Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.07.08, 18:00 Titel: Auswandern wegen Arbeitslos., wie sieht es mit der AE aus ?
Hallo zusammen,
Person A ist deutscher Staatsbürger und möchte in die Türkei auswandern, da er sich die Hoffnung macht, dort eine Arbeit zu finden. Seine Frau ist Türkin und hat hier eine befristete Aufentahaltserlaubnis. Wie sieht es dann aus, wenn ihre Aufentahaltserlaubnis während sie in der Türkei sind endet ? Kann man bei der Bootschaft dies verlängern ? Wenn nein, wie sieht es damit aus, wenn er dort aus Arbeitsmangel zurück möchte. Muss sie dann ein Einreisevisum beantragen ? Bzw. fängt dann alles wieder von vorne an ? Muss sie dann auch eine Deutschprüfung ablegen um ein Visum zu bekommen ?
Zu ihnen: Sie sind seit 5 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder. Die Kinder haben die Deutsche und Türkische Staatsangehörigkeit.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus..
die Aufenthaltserlaubnis der Ehefrau erlischt mit dem Zeitpunkt der dauerhaften Verlegung des Aufenthaltes ins Ausland>>> § 5 Abs. 1 Ziffer 6 AufenthG.
Die deutsche Auslandsvertretung wäre auch nicht für eine Verlängerung zuständig.
Die Ehefrau muß für eine erneute Einreise ein Visum beantragen. Solange die Kinder noch unter der elterlichen Personensorge stehen, würde bei einer erneuten Einreise keine Prüfung der Deutschkenntnisse erforderlich sein, da die AE unabhängig von der Ehe stattfinden würde (AE zur Personensorge nach § 28 Abs. 1 Ziffer 3 AufenthG).
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Zunächst vielen Dank Ronny1958,
könnte man bei der Botschaft ein Einreisevisum beantragen obwohl die ganze Familie noch in der Türkei ist, damit nach Erteilung des Visums die ganze Familie zusammen zurück kehrt oder muss der Ehemann mit/ohne Kinder in DE sein ? Und gibt es auch die Voraussetzung eine Wohnung durch den Ehemann gemietet zu haben, damit die Frau ein Visum bekommt, wenn ja dann in bestimmter Größe ?
das Visum wäre bei der Botschaft zu beantragen, die Familie kann natürlich dann gemeinsam einreisen, sobald das Visum erteilt ist.
Wohnraum sollte schon vorhanden sein, da ansonsten ein Ausweisungsgrund (drohende Obdachlosigkeit) vorläge. Auf die Größe der Wohnug kommt es weniger an.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Die Wohnungsfrage war eigentlich dahingehend gestellt (habe mich wohl zu kurz ausgedrückt) ob schon bei Visum-Antragstellung nach Wohnung gefragt wird. Denn es wird beabsichtigt, zunächst bei einem Bekannten aufzuhalten und dann gemeinsam eine Wohung zu suchen.
Die Wohnungsfrage war eigentlich dahingehend gestellt (habe mich wohl zu kurz ausgedrückt) ob schon bei Visum-Antragstellung nach Wohnung gefragt wird. Denn es wird beabsichtigt, zunächst bei einem Bekannten aufzuhalten und dann gemeinsam eine Wohung zu suchen.
Hallo,
das dürfte zunächst ausreichend sein .
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.