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ich hoffe, mein Thema ist nicht allzusehr OT, aber es geht ja auch um rechtliche Bestimmungen...
Herr O. ist iranischer Staatsbürger und lebt auch im Iran. Er hat dort einen "Master Degree" (Hauptfach: Englische Sprache und Literatur) erworben und möchte jetzt seinen Doktor machen - an einer deutschen Universität.
Wie wären die rechtlichen Voraussetzungen dafür?
Muss er sich vom Iran aus einen "Doktorvater" in Deutschland suchen? Wenn er einen findet, bekommt er dann automatisch ein Aufenthaltsvisum? Dürfte er in der Zeit nebenbei arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zufinanzieren? Wie lange hätte er Zeit?
Hat er irgendeine Möglichkeit, LEGAL nach Deutschland einzureisen (Touristenvisum?) um hier persönlich an Universitäten vorzusprechen. Würde er ohne weiteres ein Touristenvisum bekommen und wie lange dürfte er dann hier bleiben?
Tut mir leid, wenn das alles etwas planlos klingt, aber ich kenne mich damit leider auch gar nicht aus.
Wäre auch dankbar für einen Link zu dem Thema. Bin heute irgendwie zu doof, über Google was "allgemeingültiges" zu finden...
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