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Heirat in Österreich - Welche Rechte?

 
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 10:34    Titel: Heirat in Österreich - Welche Rechte? Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

A (Asylant in Österreich) will B (stammt aus Littauen u. hat Arbeitserlaubnis in Österreich) heiraten. Welche Rechte bekommt A durch diese Heirat? Eine Aufenthaltserlaubnis, welche sich durch die von B ableitet, aber wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Kann A nach der Heirat in ein Drittland reisen?

Vielen Dank und viele Grüße
Mertan
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:16    Titel: Re: Heirat in Österreich - Welche Rechte? Antworten mit Zitat

mertan hat folgendes geschrieben::

A (Asylant in Österreich) will B (stammt aus Littauen u. hat Arbeitserlaubnis in Österreich) heiraten. Welche Rechte bekommt A durch diese Heirat? Eine Aufenthaltserlaubnis, welche sich durch die von B ableitet, aber wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Kann A nach der Heirat in ein Drittland reisen?


Hallo,

diese Frage kann nicht vom deutschen Ausländerrecht beantwortet werden, denn das ist zunächst ein Problem des österreichischen Fremdenrechts.

Europarechtlich und in Drittländer des Schengenraumes wird eine österreichische Aufenthaltserlaubnis dann zu einer gewissen Reisefreiheit führen, wenn ein Pass vorgelegt wird und ein schengenweit gültiger Aufenthaltstitel des Staates Österreich eingetragen ist.

In diesem Fall darf der Betreffende besuchsweise in die übrigen Schengenstaaten reisen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.

Drittländer des Schengenraums sind??
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

mertan hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.

Drittländer des Schengenraums sind??


Nach Deutschland und Österreich die übrigen Schengenstaaten:

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html

Grüße
Ronny Winken
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bin wegen dem Begrfiff "Drittland" durcheinander gekommen Lachen Unter Drittland habe ich immer an ein Nicht-EU Land gedacht...
z.B. die Türkei, da dürfte A nun nicht reisen, da es nicht im Schengenraum ist, richtig?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
z.B. die Türkei, da dürfte A nun nicht reisen, da es nicht im Schengenraum ist, richtig?


Jedenfalls nicht aufgrund eines Visums oder eines anderen Titels für den Schengenraum.

Ob er als Nichteuropäer in der Türkei ein Visum braucht, richtet sich dann nach dem TR-Ausländerrecht.

Grüße
Ronny Winken
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