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Widerholklausuren im Urlaub - duales Studium

 
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schwan88
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 11:14    Titel: Widerholklausuren im Urlaub - duales Studium Antworten mit Zitat

Hallo,

bin neu hier und der Verzweiflung nahe. In der Hoffnung, dass vielleicht das Recht auf meiner Seite ist, habe ich mich hier angemeldet....

Wiederholklausuren im Urlaub - das mag banal klingen und scheint nach einer eindeutigen Antwort zu schreien, die es hier im Forum vermutlich auch schon gibt. Nur ist die Sache aus meiner Sicht hier ein wenig komplizierter.

Ich habe mich für ein duales Studium entschieden. (Für alle die es nicht wissen: Dauer meist 3 Jahre, abwechselnd Ausbildungsphasen in einem Betrieb inkl. Ausbildungsvertrag mit Vergütung und Theoriephasen an einer Berufsakademie [ab nächstem oder übernächstem Jahr wohl duale Hochschule...], am Ende Diplom bzw. neuerdings Bachelor of xyz)

Die Klausuren werden logischerweise immer am Ende einer Theoriephase geschrieben - so auch dieses Semester. An dieses folgt nun die oben erwähnte Praxisphase (ab morgen, dem 26.06. - Ende September).

Bereits vor knapp einem halben Jahr habe ich - wie viele, meinen Urlaub gebucht (Zug, Flug, Hotel...), mit allem was dazu gehört. Alles in allem ca. 600€.

Als Kurssprecher wurde ich von einigen aus meinem Kurs gefragt, wann eigentlich die Wiederholklausuren stattfinden würden. Ich erkundigte mich im Sekretariat. Dort teilte man mir mit, dass dies wohl vermutlich im August sein würde.

Durch unseren Ausbildungsvertrag stehen uns jedes Jahr jedoch ca. 30 Tage Urlaub zu. Diesen können wir selbstverständlich nur während der Praxisphasen nehmen. Teilweise schreiben die Betriebe den Urlaub vor - in diesem Fall meist 4 Wochen im August - andernfalls wählt man ihn selbst. Da der August jedoch Haupturlaubszeit ist, haben oftmals auch diejenigen die wählen können im August Urlaub - so auch ich.

Nun besteht die Möglichkeit, dass alle, die eine Klausur wiederholen müssen, ihren Urlaub nicht antreten können. Daraus entsteht vor allem ein finanzieller Schaden. Reiserücktrittsversicherungen greifen in diesem Fall nicht. Umbuchungen sind insofern ausgeschlossen, da man den endgültigen Bescheid ob man nachschreiben muss oder nicht, erst 4 Wochen vor dem entsprechenden Termin bekommt. Die Flüge haben dann meist 4-stellige Preise. Stornierungen tragen ebenfalls immense Kosten/Geldverlust mit sich.

Soweit so gut. Ab hier kann man die Sache von verschiedenen Seiten betrachten:

1. Es wäre überhaupt kein organisatorisches oder sonstirgendein Problem die Wiederholklausuren zu verlegen. Entweder in die nächste Theoriephase, oder zumindest erst Ende September...wo keiner mehr Urlaub hat.

2. Der Gesetzgeber schreibt doch folgendes vor wenn ich richtig informiert bin (oder zumindest der Arbeitgeber): Urlaub MUSS der Erholung und des Ausgleichs von der Arbeit dienen, sodass man dieser wieder konzetnriert und engagiert nachgehen kann.

3. An einer "normalen" Uni gibt es die sogenannte "vorlesungsfreie Zeit". Nicht selten sind das knappe 6 Monate im Jahr. Selbstverständlich ist das nicht gleich Urlaub, aber dennoch kann man sich die Zeit mehr oder weniger frei einteilen, neben Praktika und Hausarbeiten und es ist ja nun allgemein bekannt, dass Studenten nicht 6 Uhr in der früh bist abends um 6 auf den Beinen sind, sondern eher ab 13 Uhr bis nachts um 4...Winken

