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FSJ = Kindergeld und Unterhalt weg?

 
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teKiLLa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 10:06    Titel: FSJ = Kindergeld und Unterhalt weg? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich mache gerade mein freiweilliges Soziales Jahr bei dem ich kapp 450,- EUR verdiene.

Durch dieses Einkommen entfallen mir 150,- EUR Kindergeld und mein Vater zahlt nur noch 150,- EUR Unterhalt anstelle von knapp 300,- EUR wie bisher. Das heisst ich muss nun von meinen 450,- EUR knapp 300,- EUR an meine Mutter abgeben um die Haushaltskasse wieder zu füllen.

Meine Fragen lauten nun:

1. Entfällt mein kindergeld wirklich?
2. Darf mein Vater einfach den Unterhalt kürzen nur weil ich nebenbei etwas verdiene und wenn ja um wieviel?

Ich will ihn nun nicht beim Jugendamt anprangern da der Kontakt noch recht gut ist, aber trotzdem fände ich es nicht sehr toll, wenn ich einen Monat lang für gerade mal 150,- EUR arbeiten gehe, da ich mir davon gerade mal mein Benzin kaufen kann um auf die Arbeit zu kommen und somit unterm Strich für mich nichts übrig bleibt.


Wie ist die Rechtslage?


Gruß,
teKiLLa
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 10:29    Titel: Re: FSJ = Kindergeld und Unterhalt weg? Antworten mit Zitat

teKiLLa hat folgendes geschrieben::
.........trotzdem fände ich es nicht sehr toll, wenn ich einen Monat lang für gerade mal 150,- EUR arbeiten gehe, da ich mir davon gerade mal mein Benzin kaufen kann um auf die Arbeit zu kommen und somit unterm Strich für mich nichts übrig bleibt.


Gruß,
teKiLLa


wieso gehst du für 150 Euro arbeiten? Ich denke, du bekommst 450,-? Und als PLUS noch 150,- von deinem Vater. Hast also 600 Euro im Monat. Und du meinst, davon müsstest du nicht einen Teil *opfern*, um zu wohnen, zu essen, Strom zu benutzen usw. (denn als solches sehe ich das *Kostgeld*.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo teKiLLa,

das Kindergeld, auch wenn es so heißt, gehört grundsätzlich nicht den Kindern. Antrags- und Anspruchsberechtigt auf das Kindergeld sind grundsätzlich die Eltern, wenn sie tatsächlichen ihren Kindern Unterhalt (in welcher Form auch immer) gewähren. Für den gewährten Unterhalt erhalten die Eltern eine Steuerentlastung im Voraus. Diese steuerliche Entlastung nennt sich dann "Kindergeld".

Vertiefend siehe aber auch Freiwilliges Soziales Jahr. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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teKiLLa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 11:08    Titel: Re: FSJ = Kindergeld und Unterhalt weg? Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::
wieso gehst du für 150 Euro arbeiten? Ich denke, du bekommst 450,-? Und als PLUS noch 150,- von deinem Vater. Hast also 600 Euro im Monat. Und du meinst, davon müsstest du nicht einen Teil *opfern*, um zu wohnen, zu essen, Strom zu benutzen usw. (denn als solches sehe ich das *Kostgeld*.


Hallo suwi,

dass ich von dem Geld "etwas" 'opferen' muss ist mir bewusst, aber aufgrund der Unterhaltseinschränkung von meinem Vater und dem entfallen des Kindergeldes hat unsere Haushaltskasse nun ein Minus von knapp 300,- EUR welche wir bis vor einigen Tagen/Wochen noch hatten. Nun verdiene ich nur die 450,- EUR und aufgrund des Minuses muss ich nun knapp 300,- EUR an meine Mutter abgeben. Sprich bleibt mir unter dem Strich ein Plus von 150,- EUR welche ich noch übrig haben für "mich" jedoch müssen davon nochmal knapp 100,- EUR für Benzi abgerechnet werden damit ich jeden Tag auf die Arbeit komme. Heisst ich gehe im Endeffekt für 50,- EUR arbeiten.


Zu Klaus: Dass das Kindergeld meiner Mutter zusteht weiß ich, jedoch erkundige ich mich hier da sie nciht wirklich Ahnung von Internet usw. hat. Und im Endeffekt ist das Geld ja doch irgendwie für mich, da ich davon ja leben soll/muss.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo teKiLLa,

volljährige Kinder sind für ihren Unterhalt selbst verantwortlich und daher endet die Unterhaltspflicht der Eltern in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes. Ausnahme ist, wenn sich ein volljähriges Kind noch in einer Erstausbildung befindet. Daher ist selbstverständlich eigenes Einkommen eines volljährigen Kindes für den eigenen Unterhalt mit einzusetzen.

Ferner scheint ein kleiner Rechenfehler vorzuliegen:

Vor dem FSJ zahlte der Vater 300,- € Unterhalt für das Kind an die Kindesmutter. Darin enthalten waren 154,- € Kindergeld.

Mit dem FSJ verdient das Kind 450,- €. Zahlt der Vater jetzt wegen des Wegfalls des Kindergeldes nur 150,- € an die Kindesmutter, dann hat das Kind die fehlenden 150,- € aus dem Arbeitseinkommen zu begleichen. Damit bekommt die Mutter weiterhin 300,- € für das Kind.

