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Pitbull hetzt Pony
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püppi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:55    Titel: Pitbull hetzt Pony Antworten mit Zitat

Hallo
Sachverhalt ist wie folgt:
Ein frei laufender Pitbull hetzt ein Pony über die Wiese, dieses springt in Panik durch einen Zaun und verletzt sich so sehr, dass es für 14 Tage Medikamente benötigt und nicht richtig laufen kann.
Zuerst ist die Hundehalterin kooperativ, gibt ihre Adresse und Telefonnummer und Zusage, die Arztkosten zu übernehmen.
Nachdem ihr nun die Rechnung vorliegt ( € 100,--) weigert sie sich die Kosten zu begleichen. Begründung: Wer weiß, ob das Pony nicht schon vorher humpelte.

Wie und wo kann die Ponybesitzerin denn nun
1. Anzeige erstatten
2. Ihre Forderung durchsetzen. Zeugen hätte sie.

Gruß
P.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo püppi

wenn sich die Hundehalterin weigert und du zuverlässige Zeugen hast, kannst du den Vorfall auf dem Ordnungsamt anzeigen.

Gruß roni
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

wenn sich die Hundehalterin weigert und du zuverlässige Zeugen hast, kannst du den Vorfall auf dem Ordnungsamt anzeigen.
Geschockt und das Amt bezahlt dann den Schadenersatz?

Nee, ich vermute mal, primär geht´s der püppi um die Tierarztkosten. Und da dürfte, wenn der Hundehalter sich weiterhin quer stellt, nur eine Schadenersatzklage helfen.

Anmerkung zum Schadenersatz: vermutlich wird eine Quotelung stattfinden: beide Tierhalter haften (auch ohne Verschulden) anteilig, Haftungsgrundlage ist "Gefährdungshaftung aus Tiergefahr" (§ 833 BGB) - vorausgesetzt, keiner der beiden braucht sein Viehzeug zum Geldverdienen. Möglicherweise wird der Verursachungsanteil des Pitbull schwerer wiegen, aber vollständigen Schadenersatz wird´s voraussichtlich nicht geben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Frage 1 wäre: aus welchem Bundesland kommst Du?
Dann hilft ein Blick in das entsprechende Hundegesetz bzw. Hundeverordnung.

Im Allgemeinen gilt, dass ein Hund, der frei laufen darf (ich gehe mal davon aus, dass der Pitbull das darf, heißt, dass er einen Wesenstest positiv absolviert hat), dies nur dann darf, wenn er vom Halter kontrolliert werden kann, heißt, wenn er so gehorsam ist, dass der Halter ihn von seinem Tun abrufen kann.

Ist das nicht möglich, so handelt es sich um unkontrolliertes Hetzen, und das kann einen gefährlichen Hund kennzeichnen. Das gehört mit zum Übelsten, was einem Hundehalter passieren kann, nämlich, dass die Befreiung von der Leinenpflicht wieder aufgehoben wird.

Ich behaupte mal, die Sache mit der beidseitigen Tiergefahr gilt in diesem Falle nicht. Die gilt dann, wenn Hunde sich artgerecht prügeln und es dabei zu Verletzungen kommt. Die gilt aber dann nicht, wenn Hunde artgerecht hetzen, denn das hat man einem zivilisierten Hund zu untersagen. Und falls er im Wald so hinter einem Reh herpest, kann ein zufällig anwesender Jäger ihn meines Wissens sogar erschießen. Da ist also auch nichts mit gegenseitiger Tiergefahr.

Ich würde die Pitbullhalterin schriftlich mahnen. Unter Beifügung der Kopie der Tierarzt- und Medikamentenrechnungen. Ihr ca. 3 Wochen Zahlungsfrist geben und mitteilen, dass Du hernach einen für sie kostenträchtigen Mahnbescheid beantragen wirst (für sie kostenträchtig natürlich nur dann, wenn Dir die Forderung bei einem eventuellen Gerichtsverfahren, falls sie der Forderung widerspricht, zugesprochen wird).

