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Verfasst am: 13.07.08, 20:17 Titel: Vertag ohne Vertragsstrafe
Guten Tag.
Ich habe da mal eine Frage. Ich habe einen Vertrag unterschrieben mit mehrern Punkten an die ich mich zu halten habe.
Wenn ich jetzt einen Punkt nicht einhalt und jetzt mehr oder weniger Vertragsbruch begeh, was kann mir da passieren.
Es steht in diesem Vertrag niergends wo drin das ich eine Summe X an die andere Partei zu zahlen habe, wenn ich den Vertrag nicht einhalte.
Ich handhabe es in meinen Verträgen so, das es genau Festgelegt wird das die andere Partei bei Vertragsbruch eine bestimmte Summe zahlen muß.
Wie gesagt, in den Vertrag den ich Unterschrieben habe steht es nirgends.
Gibt es da ein Grundsatz wo es beispielsweise festgelegt ist das bei Vertragsbruch ein Prozentsatz der Vertragsumme gezahlt werden muß, auch wenn es nicht im Vertag steht ???
Kann mir einer sagen , wie da die Rechtslage ist ???
Würde mich freuen , wenn mir da jemand eien Tip geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gelber Engel
(dieser name hat nichts mit dem Automibilclub zu tun)
evtl. wäre es nicht schlecht zu wissen, um was für einen Vertrag es sich dabei handelt und welche Verpflichtung hierbei nicht eingehalten wurde.
Z.B. steht auch in einem Mietvertrag keine Vertragsstrafe; stellt der Vermieter jedoch - rein hypothetisch - eine Wohnung zum Zwecke der Erfüllung des Mietvertrages zur Verfügung, die dafür absolout nicht geeignet ist, muss als Konsequenz - Vertragsstrafe!? - der Mieter ggf. keine Miete bezahlen. _________________ Gruß
Peter H.
Zur vorgeschichte.
Ich habe eine kleine Hobbyzucht.
Menie Katze wurde rollig und muste zum Kater. Leider war unser Kater zur Zeit noch nicht Geschlechtsreif. Also muste ich einen " Befreundeten " Züchter bitten , Ihren Kater auf unsere Katze zu lassen. War ja kein Problem, da wir dieses schon mehrmals machten. Jedesmal alles Mündlich vereinbart. Ich zahle 400€, der Kater hat sein Spaß und unsere Katze wurde Schwanger. Wir hatten immer mündlich abgemacht, das wir die Tiere aus der Verpaarung wo ihre Kater her sind , nicht in die Zucht zu. Es sei, es ist der neue Züchter Wohnt weiter entfernt. Z.B. unser "Befreundeter" Züchter Wohnt in Berlin, und ich sollte keine Zuchttiere in Berlin verkaufen. Weiter entfernt kein Thema. Wie gesagt, das war bis sonst immer und alles Mündlich.
Nun beim letzten Deckakt, meinte man, ich solle nen Deckvertrag unterschreiben ( zur Sicherheit ) . Ich war genervt, und hatte den Vertrag nur Kurz überflogen.
Deckgebühr von 400 Euro stand drin, alles klar, ich habe unterschrieben. Nun habe ich im Vertrag eine Klausel gefunden , wo drin steht, es dürfen keine Tiere in die Zucht verkauft werden. Was für mich dumm ist, denn ich würde gerne ein Tier in die Zucht geben.
Habe sie darauf hin angesprechen, aber kein erfolg. Sie meinte immer nur das ich in den Vertrag schauen sollte. Denn ich habe es ja unterschrieben.
Was kann geschehen , wenn ich nun doch ein tier in die Zucht verkaufe.
Das nächste Problem ist: Ich habe die Stammbäume beantragt ohne den Vermerk "Zuchtsperre". Der Verein stellt mir diese aber nur mit Zuchtsperre aus. Weil der Andere Züchter im selben Verein ist und der Vorstand und der andere Züchter gute Freunde sind. Die zwei haben sich abgesprochen.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus ???
Es sei, es ist der neue Züchter Wohnt weiter entfernt. Z.B. unser "Befreundeter" Züchter Wohnt in Berlin, und ich sollte keine Zuchttiere in Berlin verkaufen. Weiter entfernt kein Thema.
Da würde ich zuerst auf Vermeidung von Inzucht tippen.
Wenn das der Fall ist, hast Du schlechte Karten.
Entsprechende Bedingungen müssten allerdings irgendwo im Verband schriftlich fixiert sein.
