Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.07.08, 13:46 Titel: Strafanzeige - nur wo?
Kompliziert - aber hoffe doch, daß ich es einfach auf den Punkt bringe:
Englische Limited mit zwei deutschen Gesellschaftern = Geschäftsführer, von denen ich in Deutschland lebe, der zweite Gesellschafter in der CZ lebt (aber amtlich in Deutschland gemeldet ist).
In CZ sollte eine Niederlassung aufgebaut werden. Finanzielle Mittel (3.500 Euro) wurden dem anderen Gesellschafter und Geschäftsführer in CZ per Banküberweisung nachweislich überwiesen.
Es wurden Büroräume angemietet - auf der lasteten 2.000 Euro Mietschulden!
Die 3.500 Euro sind weg - Nachweise (Belege und Rechnungen) sind keine vorhanden - laut Aussage des Gesellschafters. Die Mietschulden wurden teils mit Überlassung der Büromöbel und teils mit finanziellem Ausgleich beglichen.
Daher möchte ich eine Strafanzeige stellen betreffend Unterschlagung von Firmengeldern - da weder Belege, noch Rechnungen vorhanden sind, noch Auszahlungen als Geschäftsführer belegbar sind. Demnach sind 3.500 Euro und der Mann in der CZ "verschwunden".
Entschuldigt mich, wenn ich nicht die Fachbegriffe hier nutze oder vielleicht was übersehen habe.
Frage daher: wo stelle ich die Strafanzeige? In England (Firmensitz), in Deutschland (mein Wohnsitz) oder CZ (wo der Schuldige sich wohnlich aufhält - amtlich gemeldet aber in Deutschland).
Zivilfrechtlich wird erst was unternommen, wenn die Strafanzeige angenommen und am laufen ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.