets (FRA-BAH-BKK, BKK-BAH-FRA) war schon Ende letzten Jahres, wenn du das meinst.
Das Ersatzticket (BKK-IST-FRA) wurde aber wie gesagt erst am 2. Mai am Flughafen in BKK gekauft.


Ja, dann hast Du leider Pech gehabt. Hättest Du die ursprünglichen Tickets erst später per Kreditkarte gezahlt, hättest Du das Geld wg. Nichtleistung zurückbuchen können.
Wenn die Kreditkartenzahlung schon im letzten Jahr erfolgt ist, sehe ich da auf diesem Weg keine Chance.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
If you provide us with contact information, we will endeavour to notify you of any such changes. ..

Wurden denn bei der Buchung Kontaktmöglichkeiten angegeben (z.B. Email) ?
Stand in den Buchungsunterlagen des Reisemittlers nicht davon, dass die Flüge 2-3 Tage vor Rückreise rückbestätigt werden müssen ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eordavid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wurden denn bei der Buchung Kontaktmöglichkeiten angegeben (z.B. Email) ?


Von mir? Ja klar. Postanschrift, E-mail, Telefon.

Aber da ich ja 14 Tage vor dem Rückflug nicht mehr zu hause war, konnte ich da natürlich nicht ans Telefon gehen, falls tatsächlich jemand angrufen hätte. Winken


Zitat:
Stand in den Buchungsunterlagen des Reisemittlers nicht davon, dass die Flüge 2-3 Tage vor Rückreise rückbestätigt werden müssen ?

Von einer Rückbestätigung steht da nichts.

Aber eine andere interessante Textpassage (zusammengefaßt aus den AGB) ist:

"Änderung der Flugzeiten [..] die nach Vertragsschluss notwendig werden [..] sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen"

Also eine Vorverlegung und ein deswegen verpaster Flug sind, meiner Meinung nach, schon als "erheblich" einzustufen, oder?
Somit wären sie "nicht gestattet".


Hier noch der Originaltext (xxx war der name vom Vermittler):
Zitat:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages - Änderung der Flugzeiten, des Programmablaufs einzelner Bestandteile der Reise oder ähnlicher Dinge -, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von xxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. xxx wird Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist, bleiben Ihre Gewährleistungsansprüche unberührt.

Hinsichtlich der Flugzeitenangaben auf Flugscheinen stehen diese grundsätzlich aufgrund der möglichen Überlastung des Luftraumes, technischer Probleme oder anderer Umstände mehr Gegenstand von Flugverspätungen oder Verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung unter Änderungsvorbehalt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 19:04    Titel: Re: Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nich Antworten mit Zitat

Hallo
eordavid hat folgendes geschrieben::
Der Reisevermittler sagt, das die Airline zuständig ist.
... und hat damit vermutlich Recht.
Der Reisevermittler vermittelt - wie der Name schon sagt - nur die Reise, insbesondere wenn es sich um Tickets für einen Linienflug handelt. Für die Durchführung ist in der Regel der Anbieter, also die Airline, zuständig. Der Vermittler hat seiner Pflicht durch Übersendung der (gültigen) Tickets genügt, damit ist der Fall für ihn erledigt.
In den meisten AGB der Reisevermittler finden sich Schutzklauseln, in welchen der Kunde ausdrücklich in konkreten Fragen zur Abwicklung (z.B. Abflugzeiten) auf die Airline (den Anbieter) und deren AGB verwiesen wird.
Feste Abflugzeiten sind zudem in der Regel nicht Gegenstand und Ziel des Reisevertrages mit dem Reisevermittler.

Die Airline dürfte in jedem Fall zuständig sein. Ob sie auch haftbar für Schadenersatzforderungen ist, hängt z.B. in diesem Fall davon ab, ob die Airline in ihren Geschäftsbedingungen die 72-stündige Rückbestätigungsfrist fordert oder nicht (mehr).
(Eine bekannte Airline mit Sitz in BKK fordert das z.B. nicht mehr, müsste dann aber dafür haften, wenn den Pax eine Info über die Vorverlegung des Fluges nicht rechtzeitig erreicht..) Pech allerdings, wenn die 72 stündige Rückbestätigungsfrist vom Passagier in den AGB der Airline gefordert wird. Dann würde das Zuspätkommen voll zu Lasten des Passagiers gehen.

svenvanhien hat folgendes geschrieben::
Ja, dann hast Du leider Pech gehabt. Hättest Du die ursprünglichen Tickets erst später per Kreditkarte gezahlt, hättest Du das Geld wg. Nichtleistung zurückbuchen können.
...
Wie auch immer, gehen Sie zu Ihrem Kreditkarteninstitut und lassen sie den Ticketpreis für die Fluggesellschaft aus Bahrain zurückbuchen (wg. Nichtlieferung)

Mit solchen Ratschlägen wäre ich vorsichtig. Vielleicht nett gemeint. In diesem Fall aber nicht nur falsch und unbrauchbar , sondern ggf. auch gefährlich.