Wenn das der Fall ist und Du handelst dem entgegen, kann der Verband Dich ausschließen. Mit dem Ergebnis, dass Du von diesem Verband wohl auch keine Papiere mehr bekommen könntest.
Zitat:
Was kann geschehen , wenn ich nun doch ein tier in die Zucht verkaufe.
Desgleichen: 'Rauswurf aus dem Verband. _________________ Grüße,
Abrazo
Da würde ich zuerst auf Vermeidung von Inzucht tippen.
Wenn das der Fall ist, hast Du schlechte Karten.
Entsprechende Bedingungen müssten allerdings irgendwo im Verband schriftlich fixiert sein.
Wenn das der Fall ist und Du handelst dem entgegen, kann der Verband Dich ausschließen. Mit dem Ergebnis, dass Du von diesem Verband wohl auch keine Papiere mehr bekommen könntest.
Also es handelt sich hier nicht um Inzucht. Ich verpaare meine Katzen schon mit gutem Gewissen.
Es geht sich hier ja erstmal nur um die Frage :
Wenn im Deckvertrag keine Vertragsstrafe drin steht, und ich mich nicht an den Deckvertrag halte, kann mich der andere Züchter verklagen. Auf Schadensersatz ???
Wie gesagt, es steht nix dergleichen im Vertrag drin. Keine Vertragsstrafe , nix.
Rein zivilrechtlich dürfte es nicht verboten sein, die Sache Katze, die sich in Deinem Eigentum befindet, zu verkaufen, an wen Du willst.
Hinsichtlich Schadensersatz wäre zu fragen, welcher Schaden denn der Katerhalterin entstanden sein soll. Da sehe ich keinen.
Und wenn keine Vertragsstrafe drin ist, dann muss auch keine gezahlt werden.
Probleme machen könnte der Verband. Ich würde mich erst einmal erkundigen, ob es zu diesem Verband eine Alternative gibt, die Dich auch nach Rauswurf aus Deinem Verband aufnehmen, sonst kannst Du Zucht mit Papieren vergessen.
Andererseits, ein nicht zur Zucht zugelassenes Tier kauft Dir sowieso kein ordentlicher Züchter ab. _________________ Grüße,
Abrazo
Klar stellt mir der Verein keine Ordentlichen Papiere aus. Das ist ja das nächste was geklärt werden muß. Ist der Verein dazu berechtigt, einfach einen Vermerk Zuchtsperre auf die Papiere zu schreiben. Denn ich habe " NORMALE " Papiere beantrgt. Der Verein ist ja ohne mein Wissen zu dem anderen Züchter hin und hat ihm davon berichtet, was ich beantragt hatte.
Und da der Vorstand meines Vereins und der Besitzer der Deckkaters befreundet sind hat der Verein die Papiere einfach so geschrieben wie der andere Züchter dieses haben wollte und nicht wie ich es wollte.
Soweit ich weiß - aber Züchter werden Dir da gewiss besser Auskunft geben können - ist das normal, dass ein Zuchtverband die Zucht überwacht und ggf. beim Halter des weiblichen und des männlichen Elterntieres nachfragt.
Der Verband ist berechtigt, Tiere von der Zucht auszuschließen, er muss Dir allerdings einen vernünftigen Grund angeben, warum der Nachwuchs eine Zuchtsperre bekommt.
Verkaufst Du ein Tier als Zuchttier, das dann nicht zur Zucht zugelassen wird, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen. Verkaufst Du es, obwohl Du weißt, dass das Tier möglicherweise keine Zuchtzulassung erhält, kann er Dich wg Betrug anzeigen.
Wer in einem Zuchtverband züchtet - und nur vom Verband bekommt man Papiere für seinen Nachwuchs - muss sich den Bedingungen des Verbandes unterwerfen. Welche das sind, müsste in irgend welchen Statuten niedergelegt sein, auch Kriterien zum Ausschluss aus einem Verband. _________________ Grüße,
Abrazo
In der Katzenzucht ist es üblich sich auf diese Weise spätere Zuchtkonkurrenz vom Leib zu halten. Meiner Auffassung nach reicht das aber zu weit in das Eigentumsrecht am Tier hinein.
Ich würde mich in diesem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. 400 Euro sind schließlich eine Menge Holz für einen Deckakt. Und ggf. würde ich mal über einen Wechsel des Zuchtverbandes nachdenken.
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