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Hallo,
ich hatte eine große Maschine (85Kg schwer) bei einem Versandhandel bestellt.
Das Teil wurde an einem Mittwoch in einem großen geliefert. Da ich beruflich sehr eingebunden bin, kam ich erst am Wocheende dazu, den Karton zu öffnen.
Ich mußte feststellen, dass im Tank eine große Beule ist.
Ich habe dieses auch gleich am Montag reklamiert.
Blöder weises steht folgendes in den AGBs:
... Ein Transportschaden muss innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich per eMail dem Technik-Support gemeldet werden. Ansonsten kann dies nicht mehr als Transportschaden anerkannt werden. ...
Meiner Ansich handelt es sich bei der Beule um keinen Transportschaden, da der Karton war unbeschädigt war und der Tank so liegt, dass der Schaden nicht durch unsachgemäßen Transport geschehen sein kann. Auf der Maschine lagen größere Metallteile, die in Knackerfolie eingepackt waren. Entweder ist der Schaden beim Verpacken entstanden oder dadurch, dass die Metallteile nicht gutgenug gepolstert waren.
Meine Frage jetzt, ist meine Ansicht richtig, dass Verpackungsfehler keine Transportschäden sind?
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