Bei uns sieht es so aus, dass wir nicht selten 10 Stunden Vorlesung am Tag haben, demnach KANN man danach nicht mehr viel lernen, und auch am Wochenende muss man mal verschnaufen, sonst dreht man durch. Wenn die anderen Vorlesungsfreie Zeit haben und sich die "normalen" Studenten auch mal die Beine baumeln lassen "müssen" wir arbeiten gehen.....bzw, Ausbildung.
Die einzige Möglichkeit im gesamten Jahr, mal durchzuatmen sind jene 30 Tage Urlaub im Jahr! Das ein duales Studium kein Spaziergang ist war ja klar, aber es war (ursprünglich) auch klar, dass wir 30 Tage Urlaub haben würden. Davon können wir nun im schlimmsten Fall die Hälfte abschreiben.

4. Diejenigen die den Urlaub vorgeschrieben bekommen, könnten sich selbst dann nicht darauf einrichten, selbst wenn die Termine der Wiederholklausuren von Anfang an festliegen würden - auch wenn das ein Anfang wäre

Fazit: Der Arbeitgeber gibt uns Urlaub, damit wir unseren Kopf mal wieder frei kriegen und konzentriert arbeiten können. Die Berufsakademie kommt an und drückt uns Klausuren rein.

Fazit des Fazits ;-: Dadurch kann der Urlaub unmöglich der Erholung dienen. (Den finanziellen Schaden nicht zu vergessen!).

Und die Lösung wäre so einfach: Die Klausuren um ein paar Wochen verlegen....

Was dazu kommt: Was wäre denn wenn wir keinen Urlaub hätten? Der Betrieb ist ja soweit ich weiß nicht verpflichtet uns freizustellen oder uns für die Klausur Urlaub zu geben.

Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe dagegen bzw. wie ist die Rechtslage? Winken
Anbei sei bemerkt, dass es hier nicht nur um meinen Fall geht. Von der Situatuion sind bei uns an der BA in unseren jahrgang 120 Leute betroffen. Gut möglich, dass es an anderen Berufsakademien ebenso abläuft.

Schon jetzt vielen Dank für sicherlich kommende Antworten.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 21:34    Titel: Re: Widerholklausuren im Urlaub - duales Studium Antworten mit Zitat

schwan88 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

bin neu hier und der Verzweiflung nahe. In der Hoffnung, dass vielleicht das Recht auf meiner Seite ist, habe ich mich hier angemeldet....

Wiederholklausuren im Urlaub - das mag banal klingen und scheint nach einer eindeutigen Antwort zu schreien, die es hier im Forum vermutlich auch schon gibt. Nur ist die Sache aus meiner Sicht hier ein wenig komplizierter.

Ich habe mich für ein duales Studium entschieden. (Für alle die es nicht wissen: Dauer meist 3 Jahre, abwechselnd Ausbildungsphasen in einem Betrieb inkl. Ausbildungsvertrag mit Vergütung und Theoriephasen an einer Berufsakademie [ab nächstem oder übernächstem Jahr wohl duale Hochschule...], am Ende Diplom bzw. neuerdings Bachelor of xyz)

Die Klausuren werden logischerweise immer am Ende einer Theoriephase geschrieben - so auch dieses Semester. An dieses folgt nun die oben erwähnte Praxisphase (ab morgen, dem 26.06. - Ende September).

Bereits vor knapp einem halben Jahr habe ich - wie viele, meinen Urlaub gebucht (Zug, Flug, Hotel...), mit allem was dazu gehört. Alles in allem ca. 600€.

Als Kurssprecher wurde ich von einigen aus meinem Kurs gefragt, wann eigentlich die Wiederholklausuren stattfinden würden. Ich erkundigte mich im Sekretariat. Dort teilte man mir mit, dass dies wohl vermutlich im August sein würde.

Durch unseren Ausbildungsvertrag stehen uns jedes Jahr jedoch ca. 30 Tage Urlaub zu. Diesen können wir selbstverständlich nur während der Praxisphasen nehmen. Teilweise schreiben die Betriebe den Urlaub vor - in diesem Fall meist 4 Wochen im August - andernfalls wählt man ihn selbst. Da der August jedoch Haupturlaubszeit ist, haben oftmals auch diejenigen die wählen können im August Urlaub - so auch ich.
Man nehme die Studien- oder Prüfungsordnung zur Hand und lese nach, was dort zum Thema "entschuldigtes/unentschuldigtes Fehlen bei Prüfungen" steht.

