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Verfasst am: 20.07.08, 14:25 Titel: Gefährl. Körperverletzung in der Schule
Guten Tag,
Täter T. ist ein 14 jähriger Junge, der ein paar Monate vorher mit Asperger Autismus diagnostiziert worden war.
Am besten kann man das Asperger Syndrom wohl mit Data aus der Serie Star Trek vergleichen, sehr intelligent
aber er hat oft Probleme das "Menschliche" zu verstehen, damit meine ich Humor und Körpersprache.
T hatte im Essensaal der Schule ein Brötchen essen wollen, da kam der A, setzte sich neben T und
nahm diesen das Brötchen weg. T wollte es sich zurücknehmen aber hatte vergessen, dass er das Brotmesser noch in der Hand hielt.
A war jedoch nicht alleine und dessen Kumpels rissen T's Arme zurück und hielten ihn fest. Angeblich
hatte A von T eine Wunde am Hals erhalten, die er jedoch erst beim zweiten Gespräch mit seiner Klassenlehrerin zeigte, vorher hatte er
nicht sicher sagen können, ob er rechts oder links angegriffen worden war (er trug einen Schal).
Antons Mutter ging am gleichen Tag zur Polizei und erstattete Anzeige auf gefährliche Körperverletzung.
Monate später wurde nun das Verfahren eröffnet.
Meine Fragen:
1. Mutter von T hat noch drei jüngere (normale) Kinder und nicht viel Geld. Wo kann sie Hilfe bekommen?
2. Der Mutter von T wurde von A's Klassenlehrerin gesagt, dass A kein glaubwürdiges Kind ist, dass er vielleicht auch die Wunde am Hals vorgetäuscht hätte. Zeugen sind aber nur einige Schüler, der Essensaal ist sehr unruhig und unübersichtlich für die Aufsichtsperson. Für das Verfahren sind nur der A selber und zwei seiner Freunde als Zeugen vorgeladen worden. Nun macht sich die Mutter von T Sorgen, dass
ihr Sohn aufgrund von Lügen verurteilt werden könnte.
Wegen gefährlicher Körperverletzung kann man immer anzeigen. Bei einer solchen Anzeige wird die Polizei auch entsprechend ermitteln.
Allerdings setzt gefährliche Körperverletzung Vorsatz voraus. Bestand dieser Vorsatz nicht, so kommt fahrlässige Körperverletzung in Betracht: mit nem Brotmesser in der Hand holt man sich kein 'geklautes' Brötchen zurück. Fragt sich allerdings sehr, ob man von einem Vierzehnjährigen soviel Umsicht bereits verlangen kann.
Bei einem Asperger wird der Staatsanwalt jedoch immer auch irrige Notwehr vermuten, verbunden mit der Frage, ob er das öfter so sehen könnte und damit, ohne schuldig zu sein, eine Gefahr für andere Schüler sein könnte.
Du wirst also zugeben müssen, dass hier berechtigter Klärungsbedarf gesehen wird, was denn nun der Fall war.
Da es hier vor allem um subjektive Tatbestände geht, also, wie der Täter selbst die Situation eingeschätzt hat, sind die wichtigsten Zeugen im Zweifel nicht diejenigen, die die Tat beobachtet haben, sondern der Täter selbst. Denn nur der kann zuverlässig Auskunft geben, wie er die Situation gesehen hat. Die Aussagen der anderen können ja im Grunde nur über den objektiven Tatbestand Auskunft geben, also was denn, bezogen rein auf die Handlungen, passiert ist - und das auch noch in einer subjektiven Interpretation, bei denen Richter problemlos in der Lage sein werden, die richtig einzuschätzen. Da würde ich mir keine großen Sorgen machen, von wegen, die verurteilen meinen Jungen, weil die anderne lügen; so doof sind Richter nicht.
Du kennst Dein Kind. Worauf die Sache hinaus laufen wird, kannst Du Dir deswegen am besten selber ausrechnen. Von "Gefahr für seine Umgebung" bis "kleiner Unfall, provoziert durch das Verhalten der Mitschüler" ist da alles drin. _________________ Grüße,
Abrazo
Ich denke, in Sachen Kosten wird der eine oder andere hier, der darüber besser Bescheid weiß als ich, etwas sagen können.
