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Ich versteh es nicht mehr. Was gilt denn nun eigentlich? Will die judikative partout nicht was die legislative will.
Oder soll ab sofort jeder Fall nur noch vor Gericht verhandelt werden?
Irgendwie (so mein Gefühl) sagt doch das Urteil "nichts genaues weiß man nicht"... oder irre ich mich... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.07.08, 16:32 Titel:
Vor allen Dingen frage ich mich ja wie das hier zu interpretieren ist...
Zitat:
Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden habe
Muss der Mann sich jetzt vorher nur "schriftlich" absichern, dass er prinzipiell keinen Kinderwunsch hegt und wenn es doch passiert muss nach der Trennung die Mutter nach dem 3. Jahr wieder arbeiten gehen weil es keinen gemeinsamen Kinderwunsch gab? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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wobei ich auch nicht verstehen kann was das Eine mit dem Anderen zu tun hat.
Darf eine Frau länger zuhause bleiben, nur weil sie mit dem Mann eheähnlich zusammen war, und die andere nicht weils nur ein Versehen war.
Das wäre doch auch den Kindern gegenüber keine Gleichbehandlung.
Ich seh das problematisch.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.07.08, 17:24 Titel:
@Roni
Auf n-tv findet sich auch noch so ein "tolles fragwürdiges Zitat"...
Zitat:
Weiterer Streitpunkt ist die Höhe der Zahlungen, die sich nach der "Lebensstellung" der Frau richtet. Ungeklärt ist, ob auch Unverheiratete - ähnlich wie Geschiedene - nach der Trennung von einem höheren Lebensstandard während der Beziehung profitieren
Da scheinen wohl irgend welche Erzkonservative am Werke zu sein die sich denken wenn offiziell die Ehe abgeschafft wird dann führen wir die einfach durch die Hintertür wieder ein indem wir gar nicht mehr zur Wahl stellen ob man nun heiratet oder nicht. Man wird einfach zwangsverheiratet... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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ich weiß zwar nicht wirklich, wo Euer Problem liegt, aber ich versuch mal darzulegen, um was es (mir) geht.
Nämlich um die Unterhaltsreform:
Da wurde großspurig kund getan von der Legislative, wir wollen das Patchworken erschwinglicher machen, sprich durch Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe es beiden Seiten möglich machen, wieder eine neue Familie zu gründen.
Schlagwortartig wurde hierbei auch verbreitet, dass es Unterhalt wegen Kinderbetreuung nur noch bis zum 3. Lj. des Kindes geben wird, wie vorher schon bei den Unverheirateten. Und sollte das sog. Altersphasenmodell abgeschafft werden, so zumindest die Kritiker der jetzigen Rechtsprechung.
Im Endeffekt hat die Legislative handwerklich die Reform nicht so stricken können, dass hinten das dabei heraus kommt, was man sich vorgestellt hat bzw. was man versucht hat, den Unterhaltspflichtigen zu versprechen. Die haben sich nämlich nicht nur einiges, sondern sehr viel versprochen, nämlich starke Entlastung, der Höhe und der Dauer nach.
Beides tritt nun nicht ein und schieben die Kritiker dies nun der Judikative in die Schuhe; geflissentlich übersehend, dass die Reform als Mehr verkauft wurde, als sie ist, also der "Schuldige" sicher wo anders, nämlich im Bundestag zu suchen ist.
Ich denke es wird ein wenig brauchen, damit verstanden wird, dass das was sich nun dennoch in diese Richtung ändert schon mal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Manchen geht es nicht weit, nicht schnell genug, aber das braucht m.E. einfach seine Zeit.
Und eins sollte meiner Meinung nach auch nie oft genug wiederholt und in den Blickpunkt der Betrachtung gerückt werden. Dort, wo es um Kinder geht, sollte man nicht danach schielen, wie viel ein betreuender Elternteil arbeiten muss oder nicht, ob gar die Oma mit in die Betreuungsmöglichkeiten mit einbezogen werden muss, etc., sondern man sollte gucken, dass die Kinder möglichst wenig an Betreuung, Förderung, etc. verlieren, dass ihr Start ins Leben nicht aufgrund egoistischer, fiskalischer Interessen der Eltern flöten geht.
Aber evtl. wolltet Ihr ja über was ganz anderes diskutieren!?
mir ging es in erster Linie auch nur um die Kinder. Deswegen habe ich geschrieben, dass es den Kindern gegenüber nicht gerecht wäre, wenn im einen Fall die Mutter länger zuhause bleiben kann un im anderen nicht. Das Kind kann nix dafür, ob die Eltern es nun bewusst oder versehentlich gezeugt haben. Deshalb erschließt sich mir das Hin und Her, ob die Eltern eheähnlich zusammen waren und das Kind auch von Vater gewollt wurde nicht. Der Anspruch sollte für j e d e s Kind ( bzw. Mutter ) gelten.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.07.08, 19:40 Titel:
Das jemand der in dem Bereich seine Brötchen verdient es toll findet, wenn es zwingend mehr EInzelfallentscheidungen gibt kann ja nicht wirklich überraschen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Das jemand der in dem Bereich seine Brötchen verdient es toll findet, wenn es zwingend mehr EInzelfallentscheidungen gibt kann ja nicht wirklich überraschen...