Kleine Rücksprache mit dem Tierarzt, ob er eventuell bereit wäre zu begutachten, dass die Verletzung des Ponys aller Wahrscheinlichkeit nach durch das Hetzen entstanden ist. Und ihr auch dies mitteilen: Du bietest ein tierärztliches Gutachten an, zu dem Dein Tierarzt sich bereit erklärt hätte, dessen Kosten allerdings, falls es für die Halterin negativ ausfällt, diese ebenfalls zu tragen hätte.

Zudem würde ich die Pitbullhalterin im Sinne einer unbürokratischen Regelung darum bitten, Dir doch eine Kopie ihres Leinen- und Maulkorbbefreiungsbescheides zu überlassen (die muss sie z.B. in NRW immer bei sich führen!), da Du Dir nach diesem Vorfall doch verständliche Sorgen machen würdest und ansonsten beim Ordnungsamt nachfragen müsstest.

Wenn die Pitbullhalterin nicht total bescheuert ist, müsste sie danach eigentlich zahlen.

Merke: Du darfst ihr nicht mit dem Ordnungsamt drohen, denn das könnte die Grenze zur Nötigung überschreiten. Du darfst aber freundlich und höflich Deinem berechtigten Interesse nachkommen, Dich hinsichtlich möglicher zukünftiger Gefahren beruhigen zu lassen.

100 Euronen sind nun wirklich nicht die Welt. Wegen so was macht ein vernünftiger Mensch eigentlich keinen Aufstand, wenn man ihm nicht die Möglichkeit dazu bietet.
_________________
Grüße,
Abrazo
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püppi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Eigentlich geht es mir wirklich nur um die Arztkosten. Und Ja, ich habe zuverlässige Zeugen.

Der Vorfall ereignete sich in Land Brandenburg. Hier sind sehr strenge Regeln, was die sog."Kampfhunde" angeht. Genereller Leinenzwang, Maulkorb, wenn kein Gutachten vorliegt usw. Deswegen hatte ich ja angenommen, die Angelegenheit fair und problemlos zu regeln.Gerade weil die Hundehalterin enorme Probleme bekommen würde, wenn ane Anzeige vorgenommen würde.
Die Hundehalterin kommt aus Berlin. Aber auch hier gibt es wohl strenge Auflagen bei "Kampfhunde".

Und das Pony war auf der Weide. Also kann man wohl kaum sagen, dass ich als Ponyhalter auch Mitschuld bin. Der Hund war nicht angeleint, rannte auf die Weide, und jagte das Pony, das Panik bekam. Die anderen größeren Pferde hatte der Hund in Ruhe gelassen, weil eben das Pony kleiner war und losrannte. Aber da bin ich doch nicht Schuld.
Und dann horchte er nicht mehr. Der klinkte sich regelrecht aus. Die Halterin rannte brüllend hinter dem Hund her, dieser hatte nur das Pony im Visier und hetzte es dann kreuz und quer, bis dieses dann durch den Zaun sprang und verletzt zwischen die Großpferde in Sicherheit humpelte. Diese nahmen das Pony in die Mitte und traten nach dem Hund, sodas dieser dann endlich vom Pony abließ und eingefangen werden konnte - indem die Halterin sich auf den Hund warf!

Das ganze ist nun schon drei Wochen her, ich hatte sie bereits an die zugesandte Rechnung erinnert - und dann sprach / schrie sie auf meinen Anrufbeantworter "ich solle sie mit dem Sch...Pony zufrieden lassen und mir die Sch... Arztrechnung in den A.... schieben, und wenn ich sie nicht zufrieden lasse werde sie mich wegen Belästigung anzeigen"

Da werde ich nun natürlich auch ärgerlich, weil ich meine fair gewesen zu sein und eben 100,00 € kein riesiger Betrag ist. Hätte ich einen Arzt von den ortansässigen Pferdekliniken geholt wäre das ganze mind. 6 x so teuer.