Da der Prüfungstermin "vermutlich" im August liegt, steht er vermutlich noch nicht fest und könnte möglicherweise auch anders festgelegt werden. Darüber könnte/sollte man mit dem Prüfer reden - und zwar, bevor "Fakten geschaffen" sind.

Zitat:
Nun besteht die Möglichkeit, dass alle, die eine Klausur wiederholen müssen, ihren Urlaub nicht antreten können.
Ist das rechtsverbindliche Auskunft der Hochschule oder wilde Spekulation?

Zitat:
Daraus entsteht vor allem ein finanzieller Schaden. [...Schadensschilderung...]
Weiß/wissen der/die Prüfer davon? Wurde darüber gesprochen? Was sagt er dazu?

Zitat:
Soweit so gut.
Hier wurde wohl dies vergessen: Ironie Smiley Ausrufezeichen
Zitat:
Ab hier kann man die Sache von verschiedenen Seiten betrachten:

1. Es wäre überhaupt kein organisatorisches oder sonstirgendein Problem die Wiederholklausuren zu verlegen. Entweder in die nächste Theoriephase, oder zumindest erst Ende September...wo keiner mehr Urlaub hat.
Wurde dieser Vorschlag schon gemacht? Was sagen die Prüfer dazu? Haben sie abgelehnt? Mit welcher Begründung?

Zitat:
2. Der Gesetzgeber schreibt doch folgendes vor wenn ich richtig informiert bin (oder zumindest der Arbeitgeber): Urlaub MUSS der Erholung und des Ausgleichs von der Arbeit dienen, sodass man dieser wieder konzetnriert und engagiert nachgehen kann.
Kann schon sein - Arbeitsrecht ist aber überhaupt nicht mein Thema - keine Ahnung. Das ist auch dem Hochschullehrer vermutlich ziemlich egal. Die Argumentation muss vielmehr lauten: Zum Termin "August" sind 745 von 750 Studenten nicht da - sie haben einen Urlaub gebucht, der laut Arbeitgeber/Ausbilder aus betrieblichen Gründen nur zu diesem Termin genommen werden kann. Daher sollte ein Ausweich/Ersatztermin festgelegt werden.

Zitat:
3. An einer "normalen" Uni gibt es die sogenannte "vorlesungsfreie Zeit". Nicht selten sind das knappe 6 Monate im Jahr. Selbstverständlich ist das nicht gleich Urlaub, aber dennoch kann man sich die Zeit mehr oder weniger frei einteilen, neben Praktika und Hausarbeiten und es ist ja nun allgemein bekannt, dass Studenten nicht 6 Uhr in der früh bist abends um 6 auf den Beinen sind, sondern eher ab 13 Uhr bis nachts um 4...Winken
Das ist ein nicht-Argument. Zum einen ist das inhaltlich teilweise falsch, zum anderen hat es mit diesen Studenten an dieser Hochschule nichts zu tun.

Zitat:
Bei uns sieht es so aus, dass [...] abschreiben.
Statt im Internet leise vor sich hin zu weinen, sollte man mal lieber mit den Leuten reden, die diese beweinenswerten Zustände verursachen. Und zwar ziemlich fix. Mir drängt sich nämlich der Eindruck auf, dass sich da ein paar Studenten gegenseitig ganz gewaltig hochgeschaukelt und in Panik geredet haben, ohne an das nächstliegende zu denken: Man geh zu demjenigen hin, der das zu entscheiden hat, und rede mit ihm. Auch Hochschullehrer sind Menschen, die mal Urlaub brauchen und Verständnis für die Situation ihrer Studenten haben könnten. Man kann mit ihnen reden, und sie beißen nicht und treten auch nicht um sich. Manche sind nur manchmal ein wenig weltfremd, was die Bedürfnisse ihrer Studenten angeht. Und da hilft reden.

