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Verfasst am: 21.07.08, 10:34 Titel: Heirat in Österreich - Welche Rechte?
Liebes Forum,
A (Asylant in Österreich) will B (stammt aus Littauen u. hat Arbeitserlaubnis in Österreich) heiraten. Welche Rechte bekommt A durch diese Heirat? Eine Aufenthaltserlaubnis, welche sich durch die von B ableitet, aber wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Kann A nach der Heirat in ein Drittland reisen?
Verfasst am: 21.07.08, 11:16 Titel: Re: Heirat in Österreich - Welche Rechte?
mertan hat folgendes geschrieben::
A (Asylant in Österreich) will B (stammt aus Littauen u. hat Arbeitserlaubnis in Österreich) heiraten. Welche Rechte bekommt A durch diese Heirat? Eine Aufenthaltserlaubnis, welche sich durch die von B ableitet, aber wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Kann A nach der Heirat in ein Drittland reisen?
Hallo,
diese Frage kann nicht vom deutschen Ausländerrecht beantwortet werden, denn das ist zunächst ein Problem des österreichischen Fremdenrechts.
Europarechtlich und in Drittländer des Schengenraumes wird eine österreichische Aufenthaltserlaubnis dann zu einer gewissen Reisefreiheit führen, wenn ein Pass vorgelegt wird und ein schengenweit gültiger Aufenthaltstitel des Staates Österreich eingetragen ist.
In diesem Fall darf der Betreffende besuchsweise in die übrigen Schengenstaaten reisen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Bin wegen dem Begrfiff "Drittland" durcheinander gekommen Unter Drittland habe ich immer an ein Nicht-EU Land gedacht...
z.B. die Türkei, da dürfte A nun nicht reisen, da es nicht im Schengenraum ist, richtig?
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