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Verfasst am: 10.07.08, 12:23 Titel: Wehrdienst mit 23?
Hallo,
man nehme an, dass Person A im November 24 Jahre alt wird, bereits eine Ausbildung abgeschlossen, gerade das Abitur nachgeholt, und sich bereits bei Univeritäten, für das kommende Wintersemester beworben hat. Person A wurde vor ein paar Jahren mit T2 gemustert, danach kam nichts mehr, nun hat Person A einen Einberufungsbescheid als Fallschirmjäger erhalten.
Muss Person A noch zum Bund?
Gibt es Möglichkeiten erst das Studium zu vollenden?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 10.07.08, 12:28 Titel: Re: Wehrdienst mit 23?
kleinecrow hat folgendes geschrieben::
Muss Person A noch zum Bund?
Grundsätzlich nur die, die bis zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ansonsten sollte A prüfen, ob eine Ausnahme des § 5 WehrpflG für ihn greift --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Wie kann Person A sehen ob das aufihn zutrifft?
Wird einem das mittgeteilt wenn man zurückgestellt wurde?
Hat Person A evtl. die Chance auf eine neue Musterung?
Insbesondere sollte dem Wehrpflichtigen bekannt sein, ob er einen Antrag auf Zurückstellung gestellt hat.
kleinecrow hat folgendes geschrieben::
Wird einem das mittgeteilt wenn man zurückgestellt wurde?
I.d.R. ja
kleinecrow hat folgendes geschrieben::
Hat Person A evtl. die Chance auf eine neue Musterung?
Siehe § 20b WehrpflG --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20b.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Also d.h., wenn §5 WehrpflG nicht auf Person A zutrifft, muss sie nicht zum Bund?
Ne, sie muss doch ! .....das ist ne doppelte Verneinung...
Zitat:
Wieso werden solche Leute dann noch einberufen?
Wahrscheinlich, weil sie eben nicht die Kriterien erfüllen... _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.07.08, 10:09 Titel:
Oder man legt Widerspruch mit der entsprechenden Begründung ein. Dann muß sich die Behörde äußern.
Übrigens: Auch Behörden können irren. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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