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Studienanfänger (in spe) 3. Fachsemester, BW

 
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 01:01    Titel: Studienanfänger (in spe) 3. Fachsemester, BW Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

jetzt ist es so weit: ich bemühe mich um einen Studienplatz. Aufgrund meiner "Vorleistungen" wurden mir das Bestehen der Orientierungprüfung und die Übungen für Anfänger II Zivilrecht und öffentliches Recht anerkannt und die Einstufung in das 3. Fachsemester befürwortet.
Da mein abgeschlossenes Studium schon ein paar Jahre zurückliegt (man vergisst ja auch was..) und sich seitdem auch so einiges geändert hat (BGB? das kannte ich mal... Winken ) bin ich auf der Suche nach nützlichen Skripten und Lehrbüchern, um mein Wissen auch sicher auf dem anerkannten Stand zu haben.

Habt ihr mir ein paar Empfehlungen, was ich mir zu Gemüte führen könnte? (schon gewusst, dass "ihr" die schwäbische Plural-Höflichkeitsform ist? Winken )

Dankbare Grüße
hoai
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ich vertrete hier nur meine herrschende mindermeinung!
meine wenigkeit freut sich dennoch über grüne punkte. Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich fragen, was die Vorbildung ist?
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

O.K., ich oute mich ganz offen... Winken
Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Macht das die Literaturtipps leichter?

hoai
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

dito (in spe), deshalb die Frage Winken .

Erstmal sollte man sich schlau machen, was in den erlassenen Veranstaltungen gelehrt wird. Mir wird die Zwiprü + Hausarbeit im ö.R. erlassen, was eigentlich Quatsch ist, da es dort hauptsächlich um Staatsrecht geht.

Im Zweifel würde ich mir wenigstens Mitschriften der Mitstudenten besorgen und mich in die alte Materie anhand der eigenen Aufzeichnungen einarbeiten.

Schwierig könnte Zivilrecht werden, wenn das Wissen noch vor der Schuldrechtsmodernisierung erworben wurde.

Kleine Frage am Rande: Teilzeit, wenn ja wieviel? (Bei mir geht's im WS los...)
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei mir geht es auch im WS los! Sehr glücklich
Ich habe mich für die Vollzeitvariante entschieden (wohl dem, der sich auf Kosten den Ehegatten verpflegen lassen kann - schon ein Privileg), da meine Karriere sich bislang auf (durchaus qualitativ hochwertige) Vertretungsstellen beschränkt hat. (Von diesen Aushilfssituationen habe ich zwischenzeitlich wirklich genug. Böse ) Deshalb freue ich mich ganz besonders auf die neue Herausforderung.
Meine Staatsprüfung habe ich vor der Schuldrechtsreform abgelegt. Mit ein Grund für meine Frage, denn ich denke, es empfiehlt sich sehr, dass ich daran arbeite, mich auf den aktuellen Stand zu bringen.

hoai
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Erfahrung nach ist so eine Anerkennung oft unter "Steine statt Brot" einzuordnen.

Fangen Sie am besten damit an, den Stoff der "anerkannten" Veranstaltungen mal mittels Lehrbuch (oder Skript etc.) plus Falllösungsübungengegen abzugleichen.

Die Diplomverwaltungswirte sind üblicherweise - je nach fachlicher Ausrichtung - im öffentlichen Recht fit, aber im Straf- und/oder Zivilrecht können Leistungsdefizite gegenüber dem Durchschnittsstudenten vorliegen, selbst wenn die Dipl-VWs noch auf der Höhe ihres Lernwissens wären.

Und im Studium der Rechtswissenschaft baut üblicherweise der Stoff der späteren Semester auf dem des Grundstudiums auf.

Zu den Lehrbüchern und Skripten: Gehen Sie einfach in eine der Fachbuchhandlungen am Ort der Universität und suchen sich Ihre Einführungslektüre heraus; ergänzen Sie es um die Lektüre in der jeweiligen Universitätsbibliothek. Schnupperlesen bringt mehr als jede Empfehlung.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich ist es immer schwierig, Literatur zu empfehlen, weil jeder anders liest und an Lehrstoff herangeht. Ich persönlich habe immer stark strukturierte und übersichtliche Litertur bevorzugt, die dann bei den Schwerpunkten auf die maßgeblichen Entscheidungen, Aufsätze oder Lehrbücher verweist.

Daher meine Tipps:

Skripten:
Alpmann & Schmidt, hier gibt es zu jedem Gebiet ein Skript. Damit habe ich 80% der Vorbereitung für beide Examina gemacht. Hier wird auch immer auf die relevante weiterführernde Literatur verwiesen.
Manche bevorzugen auch andere Skripten, zB. Hemmer, aber die waren mir teilweise zu unstrukturiert, sind aber insg. auch gut brauchbar.

