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Verfasst am: 10.07.08, 16:21 Titel: Hotelupgrade etc. nicht erhalten
Bürger bucht über eine Hotel Reservierungs Vermittlung mit Sitz in D ein Zimmer in einem Hotel. Als Gratis-Leistungen wird u.a. bei Buchung eines "normalen" Zimmers ein Upgrade in nächste Zimmerkategorie angeboten/versprochen. Ebenfalls ist dies auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Vor Ort weiss das Hotel (in Osteuropa) nichts von einem Upgrade und Bürger bekommt ein "normales" Zimmer. Kontakte zum Anbieter/Hotelvermittler via Mail bleiben erfolglos.
Wie ist in etwas die Rechtslage? Hat Bürger Anspruch auf eine Entschädigung, da dieser das Hotel wegen dem verlockenden Anbgebot - Upgrade buchte? Anderenfalls hätte er sich für ein anderes Hotel entschieden. Ferner gab es keine Tageszeitung usw. welches ebenfalls zu den kostenlosen Extras gehörte. Hier legt Bürger jedoch keinen besonderen Wert.
hat der Anbieter der Leistung mit dem gratis-upgrade geworben, so hat er diese Leistung einzuhalten und allfällilgen Schaden = Differenz dann zu ersetzen, wenn man vor Ort das höherwertige Zimmer beansprucht hatte und dafür vor Ort aufgezahlt hat.
Problematischer wird es, wenn man standard bezahlt und standard erhalten hat. Dann müsste man überprüfen, inwieweit der Veranstalter wegen unlauterem Wettbewerb angezeigt werden kann. Allerdings wird man da selbst wohl nichts bekommen
Um solche versprochenen kostenlose Upgrades nicht zu erhalten muss Bürger nicht erst nach Osteuropa fahren. Auch die Hotels in D wissen meistens auch nichts vom versprochenen Upgrade, kostenloser Zeitung, Mineralwasser, Sekt zu Frühstück, Begrüßungscocktail usw.
Das Ganze gibt es dann erst, wenn überhaupt, nach der zweiten Erinnerung ab der dritten Nacht..
Da klemmt es einfach bei dem Hotel Reservierungs Service.
Auf Erinnerung hat der Vermiitler erst gar nicht reagiert. Reise ist bereits beendet (ohne Extras erhalten zu haben). Vermittler teilt nun mit, dass dieser ausschl. Vermittler sei. Ansprüche solle Bürger nun mit dem Hotel verhandeln. Vertrag, so der Vermittler, wird direkt mit dem Hotel und dem Gast geschlossen. Jedoch hat Bürger bei dem Vermittler inkl. den kostenlosen Extras "verbindlich" gebucht. Eine Buchungsbestätigung erhielt Bürger auch vom Vermittler mit allen genannten Extras die Bürger dann aber vom Hotel, auch auf Nachfrage, nicht erhielt.
Erinnern muss Bürger nicht den Vermittler, sondern das Hotel; was in einem Land dessen Sprache Bürger ggf. nicht beherrscht etwas problematisch sein dürfte.
Was bei den Online-Vermittlern auch noch ins Auge gehen kann: Ruft Bürger bei seinem Wunschhotel an heißt es oft, "kein Zimmer frei". Das Buchungssystem hingegen zeigt Bürger an, dass ganz easy Zimmer gebucht werden können. Und wenn Bürger dann im Hotel ankommt wird es dort dann hektisch.
Ärgerlich vor allem wegen des nicht erfolgten, weil auch nicht möglichen Upgrades, wenn Bürger das Hotel für eine Woche gebucht hat.
Erinnern muss Bürger nicht den Vermittler, sondern das Hotel...
Bürger fragte im Hotel nach den über dem Vermittler gebuchten verbindlichen Extras. Hotel waren diese Extras jedoch nicht bekannt. Zudem wurden diese verbindlich gebuchten Extras, welche ja auf der Seite des Vermittlers angegeben waren und so auch verbindlich vom Bürger gebucht wurde, dem Hotel nicht übertragen worden. Bürger lies sich diese Buchungsbestätigung vom Vermittler ans Hotel zeigen.
Und tatsächlich--> Vermittler buchte die aufgeführten versprochenen Extras nicht. Ansprechpartner wäre doch wohl demnach der Vermittler, oder?
Vermittler hat genau mit diesen geworben, nicht das Hotel.
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