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ich bin Händlerin und verkaufe Heil- und Edelsteine auf einer sehr bekannten Seite im Internet. Ich weiss, nicht jeder kann etwas mit Heilsteinen anfangen, dazu gehört schon eine Überzeugung, Erfahrung und vorallem aber eine Liebe zu den Steinen.
Nun, ich habe mir diesen Shop nach langer Arbeitslosigkeit aufgebaut,- bzw. bin noch am aufbauen. Es ging immer wieder ein kleines Stück die Leiter hoch,- bis ich von allen möglichen Seiten mit Drohmails bebombt wurde, -die Heilwirkungen sofort aus den Artikelbeschreibungen rauszunehmen,- ansonsten würde es Abmahnungen hageln. Obwohl ich kostenpflichtig einen Text von einem Anwalt verfassen lies,- indem (unterhalb den Heilwirkungen) stand, daß die Heilwirkungen nicht wissenschaftlich belegt sind und den Gang zum Arzt nicht ersetzen,- habe ich die Heilangaben rausgenommen, da sich der damalige Anwalt angeblich mit diesem Thema nicht richtig auskannte. Nun , ich hatte vor 3 Monaten die Angaben überall rausgelöscht und habe nun 50 % weniger Umsatz. Da andere auf der gleichen Internetseite nachwievor die Heilwirkungen noch angeben, laufen meine Kunden,- auch Stammkunden,- nun zu anderen Anbietern über. Mir droht nun das Aus meines Shops und ich habe kein Geld mehr , um mich nochmals bei einem Anwalt beraten zu lassen.
Kann mir irgendjemand sagen, ob ich mit einer bestimmten Formulierung die Heilwirkungen wieder angeben darf und kann,- bevor ich Insolvenz anmelden muss ? Ich weiss bald nicht mehr was ich machen soll...
ganz lieben Dank im Vorraus,- Milena
Wie ist die Rechtslage ?
Meine Oma sagte immer in solchen Fällen, und sie war wirklich klug.:
"Mit den Ohren und Augen darfst Du stehlen, sonst nicht!"
Ich würde einfach schauen, wie renommierte Unternehmen mit ähnlicher Ausrichtung, ähnlichen Produkten in diesem Falle schreiben und würde mich dann an diese Texte anlehnen.
So falsch können diese nicht sein !
Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich, auch bei großer Schöpfungshöhe nicht gegeben, wenn es sich größtenteils um fest geschriebene juristische Texte handelt. Diese kann man auch überall im WEB finden.
Da gibt es meiner Kenntnis nach kein "Urheberrecht" bzw. wozu sollten auch gesetzlich verankerte Texte verboten sein ? Macht keinen Sinn.
Lustig, wenn Gesetze nur heimlich unter der Hand weitergegeben werden dürften....
Also, gucken wie es die "Großen" machen, daß ist mein Tipp.
Würd' mich aber freuen, wenn sich noch jemand anderes zu Wort meldet, der vielleicht eine bessere Lösung anzubieten hat..
Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich, auch bei großer Schöpfungshöhe nicht gegeben, ....
Reichlich gewagte These, zumal es beim Urheberrecht bei Texten gerade auf die Schöpfungshöhe ankommt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.07.08, 11:02 Titel:
Phönix3 hat folgendes geschrieben::
wenn es sich größtenteils um fest geschriebene juristische Texte handelt. Diese kann man auch überall im WEB finden.
Da gibt es meiner Kenntnis nach kein "Urheberrecht" bzw. wozu sollten auch gesetzlich verankerte Texte verboten sein ? Macht keinen Sinn.
Lustig, wenn Gesetze nur heimlich unter der Hand weitergegeben werden dürften....
Sie dürfen Gesetzestexte (die in der Tat nicht dem Urheberrecht unterfallen, aber nicht wegen Schöpfungshöhe) und auf diesen beruhende juristische Abhandlungen (die eigentlich immer die notwendige Schöpfungshöhe haben) nicht durcheinander werfen.
Steinreich hat folgendes geschrieben::
stand, daß die Heilwirkungen nicht wissenschaftlich belegt sind
Naja, ich kann auch nicht schreiben "Dieses Auto fährt 250 km/h" und dann irgendwo darunter "Die Höchstgeschwindigkeit ist nicht garantiert und wurde nicht wirklich gemessen".
Gerade im Bereich der Medizinprodukte gibt es nun mal mit Recht sehr strenge gesetzliche Bestimmungen, damit nicht jeder Humbug (nicht auf Sie gemünzt) mit völlig fehlender wissenschaftlicher Grundlage verkauft werden darf. Schlimm genug, daß das im nichtmedizinischen Bereich erlaubt ist (man denke nur an die ganzen Magneten, die angeblich den Benzinverbrauch senken).
Steinreich hat folgendes geschrieben::
Da andere auf der gleichen Internetseite nachwievor die Heilwirkungen noch angeben, laufen meine Kunden,- auch Stammkunden,- nun zu anderen Anbietern über.
Dann sollte man vielleicht lieber dafür sorgen, daß die Konkurrenz sich an die Rechtslage hält anstatt zu überlegen, wie man selbst gegen sie verstoßen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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