Die Reklamationsbestimmungen der meisten CC-Firmen sehen vor, dass Einwendungen gegen das Grundgeschäft immer direkt an den Anbieter zu richten sind und nicht an die CC-Firma.
"Nichtlieferung" scheidet aus, denn der Reisevermittler hat geliefert, und zwar
1. im Auftrag des Kreditkarteninhabers
und
2. die - gültigen - Tickets per Post geschickt
und hat damit einen Rechtsanspruch auf Zahlung durch die CC-Firma, der nicht zurück einfach geholt werden kann.

Auch die Airline hat geliefert, indem sie das Flugzeug grundsätzlich unter dieser Flugnummer zur Beförderung an diesem Tag bereit gehalten hat. Selbst wenn man die Nicht-Information durch die Airline über die Vorverlegung als klaren Reisemangel sehen würde, wäre dieses jedoch zivilrechtlich durch den Pax mit der Airline zu klären und ist nicht Gegenstand des Kreditkartenvertrages der CC-Firma mit dem Inhaber.

Ein Antrag auf "Rückbuchung" an die CC-Firma wegen des o.g. Sachverhaltes würde somit vermutlich ohnehin (zu Recht) abgewiesen werden. Darüber hinaus kann in einigen Fällen durchaus auch die Kreditwürdigkeit des Karteninhabers darunter leiden, wenn zu häufig bestimmte Buchungen platzen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eordavid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischenstand:
Auf das letzte Einschreiben von dieser Woche wurde schriftlich geantwortet.

"blabla wir müssen das mit der hauptverwaltung klären blabla melden uns dann"

Ich weiß ja nicht wie schnell die Leute in der Hauptverwaltung in Bahrain so arbeiten, aber es kann sich nur noch um Monate handeln.
Oh Moment, es sind ja eh schon fast 3 Monate rum. Lachen

Wie lange muss/darf man sich denn hinhalten lassen? Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eordavid
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nach briefen von der VZ kam folgende Raktion:

Der erste Flug (7-stündige Verspätung) wurde komplett im Schreiben ignoriert. Kein Wort von Preisminderung oder sowas.

Zum zweiten Flug, der verpasst wurde:
Angeblich wurde die geänderte Abflugzeit bereits im Dezember per E-Mail mitgeteilt. Allerdings habe ich die nie bekommen. Leider kann ich das auch nicht nachweisen.. wie soll ich beweisen, das ich etwas nicht bekommen hab?
Naja, die Kosten für den verpassten Rückflug will die Airline anteilig zurückzahlen, wenn ich auf jegliche weitren Ansprüche verzichte.

Das kanns ja wohl nicht sein..

Die Sache wurde jetzt einer Anwältin übergeben.

Mal sehn wann (und vor allem ob) ich hier über ein glückliches Ende berichten darf. Smilie


Grüße
D. Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 18:05    Titel: Re: Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nich Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::

2. die - gültigen - Tickets per Post geschickt
und hat damit einen Rechtsanspruch auf Zahlung durch die CC-Firma, der nicht zurück einfach geholt werden kann.


Aber es gibt doch gar keine Papiertickets mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 18:06    Titel: Re: Flug verpasst, weil vorverlegt. Passagier wußte von nich Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::

2. die - gültigen - Tickets per Post geschickt
und hat damit einen Rechtsanspruch auf Zahlung durch die CC-Firma, der nicht zurück einfach geholt werden kann.


Aber es gibt doch gar keine Papiertickets mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo svenvanhien
Seit dem - schrittweisen - Beginn (!) der Umstellung ab 1. Juni 2008 traf das in den meisten Fällen zu, das stimmt. Wenn auch nicht in allen Fällen: siehe hier
Ob das im o.g. Fall bereits realisiert war, weiss ich nicht.
eordavid jedenfalls hat folgendes geschrieben::
Person A hatte fertige Tickets in der Hand, von der Airline ausgestellt, auf denen "Freitag 16 Uhr" stand.

Ausserdem wissen wir nicht, um welche Airline es sich konkret handelt. Schliesslich sind nicht alle Airlines der IATA angeschlossen und folglich von der Regelung betroffen.
Nur bei IATA-Airlines müssen sich Kunden, die aus irgendwelchen Gründen nach dem Stichtag doch noch ein Papierticket ausgestellt bekommen haben, dieses vor dem Check-In entweder umschreiben oder sich erstatten lassen - weil das IATA-Rechenzentrum keine Papiertickets mehr akzeptiert.

Letztlich ändert "Papier-Ticket vs. etix" in diesem Fall aber nichts an den Storno-Bedingungen der Kreditkartengesellschaft in deren AGB.
Um nichts anderes ging es in meinem Einwand: Die CC-Firma hat mit der Schlechtleistung des Grundgeschäftes nichts zu tun und ist deshalb hier auch nicht Teil der Schadenersatzkette..

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

eordavid hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wurden denn bei der Buchung Kontaktmöglichkeiten angegeben (z.B. Email) ?


Von mir? Ja klar. Postanschrift, E-mail, Telefon.

Aber da ich ja 14 Tage vor dem Rückflug nicht mehr zu hause war, konnte ich da natürlich nicht ans Telefon gehen, falls tatsächlich jemand angrufen hätte. Winken


Tja, weiter oben stand noch:

Zitat:
Und Person A war auch jederzeit per Post, E-Mail und Telefon erreichbar.


Man sollte halt eine Nummer angeben, unter der man erreichbar ist. Oder per Anrufweiterleitung dafür sorgen, daß man erreichbar bleibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.