Dem Kind stehen jetzt aber noch 300,- € aus dem Arbeitseinkommen zur Verfügung. Aber ich mag jetzt keinen Matheunterricht erteilen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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teKiLLa
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

von den 300,- EUR von meinem Vater waren nicht die 150,- EUR Kindergeld inbegriffen.

Daher fehlen hier nun 300,- EUR die ich von meinem Verdienst zahlen muss. Dazu kommen die ca. 100,- EUR Benzin Geld. Ergo bleiben mir 50,- EUR. Traurig


Gruß
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

teKiLLa hat folgendes geschrieben::
Daher fehlen hier nun 300,- EUR die ich von meinem Verdienst zahlen muss. Dazu kommen die ca. 100,- EUR Benzin Geld. Ergo bleiben mir 50,- EUR. Traurig


Willkommen im Erwachsenenleben!

Den meisten Usern dieser Seite (zumindest den erwerbstaetigen) wird es genauso gehen: sie gehen jeden Tag arbeiten, bekommen am Ende des Monats ihr Gehalt und wenn dann die ganzen Rechnungen bezahlt, Lebensmittel, Bekleidung und was man sonst noch braucht gekauft sind, das Auto betankt ist, ja, dann bleibt kaum noch Geld ueber.

So ist das halt. Gewoehn' dich dran.
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 18:19    Titel: Re: FSJ = Kindergeld und Unterhalt weg? Antworten mit Zitat

teKiLLa hat folgendes geschrieben::
suwi hat folgendes geschrieben::
wieso gehst du für 150 Euro arbeiten? Ich denke, du bekommst 450,-? Und als PLUS noch 150,- von deinem Vater. Hast also 600 Euro im Monat. Und du meinst, davon müsstest du nicht einen Teil *opfern*, um zu wohnen, zu essen, Strom zu benutzen usw. (denn als solches sehe ich das *Kostgeld*.


Hallo suwi,

dass ich von dem Geld "etwas" 'opferen' muss ist mir bewusst, aber aufgrund der Unterhaltseinschränkung von meinem Vater und dem entfallen des Kindergeldes hat unsere Haushaltskasse nun ein Minus von knapp 300,- EUR welche wir bis vor einigen Tagen/Wochen noch hatten. Nun verdiene ich nur die 450,- EUR und aufgrund des Minuses muss ich nun knapp 300,- EUR an meine Mutter abgeben. Sprich bleibt mir unter dem Strich ein Plus von 150,- EUR welche ich noch übrig haben für "mich" jedoch müssen davon nochmal knapp 100,- EUR für Benzi abgerechnet werden damit ich jeden Tag auf die Arbeit komme. Heisst ich gehe im Endeffekt für 50,- EUR arbeiten.
.......


wieso redest du immernoch von *minus* ????

vorher gab es rund 150,- Kindergeld (für die Mutter) und 300 Euro Unterhalt. Macht 450,- in der Summe.

Jetzt bekommst DU 450,- einkommen PLUS 150,- Unterhalt von Vater (der ist aber großzügig!)- macht in der Summe 600,- Euro.

sollte ich nicht falsch gerechnet haben, dann ist jetzt doch einiges mehr da als vorher. Wo also ist dein Problem?

hier schrieb schon jemand: Willkommen im Leben!

Wir müssen alle ein Riesenanteil unseres sauer verdienten Geldes hergeben für solche profanen Dinge wie: Stromkosten, Wasserkosten, Gasrechnung, Miete oder Hypothek, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Mitgliedsbeiträge, Klopapier, Putzlappen, GEZ-Gebühr, und und und, natürlich auch Lebensmittel und Kleidung, Reperaturen, nicht zuletzt Autokosten aller Coleur (oder eben Fahrkarten)- und dann natürlich (wer hat) für die lieben Kinder.

Wieso meinst du, dass du dein verdientes Geld für solche Dinge nicht ausgeben musst? *Für Dich*!!!!! ist da ne ganze Menge Geld- nämlich 600,- Euro- die du nun auch FÜR DICH ausgeben darfst: für DEIN Essen, für DEINEN Sprit, für DEINEN Wohnraum, für DEINEN Energieverbrauch usw.

Es ist hart, ich verstehe dich schon irgendwie. Ging mir nicht anders mit dem ersten eigenen Haushalt- es war ein Schock, wie schnell mein guter Verdienst mit einem Male monatlich zusammenschmolz. Und auch ich hatte gemeckert, dass Muttern mir Kostgeld abforderte, solange ich noch bei ihr wohnte.

Aber wie gesagt: es ist JETZT definitiv mehr Geld als vorher- und du verdienst einen Teil davon selbst.
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Während des FSJ besteht in der Regel überhaupt kein Unterhaltsanspruch des Kindes ggü. dem Vater.
Ausnahme, wenn das FSJ als Erforderlich für eine darauf folgende Ausbildung anzusehen ist.

Also fröhlich sein und den freiwlligen Unterhalt des Vaters annehmen.
_________________
ausgezeichnet
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