Aber erstmal danke für Eure Ratschläge. Eine weitere Auseinandersetzung mit der Hundehalterin halte ich allerdings auf ziviler und vernünftiger Art und Weise nicht für möglich.
Da werde ich vermutlich wohl einen Anwalt einschalten müssen..

LG
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

So, wie Du nun den Vorfall schilderst, ist der Pitbull durchgedreht und das darf nicht vorkommen.

Offenbar ist er nicht so zuverlässig, wie es wohl manchem schien.

Dennoch würde ich selbst schwer überlegen, ob es nicht unabhängig davon angeraten ist, das Ordnungsamt von dem Vorfall zu informieren, denn ein unzuverlässiger Pitbull, der nicht mehr gehorcht, ist nunmal eine Gefahr. Vielleicht nicht für Menschen, aber Kampfhunde bekommen auch Leinen- und Maulkorbzwang, wenn sie Tiere gefährden. Immerhin hätte der Pitbull bei seinem Gebiss das Pony auch schwer verletzen können, möglicherweise so schwer, dass es hätte eingeschläfert werden müssen. Noch einmal darf so etwas nicht passieren, und nicht nur nicht mit Dir.

Dennoch ist schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist ca. 3 Wochen nun wohl nötig, denn bevor man gegen einen gerichtlich vorgehen kann, muss man ihn erst einmal nachweislich in Vollzug setzen. Danach kann man einen Mahnbescheid beantragen, der allerdings erst einmal paar Mark Euro kostet, aber nicht
die Welt. Muss man vorfinanzieren, die Kosten kommen dann als Nebenkosten mit auf den Mahnbescheid und erhöhen somit die gesamte Summe.

Ich empfehle, Dir dazu folgendes gut durchzulesen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=64796
_________________
Grüße,
Abrazo
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stejen
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ein guter Tipp ist auch: www.online-mahnantrag.de
Kosten werden automatisch eingefügt
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Püppi,

genau wegen solcher Hundehalter gibt es dieser ganzen Hundeverordnungen. Und bei denen sollten sie dann auch greifen.

Du hast genug Geduld bewiesen, in dieser Zeit hätte die Hundehalterin reagieren und Deine Kosten begleichen können, die Dir durch den Vorfall entstanden sind. Ich würde an Deiner Stelle noch einmal schriftlich die Zahlung anmahnen und darin einen Termin nennen (max. 10 Tage Frist), an dem die Sache einem Anwalt übergeben wird. Zahlt sie nicht, dann würde ich diesen Schritt auch gehen. Die Anwaltskosten, die Dir entstehen, wird die Dame ebenfalls tragen müssen.

Gleichzeitig mit dieser Mahnung würde ich den Fall der zuständigen Ordnungsbehörde melden. Die Sache ist extrem glimpflich abgelaufen. Ich kenne zwei Fälle in denen die Pferde nach einen Durchbruch durch den Koppelzaun getötet werden mußten. Einmal steckte ein Zaunpfosten in der Brust und einmal waren Muskeln und Sehnen zerfetzt. Und was wäre gewesen, wenn auf dem Pony ein Kind gesessen hätte?

Es kann durchaus einmal vorkommen daß ein Hund, vor allem wenn er jung ist und noch keine sattelfeste Grundausbildung besitzt, ein anderes Tier hetzt. Da sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst und sich mit der Regulierung des entstandenen Schadens begnügen. Und das hast Du in diesem Fall der Hundehalterin ja angeboten. Von Deiner Seite aus ein absolut faires Angebot.

