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Familie M bucht im Jan.08 für eine Woche im Juli 08 eine private Fewo.
Es handelt sich um ein Objekt mit gehobener,anspruchsvoller Ausstattung,auf einem großen
Grundstück,welches zum Verweilen einladen soll.
So jedenfalls wird es angeboten.
Tatsache aber ist,dass sich die Ferienwohnug in und um eine Baustelle herum befindet.
Die Fewo selber ist ebenfalls nur halb fertig.
Es wurde nicht das vorgefunden,was gebucht war.
Auf besondere Ausstattungsmerkmale wurde besonderen Wert gelegt,diese konnten jedoch nicht genutzt werden,da nicht vorhanden.
Fam.M hat sofort vor Ort beim Hausmeisterservice reklamiert.
Diese wurde an den Vermieter weitergeleitet,mit der Zusage,er würde sich umgehend bei Fam.M melden.
Nichts ist passiert.
Am zweiten Tag hat Fam.M den Vermieter per Handy angeschrieben,wiederholt reklamiert und um einen Ersatz für diese Wohnung gebeten
Keine Reaktion.
Dann,erst am fünften Tag erscheint der Vermieter persönlich.es folgt ein sehr unangenehmes Gepräch mit ihm.Schließlich aber einigt man sich darauf,dass 25% des Reisepreises zurück gezahlt werden soll.
Dazu sollte dann ein Vergleichsschreiben von ihm geschickt werden und dann sollte der Betrag zurück überwiesen werden.
Nur,nichts ist weiter passiert,der Vermieter meldet sich nicht .
Fam.M hat mit dem Vermieter (Eigentümer) der Wohnung einen Mietvertrag für die Urlaubswoche abgeschlossen.
Es wurde auch sofort vor Ort reklamiert.
Der Eigentümer hat ja dann auch die Mängel eingesehen,anerkannt und eine Entschädigung angeboten.
Nur,hält er diese nicht ein.
Er zahlt nicht und rührt sich überhaupt nicht.
Wurde die Minderung anerkannt sollte Familie M den Vermieter eine Frist (14 Tage) zur Zahlung (Einschreiben mit Rückschein) setzen. Bleibt diese fruchtlos, könnte Familie M die Zahlung einklagen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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