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Gewerbliche Fax- und E-Mail-Angebote - Urteil

 
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 11:31    Titel: Gewerbliche Fax- und E-Mail-Angebote - Urteil Antworten mit Zitat

BGH-Urteil zu gewerblichen Fax- und E-Mail-Angeboten.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lustig
Zitat:
...Wenn ein Unternehmen Nummer oder Mailadresse allerdings im Telefonbuch oder auf der Homepage veröffentlicht, stimmt es damit zugleich stillschweigend der Zusendung von Angeboten zu, die sich auf sein Warenangebot beziehen, heißt es in dem Urteil.

Und wenn er Nummer und Mailadresse nicht veröffentlicht, kriegt er wegen mangelhaftem Impressum eins auf'n Deckel.
Sehr konsistent das alles ... Sehr böse

Gruß
Rena
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Und wenn er Nummer und Mailadresse nicht veröffentlicht, kriegt er wegen mangelhaftem Impressum eins auf'n Deckel.

Das war auch, zumindest bezüglich der E-Mail-Adresse, mein Gedanke.
Fax-Nr. muss m. W. nicht im Impressum angegeben werden.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, erst hab ich das auch so verstanden. Aber wenn ich mir die Pressemitteilung des BGH durchlese

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-7&nr=44533&linked=pm&Blank=1

muss sich ein per E-Mail oder Telefax übersandtes Angebot/Anfrage immer noch auf den Geschäftszweck beziehen. Also bliebe es nach wie vor dabei, dass ein Gemüsehändler keine Angebote/Anfragen eines Autohändlers zu akzeptieren hätte...

Was meint ihr?
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

@nordlicht02
Stimmt, hatte bei "Nummer" spontan die Telefonnummer im Kopf, aber bei der Hälfte geht's ja ums Fax

@WayneInteressierts
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Also bliebe es nach wie vor dabei, dass ein Gemüsehändler keine Angebote/Anfragen eines Autohändlers zu akzeptieren hätte...
Was meint ihr?

So hab ich's auch verstanden. Allerdings ist der Geschäftszweck ja dehnbar, zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch. Papier z.B. braucht jedes Unternehmen (stimmt vermutlich auch aber mir reicht ein 500er-Pack pro Jahr), hier und da wird auch ein Büro mal geputzt und rein theoretisch braucht auch ein Gemüsehändler ein entsprechendes Firmenfahrzeug für die Fahrt zum Großmarkt oder so. Wenn man jetzt großzügig denkt, ist das alles ja irgendwie Geschäftszweck, mag man meinen ... oder vielleicht doch nicht ...

Letztenendes wird die Rechtssicherheit durch so ein Urteil vermutlich nicht besonders gestärkt.
Übrigens - also abgesehen vom Belästigungsfaktor beim Empfänger - auch für die Anbieterseite. Denn der Durchschnittsanbieter könnte verständlicherweise zu dem Schluss kommen, dass z.B. natürlich auch ein Metzger geschäftsmäßig Interesse an einer Webseite haben könnte. Betrifft ja auch das Geschäft und dessen Zweck, Wurst zu verkaufen. Winken
Doch ob's wirklich so ist? Da bin ich mir nicht so sicher und werd mich deshalb bei Werbemails an Fleischerfachbetriebe auch zukünftig zurückhalten. Auf den Arm nehmen

Gruß
Rena
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
mir reicht ein 500er-Pack

Mir auch. Pro Woche. Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
mir reicht ein 500er-Pack

Mir auch. Pro Woche. Mit den Augen rollen

Hehe ... na dann sind bei dir die zukünftigen Papierhändler/Bürobedarf-Werbemails ja bestens platziert. Lachen

Gruß
Rena
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

So hab ich's auch verstanden. Allerdings ist der Geschäftszweck ja dehnbar, zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch. Papier z.B. braucht jedes Unternehmen


Das ist richtig.

Allerdings hat der BGH bereits entscheiden, dass es einen unmittelbaren Sachbezug zur Tätigkeit geben muss. Mit "Lederbeutel" hab ich diesbezüglich mal etwas rumdiskutiert. Natürlich braucht jedes Unternehmen Papier - allerdings stellt dies m.E. gerade keinen unmittelbaren Sachbezug dar.

Und diese Rspr. hat der BGH ja nicht aufgegeben. Der BGH hat - so wie ich's verstanden habe - nur die erste Stufe entschieden: Die (mutmassliche) Einwillig. Diese erste Stufe liegt nach dem BGH nun sehr niedrig.

Auf der 2. Stufe wird man aber immernoch den Sachbezug zu prüfen haben und da schiessen sich weiterhin viele Werber ins Aus.
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