Aber die Reaktion der Hundehalterin läßt starke Zweifel in mir aufkommen, daß sie unter die Kategorie "zuverlässig" fällt. Denn dann wäre sie auf Dein Angebot eingegangen, hätte den Fall umgehend ihrer Versicherung gemeldet oder selbst gezahlt und sich anschließend noch mal nach der Genesung des Ponys erkundigt. Deinen Schilderungen nach kommt es mir so vor als wenn sie den Vorfall als Bagatelle betrachtet. Ich sehe eine entsprechende Gefahr daß sie deswegen auch den Umgang mit dem Hund nicht ändern wird. Und das nächste Pony, auf das dieser Hund freilaufen trifft, könnte ein Kind auf dem Rücken tragen oder hochtragend sein, den Zaun an einer ungünstigen Stelle durchbrechen als beim letzten Mal (= höhere Verletzungsgefahr), auf eine stark befahrene Straße laufen etc...

@Abrazo: Es fällt nicht unter den Tatbestand der Nötigung wenn man in solch einem Fall darauf hinweist zwecks Klärung der Schadensregulierung die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten.

Grüße

die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@Abrazo: Es fällt nicht unter den Tatbestand der Nötigung wenn man in solch einem Fall darauf hinweist zwecks Klärung der Schadensregulierung die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten.

Würde ich mich nicht drauf verlassen, Waschbärin. Immerhin wird damit mit einem empfindlichen Übel für einen Hundehalter gedroht, und ich sehe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen der Drohung mit einer Strafanzeige und der Drohung einem Pitbullhalter gegenüber, ihn beim Ordnungsamt zu "verpfeifen", wenn er die Rechnung nicht bezahlt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Also eine Nötigung kann ich da auch nicht erkennen

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html


Wenn die Hundehalterin so uneinsichtig ist, würde ich auch das Ordnungsamt einschalten. Schon allein in Hinblick auf künftige Vorfälle, die vermieden werden könnten.
( Vorsicht mit Anwalt und sonstigen Kosten, wenn da nix zu holen ist hat man die Kosten dann auch noch ) Ausrufezeichen

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Drohung mit einem empfindlichen Übel - und dazu gehört nach der Rechtssprechung auch die Strafanzeige - erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Wenn ein Kaufhausdetektiv mit einer Strafanzeige droht, wenn der Gefasste nicht umgehend Strafgeld löhnt, so macht der Detektiv sich wg Nötigung strafbar (vor Gericht ausreichend verhackstückt).

Ich sehe keinen Unterschied zu der Drohung, entweder Du zahlst meine Rechnung, oder ich melde Dich dem Ordnungsamt.

Selbstverständlich macht man sich nicht strafbar, wenn man die Sache dem Ordnungsamt meldet, und hier halte ich Waschbärins Argumente für unbedingt beachtenswert. Man kann sich aber m.E. dann strafbar machen, wenn man mit einer solchen Meldung droht, um eine Leistung zu erhalten, die damit gar nichts zu tun hat. Denn das Ordnungsamt ist nicht dafür zuständig, Schadensersatzansprüche von Tierhaltern zu regulieren.

Bei 100 € kann man m.E, einen Mahnbescheid, ggf. sogar Gerichtsverfahren, riskieren. Das ist insgesamt nicht so teuer, dass nicht der Gerichtsvollzieher nicht irgendwo noch paar Mark Euro finden und einziehen könnte. Und da die Sache doch recht eindeutig aussieht, könnte man sich m.E. auch im Falle eines Gerichtsverfahrens einen Anwalt sparen; nicht selten läuft so was ohnehin auf Versäumnisurteil hinaus, weil der Beklagte gar nicht erst zum Termin erscheint (was soll er da auch sagen?)
_________________
Grüße,
Abrazo
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püppi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

recht vielen Dank für Eure Hilfe.
Hab mir auch alle Links durchgelesen.

Ich bin auch wirklich am Überlegen, ob ich den Vorfall beim Ordnungsamt melde. Ist schon richtig.
Jetzt war es ein Pony auf der Weide, das nächste Mal ev. ein Kind, was davonrennt und hinfällt - und dann ??????

