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Durchsetzung einer Forderung in Belgien / Erbrecht

 
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mapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 15:01    Titel: Durchsetzung einer Forderung in Belgien / Erbrecht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Fall:
Bereits vor über 1,5 Jahren ist der belgische Staatsangehörige T in Beliegen verstorben. Der Erbe C ist ein in Deutschland lebender Deutscher. Bis zum heutigen Tage wurden bis auf zwei Ausnahmen alle alle Wertgegenstände des Verstorbenen "monetarisiert".

Ausnahmen:
- eine Immobilie konnte noch nicht verkauft werden
- eine Lebensversicherung wurde auf Grund eines Fehlers des Erbverwalters?? (Notar) noch nicht ausbezahlt

C hat bereits mehrmals zur Auszahlung des bereits monetarisierten Teils aufgefordert. Nach Aussage des Notars hindert der Verkauf des Hauses nicht die Auszahlung des Betrages. Der Status der Lebensversicherung ist C unbekannt.

1) Welche Möglichkeiten hat C, die Forderung gegen den Erbverwalter durchzusetzen? Bzw. ist die Forderung überhaupt durchsetzbar?

2) Gestaltet sich das Honorar eines Anwalt, der mit dem Schreiben einer "Mahnung" beauftragt wird, auf Stundenbasis?

Vielen Dank für Ihre Mühe!
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Anspruch dürfte grundsätzlich auch in Belgien durchsetzbar sein, nur halt aufwändiger. Aber nicht so aufwandig wie in Amerika Winken. Es dürfte belgisches Recht anwendbar sein (Art 25 Abs. 1 EGBGB).

Die RA-Gebühren richten sich meistens nach Streitwert. Aber Stundensatzvereinbarungen können getroffen werden.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

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