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Vor ein paar Jahren war ich vom Generalbundesanwalt beauftragt eine Studie bzw. ein Gutachten zu beauftragen und zwar zu der Rückfallstatistik zu staatlichen Sanktionen bzw. zur staatsrechtlichen Bestrafung. Mittlerweile ist dieses Gutachten Geheim.
Aus diesem Gutachten ging signifikant hervor, dass die Rückfallquote an sogenannter staatlicher Straffälligkeit mit der Höhe der Bestrafung ganz eindeutig steigt und je weniger bestraft wurde umso geringer war eine Widerholung von Straffälligkeit insgesamt innerhalb der gesetzlichen Vorschriften, die in erster Linie sogar denjeningen zum Vorteil dienen wozu diese gerade nicht zählen.
Hinzukommend war die staatliche Bestrafungstätigkeit dort am größten wo sich Menschen am schlechtesten dagegen wehren konnten mangels Geld und Wissen.
Wenn man jetzt noch hinzurechnet, dass die staatlche Sanktionierung im Gefängnis vielleicht 300 EUR am Tag (für einen Unschuldigen) kostet....
Ein Staat ohne Sanktionsmöglichkeit ist dennoch undenkbar obwohl er zu einem erheblichen Antreil mehr als sinnlos bestraft und sich das Recht herausnimmt sinnlos, nutzlos und willkürlich zu bestrafen im Namen der Gerechtigkeit. Obwohl es nicht der Staat ist, sondern einzelne Personen innerhalb dieses Staates, die man mit Geld dafür bezahlt und diese sich für Geld als auserwählte für Bestrafung im Namen des Stärksten halten und sich dafür gerade als Auserwählte bezahlen lassen.
Vielen Menschen hilft keine Bestrafung, sondern im Gegenteil werden diese sogar dadurch in ihren Enwicklungstätigkeiten und Tätigkeitsdrang gehemmt und gerade ganz genau durch formale Straffälligkeit.
Wie soll jemanden eine Bestrafung helfen es nicht wieder zu tun, der sich bei Anwaltszwang von einen Anwalt vertreten lässt trotz Mittelosigkeit und sei es in einem Strafverfahren um sich gegen eine unrechtmäßige Beschuldigung zu wehren?
Dennoch werden von Menschen, die dem Staat dienlich sind solche Bestrafungen selbstverständlich und sogar mit Nachdruck durchgeführt. Warum?
Strafen sind eine Form von Rache bzw. Genugtuung. Man darf hierbei nicht ausschließlich die Betrachtung des betroffenen Straftäters heranziehen, sondern muss die Bedürfnisse der Gesellschaft mit berücksichtigen.
Ändern sollte man vielleicht die Durchführung bzw. die Art und der Strafen um Rückfall und Ungleichbehandlungen zu vermeiden. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Verfasst am: 09.07.08, 09:56 Titel: Re: Was ist Böse?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Dennoch werden von Menschen, die dem Staat dienlich sind solche Bestrafungen selbstverständlich und sogar mit Nachdruck durchgeführt. Warum?
Weil wir Gottseidank nicht alle Gutmenschen mit Blümchen im Haar sind.
Zitat:
Aus diesem Gutachten ging signifikant hervor, dass die Rückfallquote an sogenannter staatlicher Straffälligkeit mit der Höhe der Bestrafung ganz eindeutig steigt
Vielleicht wird anders herum ein Schuh draus:
Wer hohe Strafen erhalten hat, hat auch eine nicht unsignifikante Straftat begangen und schreckt daher auch in Zukunft nicht vor weiteren Straftaten zurück?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.07.08, 17:07 Titel: Re: Was ist Böse?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
die Rückfallquote an sogenannter staatlicher Straffälligkeit
Was soll denn "staatliche" Straffälligkeit sein?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
je weniger bestraft wurde umso geringer war eine Widerholung von Straffälligkeit insgesamt
D.h. wenn nicht bestraft wird, tut niemand es wieder?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
innerhalb der gesetzlichen Vorschriften, die in erster Linie sogar denjeningen zum Vorteil dienen wozu diese gerade nicht zählen.
Dunkel der Sinn dieser Worte ist und Zusammenhang zu finden sehr schwer fällt.
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Hinzukommend war die staatliche Bestrafungstätigkeit dort am größten wo sich Menschen am schlechtesten dagegen wehren konnten mangels Geld und Wissen.
Und wo war das?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
und sich das Recht herausnimmt sinnlos, nutzlos und willkürlich zu bestrafen im Namen der Gerechtigkeit.
Zum Beispiel? Gerade Strafen, die im Namen einer abstrakten "Gerechtigkeit" erfolgen, sind doch am ehesten willkürlich (Beispiel: einen netten Menschen verprügeln ist böse, einen bösen Menschen verprügeln ist gut). Das deutsche Rechtssystem nimmt ja gerade bewußt in Kauf, nicht immer "gerecht" sein zu können und dafür Willkür zu minimieren (indem eben auch schon mal jemand bestraft wird, der eigentlich keine bösen Absichten hatte, solange dadurch eine Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz gewahrt bleibt).