Ein Anwalt würde erst einmal Akteneinsicht beantragen, und damit wäre man schon mal ein großes Stück weiter.
Da ein Verfahren eröffnet wurde und der Fall nicht ganz so einfach liegen dürfte, würde ich sagen, wenn Du ruhig schlafen willst, dann nimm den Anwalt. Mir selbst wäre nicht sehr wohl bei dem Gedanken, den vierzehnjährigen Asperger allein vor Gericht stehen zu lassen. Eventuell weiß der Anwalt auch Möglichkeiten, dass einer in diesem speziellen Falle die Kosten übernimmt. _________________ Grüße,
Abrazo
Danke Abrazo, ich werde es machen und einen Anwalt nehmen. Bisher war ich nicht
sicher, weil mein Sohn überhaupt nicht aggressiv ist und alle Lehrer hinter ihm stehen.
Der A und andere Mitschüler waren wütend, dass mein Sohn nach der Aspergerdiagnose
aus der Realschulklasse in die Gymnasialklasse versetzt wurde (wo er sich nun sehr gut
macht).
Er wurde schon längere Zeit von A und anderen gemobbt (das hat mir die Schulleiterin so
gesagt!) und nach dem Vorfall wurde darauf geachtet, dass A meinen Sohn in Ruhe lässt.
Seitdem (ist schon fast ein Jahr her) ist nichts mehr vorgefallen.
Jetzt hoffe ich, dass die ganze Sache so ruhig wie möglich beendet wird. Mein Sohn hat schon längst verstanden, dass er sich falsch verhalten hat.
Ist einfacher wie bei Rechtsschutz - die brauchen ewig.
Vordruck beim Anwalt unterschreiben und gut. Rechtsberatung und Hilfe ist kostenlos für Arme. Sie müssen ihre Armut evtl. nachweisen (Leistungsbescheide). Der Staat zahlt, der Anwalt handelt sofort und rechnet mit dem Land ab.
OK. Der Eigenanteil für Rechtsberatung in nrw liegt bei 20 Euro. In der Praxis kommt der Klient in die Kanzlei, wird beraten und unterschreibt den Antrag.
Bei der Rechtsschutz dauert es lange bis das OK zur Kostenübernahme kommt. Beim Hartz 4 Empfänger ist es eine reine Formalie.
Prozesskostenübernahme kann später beantragt werden.
Die Beratung erfolgt bei H4 sofort, da die Rechtslage klar ist.
Im Strafverfahren gegen einen Minderjährigen sollte es keine Probleme um kostenlosen Rechtsbeistand geben....
Wenn es denn so einfach wäre... Erlaube mir einfach mal 2 Hinweise... a) PKH gibt es nicht im Strafverfahren, b ) sind die Voraussetzungen für einen kostenlosen Rechtsbeistand in der StPO abschließend geregelt, und eine mehr oder weniger "banale" gef. KV ohne wesentliche Folgen gehört nicht zum staatlichen Voraussetzungskatalog für eine Pflichtverteidigerbestellung.
Danke erstmal für die Antworten! Ich versuche, ein paar Lücken zu schließen:
H4 bekommen wir nicht, und ich weiß (wegen der Kindergeldzuschlagberechnung, meine Kleinste ist 6 Monate alt), dass wir knapp über dem Sozialhilfesatz verdienen.
Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt, und dort werde ich auch wegen einer möglichen Beratungshilfe
nachfragen. Auf der Webseite des Anwalts bietet dieser schon von sich aus eine Klärung für Geringverdiener an.
Ist ja doch einfacher, als es mir am Anfang vorkam. Dieses Forum ist wunderbar,
danke für die Mühe und die Antworten.
Heute war ich mit meinem Mann beim Anwalt. Er hat unsere Fragen beantwortet und wird morgen zum Gericht fahren
um die Akte zu holen. Beratung und Akteneinsicht wird uns 150 Euro kosten (wenn wir nachweisen können, dass wir
bedürftig sind, würden wir davon wohl 37 Euro zurückerstattet bekommen können.)
So nebenbei, wenn jemand unschuldig angezeigt wird und auch freigesprochen wird, bleibt er trotzdem auf solchen Beratungskosten sitzen?
Die Verhandlung ist übrigens Anfang August. Und gerne halte ich das Forum auf dem Laufenden...
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