Lehrbücher:
Grundlegend erstmal
a) Zivilrecht: Brox, BGB AT und BT; M.Wolf, Sachenrecht
b) Öffentliches Recht: Maurer, Staatsrecht und Verwaltungsrecht
c) Strafrecht: Wessels/Beulke (aber vorsicht, hier werden teilweise Mindermeinungen vertreten und nicht ausdrücklich kenntlich gemacht)

Das sollte bis zur konkreten Examensvorbereitung und jedenfalls als Grundlage für die großen Scheine erstmal reichen.

Gruß
Dea
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die guten Tipps.
Da die Staatsprüfung für den gD wie gesagt schon etwas her ist, habe ich es wirklich nötig. Ich hoffe, meine Vorkenntnisse reichen zusammen mit meinen autodidaktischen Fähigkeiten aus, mir das zu erarbeiten.

An sich hatte ich auf die Anrechnung nicht so viel Wert gelegt, aber es ist die einzige Möglichkeit, sich einen Platz in dem Studiengang zu sichern (und noch ein Jahr "nichts Richtiges" machen, würde künftig im Lebenslauf auch nicht gut aussehen). Bei Einstieg ins 1. FS ist er zulassungsbeschränkt, und wie das Zulassungsverfahren ausgeht, ist natürlich nicht sicher absehbar (2 %-Regelung für Zweitstudium). Mit der Anerkennung ist der Platz so gut wie sicher. Natürlich bin ich ja auch nicht mehr so jung und froh, wenn ich zügiger fertig bin, möchte das aber auch nicht zu Lasten der Noten machen. Im Bereich Strafrecht wurde (zurecht) nichts anerkannnt, so dass ich da wirklich "Anfänger" sein darf. Ebenso muss ich den Grundlagenschein noch machen.

hoai
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dann drück ich mal fest die Daumen, ich hätte mich zwar auch 2 Semester hochstufen lassen können, dafür bestand aber hier kein Grund, da es keinerlei Zulassungsbeschränkung gibt.

Und über die erlassene Zwischenprüfung bin schon dankbar, da der zeitliche Aufwand ohnehin immens wird. Nichtsdestotrotz werd ich mir wohl die Unterlagen zumindest anschauen, um nicht im späteren Verlauf des Studiums Lücken zu haben.

Naja wenigstens hat man durch die Ausbildung an der FHVR große Startvorteile im Zivilrecht und eine nahezu abgeschlossene Ausbildung im allgemeinen sowie besonderem Verwaltungs- und Sicherheitsrecht.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ich will eure hoffnungen und träume nicht erschüttern, aber habt ihr mal über die negativen folgen der eingliederung/einstufung ins 3. fachsemester gedacht? ja toll, ihr spart vielleicht 1-2 klausuren oder sogar eine hausarbeit, vielleicht ein ganzes grundstudiumsmodul. ihr klaut euch aber auch faktisch ein ganzes jahr für den freischuss. denn der freischuss für das 1. examen knüpft an die fachsemester an und nicht an die hochschulsemester! insoweit müsstet ihr bereits nach echten 3 jahren uni (6 hochschulsemester, fachsemester 3-8) ins examen gehen. bei vernünftiger vorbereitung von 2 semestern verbleiben als ganze 2 jahre um alle restlichen scheine und ggf. den schwerpunkt zu machen.

ich würd es mir sehr stark überlegen, ob die 1-2 popelscheine aus dem grundstudium das wert sind. wenn man es dann doch schneller schafft, steht es einem ja frei auch nach tatsächlichen 7 semestern bspw. das examen zu machen.

ich hoffe ihr habt daran gedacht!

der showbee
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei die Wertigkeit des Freischusses wiederum auch von Bundesland zu Bundesland stark variiert... Hier in Niedersachsen ist er bspw. viel weniger wert als in NRW... Grund: in NRW darf man nur als Freischüssler zur Verbesserung der Note antreten ohne eine reformatio in peius zu riskieren. In Niedersachsen bleibt nach dem Verbesserungsversuch generell die beste Note bestehen.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich habe mich für die Vollzeitvariante entschieden


Dann würde ich allerdings gut überlgen, bestimmte Veranstaltungen trotz erlassenem Schein zu besuchen.
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das habe ich mir fest vorgenommen. Ich denke, das vereinfacht die Sache doch, wenn ich das mitnehme.

hoai
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