...tolles Argument! Ich weiß nur noch nicht so recht für welche These!? _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 21.07.08, 20:25 Titel:
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
windalf hat folgendes geschrieben::
Das jemand der in dem Bereich seine Brötchen verdient es toll findet, wenn es zwingend mehr EInzelfallentscheidungen gibt kann ja nicht wirklich überraschen...
...tolles Argument! Ich weiß nur noch nicht so recht für welche These!?
Ich will mir ja nicht vorwerfen lassen nur "Biberargumente" vorzubringen...
Zitat:
Beides tritt nun nicht ein und schieben die Kritiker dies nun der Judikative in die Schuhe; geflissentlich übersehend, dass die Reform als Mehr verkauft wurde, als sie ist, also der "Schuldige" sicher wo anders, nämlich im Bundestag zu suchen ist.
Sorry aber es tritt doch nicht deswegen nicht, weil die Legislative das so beschlossen hat, sondern weil die Judikative "die Ausnahmen" so interpretiert, das prinzipiell erst einmal alles fragwürdig ist und im Einzelfall abzuhandeln ist. Das was prinzipiell bzw. im Allgemeinen gelten sollte wurde ausgebelt indem man den Spezialfall zur Regel erklärt hat. Die Judikative hatte doch die Chance klare Regeln zu ziehen und hat die nicht genutzt...
Zitat:
Ich denke es wird ein wenig brauchen, damit verstanden wird, dass das was sich nun dennoch in diese Richtung ändert schon mal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Manchen geht es nicht weit, nicht schnell genug, aber das braucht m.E. einfach seine Zeit.
Es hat sich in die falsche Richtung geändert.
Zitat:
Und eins sollte meiner Meinung nach auch nie oft genug wiederholt und in den Blickpunkt der Betrachtung gerückt werden. Dort, wo es um Kinder geht, sollte man nicht danach schielen, wie viel ein betreuender Elternteil arbeiten muss oder nicht, ob gar die Oma mit in die Betreuungsmöglichkeiten mit einbezogen werden muss, etc., sondern man sollte gucken, dass die Kinder möglichst wenig an Betreuung, Förderung, etc. verlieren, dass ihr Start ins Leben nicht aufgrund egoistischer, fiskalischer Interessen der Eltern flöten geht.
Betreuung und Förderung von Kindern ist kein alleiniges Privileg der Eltern an sich. Dafür braucht es die Eltern prinzipiell nicht und schon gar nicht ein spezielles einzelnes Elternteil. Der Staat müsste nur mal endlich die entsprechenden Rahmenbedinungen für Chancengleichheit (sowohl für Kinder als auch für die Eltern) schaffen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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sondern weil die Judikative "die Ausnahmen" so interpretiert,
...das Gesetz spricht nicht von Ausnahmen, sondern von "Billigkeit"; ein vielleicht feiner, aber wichtiger Unterschied!
Zitat:
Die Judikative hatte doch die Chance klare Regeln zu ziehen und hat die nicht genutzt...
...hat sie die? Dann helfen Sie der Rspr. doch, die würden sich freuen!!
Zitat:
Dafür braucht es die Eltern prinzipiell nicht und schon gar nicht ein spezielles einzelnes Elternteil. Der Staat müsste nur mal endlich die entsprechenden Rahmenbedinungen
...erst der Staat, dann die Eltern? Nee, das sehe ich andersrum! _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 21.07.08, 22:08 Titel:
Zitat:
...das Gesetz spricht nicht von Ausnahmen, sondern von "Billigkeit"; ein vielleicht feiner, aber wichtiger Unterschied!
Wovon das Gesetz spricht macht für mich keinen Unterschied zu dem von mir gesagten. Über "Billigkeit" werden die von mir bessagten Ausnahmen "gerechtfertig", wobei immer noch keiner so genau weiß was das überhaupt bedeutet. Man hätte auch pauschal schreiben könne. Ausnahmen von der Regel sind möglich wenn das sinnvoll erscheint. Genauso "weich"...
Zitat:
...hat sie die? Dann helfen Sie der Rspr. doch, die würden sich freuen!!
Oh das ist ganz einfach. Da würde ich problemlos was definieren. Ich glaube aber kaum, dass die Rechtsprechung sich an meine Definitionen hält. In jedem Fall hätte meine Defintionen was damit zu tun das "was für den einen billig ist darf für den anderen nicht teuer werden"
Zitat:
..erst der Staat, dann die Eltern? Nee, das sehe ich andersrum!
Ne anders. Wer es sich leisten kann seine Kinder selbst zu betreuen, bei dem ist es mit großer Wahrscheinlichkeit gut wenn er es tut. Wer es sich nicht leisten kann....
Von Staat zuerst habe ich nie was gesagt... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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