Siehe Ihr Beispiel mit dem anwaltslosen Mittellosen. Es wäre reine Willkür zu sagen "den bestrafen wir jetzt nicht, weil der hat ja nicht so wirklich betrogen, weil der war ja arm". Stattdessen hat man ihn genau so behandelt wie jemanden, der arglistig eine Leistung in Anspruch genommen hat, von der er wußte, daß er sie nicht würde bezahlen können. Willkür wäre es gewesen, aus sozialen Gründen von der Gesetzeslage abzuweichen.
So nett sich das auch für "Gutmenschen" anhören mag, aber ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem nach Ansehen der Person oder nach Gutdünken des Gerichts das Recht um 180° gedreht wird - und genau dazu würde es führen (und nicht etwa: "so ist es schon"), wenn man von strikter Rechtssprechung zu einem amorphen "Gutdünken-Gesinnungstest-Recht" käme.
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Vielen Menschen hilft keine Bestrafung, sondern im Gegenteil werden diese sogar dadurch in ihren Enwicklungstätigkeiten und Tätigkeitsdrang gehemmt
Einem Straftäter soll die Bestrafung in erster Linie mal nicht "helfen". Das kann allenfalls in nachrangiger Folge interessant sein (Stichpunkt Lerneffekt, Wiedereingliederung, Wiedergutmachung etc.).
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Wie soll jemanden eine Bestrafung helfen es nicht wieder zu tun, der sich bei Anwaltszwang von einen Anwalt vertreten lässt trotz Mittelosigkeit und sei es in einem Strafverfahren um sich gegen eine unrechtmäßige Beschuldigung zu wehren?
Vielleicht dadurch, daß er es beim nächsten mal nicht wieder tut, sondern die Einschaltung eines Anwalts auf die gesetzlich vorgesehenen Fälle beschränkt? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 09.07.08, 17:17 Titel: Re: Was ist Böse?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Aus diesem Gutachten ging signifikant hervor, dass die Rückfallquote an sogenannter staatlicher Straffälligkeit mit der Höhe der Bestrafung ganz eindeutig steigt und je weniger bestraft wurde umso geringer war eine Widerholung von Straffälligkeit insgesamt innerhalb der gesetzlichen Vorschriften, die in erster Linie sogar denjeningen zum Vorteil dienen wozu diese gerade nicht zählen.
Wurde in der Studie sichergestellt, dass dieses Ergebnis nicht vielleicht daher stammt, dass bei schwereren Straftaten das durchschnittliche Strafmaß tendenziell höher ist und UNABHÄNGIG DAVON die Rückfallquote tendenziell höher ist als bei weniger schweren Straftaten?
(Also ein cum-non-quod-Zusammenhang? Strafmaß steigt mit Schwere der Tat, Rückfallquote steigt mit Schwere der Tat, der Kausalzusammenhang Strafmaß->Rückfallquote ist aber nicht gegeben sondern erscheint nur als solcher?)
Das ist ein statistischer Fehler, der mir recht wahrscheinlich erscheint und dessen Ausschluss eigentlich explizit erwähnt werden sollte.
Allgemein sollten Studien mehr erklären, WIE GENAU sie zu bestimmten Ergebnissen kommen... _________________ Ich bin kein Anwalt und habe keinerlei Erfahrung in der Rechtspraxis. Ich kann also nur auf den Wortlaut von Gesetzen hinweisen und die Einschätzung von Experten abwarten.
Verfasst am: 09.07.08, 17:32 Titel: Re: Was ist Böse?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Vor ein paar Jahren war ich vom Generalbundesanwalt beauftragt eine Studie bzw. ein Gutachten zu beauftragen und zwar zu der Rückfallstatistik zu staatlichen Sanktionen bzw. zur staatsrechtlichen Bestrafung.
Das ist insofern erstaunlich, als dass zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof im Wesentlichen die Erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes gehören, nicht jedoch die Erstellung von länderübergreifenden Studien und Rückfallstatistiken.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Vielleicht solltest Du das mal Frau Zypries melden?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile ist dieses Gutachten Geheim.
Warum ist es „geheim“, und warum ist es das erst „mittlerweile“? War es also einmal nicht geheim? Und wenn ja, wo wurde es in der Zeit veröffentlicht?
martinaklug hat folgendes geschrieben::
Aus diesem Gutachten ging signifikant hervor, […]
Wenn das Gutachten doch geheim ist, darst Du denn dann jetzt überhaupt seinen wesentlichen Inhalt hier veröffentlichen? Fällt das nicht unter § 353b StGB? _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Bereiten wir darüber barmherzig den Mantel des Schweigens.
Ach schade, jetzt hab ich grad ein geheimes Gutachten über die Geheimhaltung von Geheimgutachten gefunden, menno
Dann geh ich halt heim..... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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