Zitat:
4. Diejenigen die den Urlaub vorgeschrieben bekommen, könnten sich selbst dann nicht darauf einrichten, selbst wenn die Termine der Wiederholklausuren von Anfang an festliegen würden - auch wenn das ein Anfang wäre
Das ist dann wieder ein brauchbares Argument.

Zitat:
Fazit: Der Arbeitgeber gibt uns Urlaub, damit wir unseren Kopf mal wieder frei kriegen und konzentriert arbeiten können. Die Berufsakademie kommt an und drückt uns Klausuren rein.

Fazit des Fazits ;-: Dadurch kann der Urlaub unmöglich der Erholung dienen. (Den finanziellen Schaden nicht zu vergessen!).
Wenn die Studenten vom Prüfer/Prüfungsamt wein "nein" bekommen haben, (haben sie?) muss man eben den Arbeitgeber "ins Gefecht" schicken.

Zitat:
Und die Lösung wäre so einfach: Die Klausuren um ein paar Wochen verlegen....
Dann schlägt man eben diese Lösung vor. Oben habe ich nur ein "vielleicht" gelesen. Kein "definitiv, endgültig".

Zitat:
Was dazu kommt: Was wäre denn wenn wir keinen Urlaub hätten? Der Betrieb ist ja soweit ich weiß nicht verpflichtet uns freizustellen oder uns für die Klausur Urlaub zu geben.
Nicht was-wäre-wenn. Sondern vorher klar machen: Das-geht-nicht. Wenn jetzt anstelle "gebuchter-und-bezahlter-Urlaub" eine "Typhusepidemie" stände, müssten die Prüfungen ja auch verschoben werden.

Zitat:
Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe dagegen bzw. wie ist die Rechtslage? Winken
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Schon jetzt vielen Dank für sicherlich kommende Antworten.
"Rechtliche Handhabe" gibt es nur bei "Faktenlage", und nicht bei "vielleicht".
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schwan88
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe bereits mit den Verantwortlichen geredet. Das dies der erste Schritt sein muss ist mir schon klar. Auch den Hinweis auf finanziellen Schaden habe ich angebracht. Es gab jedoch kein Einlenken. Sämtliche Vorschläge wurden abgelehnt.

Das heißt es steht immer noch bei einem "vielleicht".

Problem: Wenn Fakten auf dem Tisch liegen, wird es wohl zu spät sein, etwas zu unternehmen.

Nehmen wir doch mal an:

Die Klausuren liegen tatsächlich im Urlaub. Wie sieht dann die Rechtslage aus?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

schwan88 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir doch mal an:

Die Klausuren liegen tatsächlich im Urlaub. Wie sieht dann die Rechtslage aus?
Das steht schon oben:

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Man nehme die Studien- oder Prüfungsordnung zur Hand und lese nach, was dort zum Thema "entschuldigtes/unentschuldigtes Fehlen bei Prüfungen" steht.


Da jede Hochschule/Universität/Fachhochschule ihre eigenen Regeln hat, gibt es hier darüber hinaus keine Antwort, weil keiner die entsprechenden Texte der entsprechenden Uni/Hochschule/Akademie kennt. Nennt sich "Freiheit von Forschung und Lehre".
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schwan88
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die genaue Prüfungsordnung nicht. Aber Urlaub wird nicht berücksichtigt. Die Frage war ja auch nicht "steht das in der Prüfungsordnung?", sondern: Ist das rechtens?

Nachtrag:
Habe soeben mal in die Prüfungsordnung rein geschaut. Dort ist von "wichtigen Gründen" die Rede bei denen man zur Prüfung nicht erscheinen muss. Schwammiger geht es nicht. Auf Nachfrage wurde mir jedoch bereits gesagt, dass auch Urlaub wie bereits gesagt keine Rücksicht genommen wird.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

schwan88 hat folgendes geschrieben::
Ich kenne die genaue Prüfungsordnung nicht. Aber Urlaub wird nicht berücksichtigt. Die Frage war ja auch nicht "steht das in der Prüfungsordnung?", sondern: Ist das rechtens?
Was bei Prüfungen rechtens ist, wird zunächts aber durch die Prüfungsordnung festgelegt.