Da bei 100,00 € aber auch die Anwaltskosten nicht so hoch sind ( zwar höher als beim Mahnbescheid) werde ich das dort alles besprechen. Auch mit dem Ordnungsamt.

Es ist ja so, die Dame ( Hundehalterin) hat sich ja nun entsprechend des allgemeinen Klischees über die Besitzer derartiger Hunderassen geoutet, ich habe Zeugen, warum sollte ich jetzt noch mit "Watte" nach ihr werfen.
Das Pony muß nun erst langsam wieder an Hunde herangeführt werden, es war vorher absolut zuverlässig, jetzt wird es unruhig wenn ein Hund in der Nähe ist. Ich muß also doppelt so sehr aufpassen, wenn meine Tochter drauf sitzt.
Und meine Tochter ( 4 Jahre) war auch sehr erschreckt und fassungslos, als sie Augenzeuge des Geschehens war.
Da blutet auch mein Mutterherz mit - zu sehen, wie die Tochter das mitansehen muß, erschreckt und fassungslos vor sich hin weint " Warum tut der Hund meinem Pony weh?"

Aber vielen lieben Dank an Euch - und dann noch hoffentlich bald ein besseres Wetter zu den Ferien.

LG
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bekanntlich wird auch die Drohung mit einer Strafanzeige als empfindliches Übel angesehen.
Soweit ich letztlich gehört habe, ist dies lediglich dahingehend eingeschränkt (worden), dass die Drohung mit einer Strafanzeige dann legitim ist, wenn diese unittelbar im Zusammenhang mit dem - rechtmäßig - gewollten steht, also, wenn du nicht zahlst, zeige ich dich wegen Betrug an (wohlgemerkt, wenn der Anspruch nicht besteht oder zweifelhaft ist, dann ist das Nötigung).

Eine Anzeige beim Ordnungsamt steht nun ganz und gar nicht mit Schadensersatzzahlungen in Verbindung, ist also von daher als Nötigung anzusehen.

Denn: ein empfindliches Übel ist sie für einen Hundehalter allemal. Selbst die mildeste Sanktion, Leinenzwang, tut einem Hundehalter in der Seele weh, geschweige denn Leinen- und Maulkorbzwang, kostspielige Sicherungsmaßnahmen, Haltungsverbot mit Wegnahme bis hin zum Einschläfern. Also, Nötigung ist das in meinen Augen allemal.

Das heißt natürlich keineswegs, das man nicht beim Ordnungsamt anzeigen soll, wenn man das für richtig und notwendig hält. Aber eben nicht als Drohung in Verbindung mit der Forderung, eine Rechnung zu bezahlen. Das sind zwei verschiedene Vorgänge. Die Rechnung kann einer vor dem Zivilgericht einklagen, damit zu drohen ist keine Nötigung, denn das Zivilgericht schlichtet Streitfälle. Aber die Androhung einer Meldung beim Ordnungsamt widrigenfalls, das ist m.E. klar Nötigung.

Zitat:
Schließlich hat die Hundehalterin sich doch nicht an den Leinenzwang gehalten .

Woher weißt Du, dass der Hund Leinenzwang hatte?
Vielleicht hat er ja Leinenbefreiung bekommen - die würde nun wohl wieder rückgängig gemacht werden.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::


Denn: ein empfindliches Übel ist sie für einen Hundehalter allemal. Selbst die mildeste Sanktion, Leinenzwang, tut einem Hundehalter in der Seele weh, geschweige denn Leinen- und Maulkorbzwang, kostspielige Sicherungsmaßnahmen, Haltungsverbot mit Wegnahme bis hin zum Einschläfern. Also, Nötigung ist das in meinen Augen allemal.

.



Das glaub ich nun wirklich nicht. Mit den Augen rollen

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Is aber so.
Oder hast Du die von Herzen kommenden Proteste bei Einführung der neuen Hundeverordnungen und -gesetze vergessen?
Kannst auch einfach mal ne Umfrage unter Hundehaltern machen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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