Zitat:
Habe soeben mal in die Prüfungsordnung rein geschaut. Dort ist von "wichtigen Gründen" die Rede bei denen man zur Prüfung nicht erscheinen muss. Schwammiger geht es nicht.
Das heißt: Es gibt einen Ermessensspielraum. Auf den ersten Blick nicht nachteilig für die Studenten.
Zitat:
Auf Nachfrage wurde mir jedoch bereits gesagt, dass auch Urlaub wie bereits gesagt keine Rücksicht genommen wird.
Dann hat man bei der Frage eben die falschen Prioritäten gesetzt. "Urlaub" ist Privatvergnügen - "Betriebliche Notwendigkeiten" eben nicht. Wenn jetzt eine große Zahl von Werkstudenten eine Bescheinigung des Arbeitgebers anschleppt, dass der Student aufgrund von betrieblichen Erfordernissen im August nicht für Klausuren zur Verfügung steht, dann wird sich der Lehrstuhl eben einen anderen Wiederholer-Termin überlegen müssen.

Und den Studenten wäre zu raten: Fleißig lernen, damit man gleich im ersten Anlauf besteht! Dann spart man isch nämlich den ganzen Bescheinigungs-Zirkus.
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CIS
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 17:11    Titel: Re: Widerholklausuren im Urlaub - duales Studium Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
schwan88 hat folgendes geschrieben::
2. Der Gesetzgeber schreibt doch folgendes vor wenn ich richtig informiert bin (oder zumindest der Arbeitgeber): Urlaub MUSS der Erholung und des Ausgleichs von der Arbeit dienen, sodass man dieser wieder konzetnriert und engagiert nachgehen kann.

Kann schon sein - Arbeitsrecht ist aber überhaupt nicht mein Thema - keine Ahnung. Das ist auch dem Hochschullehrer vermutlich ziemlich egal.

Aber dem Arbeitgeber vielleicht nicht.
Habe dazu folgendes gefunden:
http://www.vpmk.de/schwerpunkte/arbeitsrecht.html hat folgendes geschrieben::
Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht einer "dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit" nachgehen darf. Welche Tätigkeiten dem Urlaubszweck widersprechen, ist eine Einzelfallentscheidung. In der Vergangenheit wurden Arbeiten am eigenen Heim, Gefälligkeiten und gemeinnützige Arbeiten, sowie Arbeiten, die zweifellos der Erholung dienen (z.B. der Hühnerhof für Manager), als unproblematisch angesehen.

D.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht, eine Klausur plus Vorbereitungszeit als "dem Urlaubszweck widersprechend" ansehen würde. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass ich im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, an Veranstaltungen, Unterrichten und Klausuren der Hochschule teilzunehmen. Wäre arbeitsrechtlich eine verzwickte Situation.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Was bei Prüfungen rechtens ist, wird zunächts aber durch die Prüfungsordnung festgelegt.

Aber nicht alles, was in Prüfungsordnungen steht, ist auch rechtens. Beispiel: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,523933,00.html Hier war ein Gericht der Meinung, dass für eine Habilitation nicht - wie durch Prüfungsordnung festgelegt - hauptsächlich das Votum des größtenteils aus fachfremden Professoren bestehenden Habilitationsausschusses, sondern die Fachgutachten ausschlaggebend sind.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 18:05    Titel: Re: Widerholklausuren im Urlaub - duales Studium Antworten mit Zitat

CIS hat folgendes geschrieben::

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Was bei Prüfungen rechtens ist, wird zunächts aber durch die Prüfungsordnung festgelegt.

Aber nicht alles, was in Prüfungsordnungen steht, ist auch rechtens.
Daher schrieb ich "zunächst". Was das Gericht dazu sagt, ist "dann". Und "zuletzt" muss vielleicht urteilsbedingt die Prüfungsordnung geändert werden. Das BVerfG hat ja auch schon das StGB geändert.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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