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Pitbull hetzt Pony
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich mal anmerken möchte: nicht jedes Hinterherrennen hinter einem anderen Tier stellt ein Hetzen desselben dar. Hunde rennen auch gern hintereinander her. Meiner rannte früher auch gern Katzen nach, wenn sie stehenblieben schnuppert er mal, und hat gelegentlich eine gefangen. Ich meine er von der Katze. Dann blutete die Nase, und das wars. Denke nicht dass das ein Hetzen darstellt.
Das soll keine Beurteilung sein was mit dem Pony geschah, es kommt wohl darauf an wie das genau geschieht.
100 Euro Tierarztkosten sind ja nun nicht die Welt. Aber vielleicht hat der Hundehalterin jemand eingeredet dass sie damit ein Schuldanerkenntnis eingeht, und sie hat auch Angst vor weiteren Konsequenzen.
Da püppi's Äusserungen gar nicht danach klingen, kann sie vielleicht die Frau dahingehend beruhigen, dass sie wirklich nur die Kosten erstattet haben will.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Den Unterschied zwischen Spielen und Hetzen sieht man.
Wenn mein Hund mit Begeisterung und einem Affenzahn hinter einer Katze her rennt - da ist er ganz wild drauf, doch wenn sie sich in eine Ecke verdrückt und faucht, wedelt er mit dem Schwanz, zudem haben wir selber eine Katze - so sieht das ganz anders aus, als wenn er ein Kaninchen hetzt. Und das endet auch anders - nicht mit Schwanzwedeln (höchstens mit dem des Karnickels).
_________________
Grüße,
Abrazo
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eben das meine ich. Nur kann dass der unbedarfte Zuschauer, oder vorallem der Forenleser vielleicht nicht erkennen. Es gibt Leute die meinen schon ein Hund sei agressiv, wenn er freudig sein Herrchen anbellt, oder am Zaun andere Hunde.
Hat der Hund das Pony schliesslich gestellt? Aber auch wenn er dann abgelassen hat, war es natürlich nicht in Ordnung dass er es über die Weide jagte. Nur ein Hetzen im Sinne des Hundegesetzes würde ich das nicht nennen, aber wer weiss, die Berliner Variante hat auch arge Gummiparagraphen.

Zitat:
Wenn ein Kaufhausdetektiv mit einer Strafanzeige droht, wenn der Gefasste nicht umgehend Strafgeld löhnt, so macht der Detektiv sich wg Nötigung strafbar (vor Gericht ausreichend verhackstückt).

Frage: kann es sein dass dies Nötigung darstellt, weil dieses Forderung nach einem Strafgeld nicht rechtmässig ist? Sowas in der Art hat mir jedenfalls mal ein Kaufhausdetektiv gesagt: man fordert es vor Ort und evtl. nochmal Schriftlich und hofft auf Zahlung, aber wer nicht zahlt wird nie wieder etwas davon hören, da das kein Gericht mitmachen würde.
Dass die Drohung mit Strafanzeige (natürlich einer berechtigten) Nötigung darstellen soll habe ich hier zwar schon tausendmal gelesen, aber nie einen entspr. Literaturverweis, Urteilszitat oder ähnliches gesehen. Ein Rechtssystem, welches sich selbst als Übel ansieht und die Androhung der Anwendung seiner selbst unter Strafe stellt, führt sich doch auch selbst gehörig ad absurdum.
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püppi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ RogerR,
Da ich selbst ebenfalls Hundebesitzerin war, weiß ich durchaus zu unterscheiden, ob ein anderes Tier gehetzt/gejagt wird oder ob es sich um ein "hinterher rennen" handelt!
Und hier war es kein hinterher rennen.
Mein Rottweiler ist alters- und krankheitsbedingt in 2004 im Alter von 14 Jahren gestorben. Von daher kenne ich auch die Hundeverordnungen.

Tatsache ist: Ein Hund hat in JEDEM Fall sein Tun zu unterlassen, SOFORT, wenn
der Halter/die Halterin ihn abruft! Ohne Einschränkungen!
Das war bei meinem Hund so, und das setze ich bei anderen , gerade bei Haltern der Listenhunde voraus.
Es kann nicht sein, dass ein Hund alles um sich herum völlig ignoriert und nur noch das Ziel ( Pony) vor Augen hat. Ich habe ja ebenfalls versucht, dazwischen zu gehen, der Pitbull ignorierte alles um sich herum - und das ist zweifelsohne Hetzen im Sinne des Wortes.
Und dann hatte ich nicht vor, die Halterin mit "Du zahlst oder ich zeige dich an" zu bedrohen,
Aber ich finde es durchaus legitim, Bedenken bzw. die Meinung zu äußern, dass andere Leute in meiner Situation durchaus schon am Tag des Vorfalls das Ordnungsamt gerufen hätten. Und dass es mich beunruhigt zu wissen, dass da ein Pitbull unterwegs ist, der nicht so im Gehorsam steht, wíe es sein sollte.
Sie selbst hatte ja Angst gehabt, dass der Pitbull gebissen hat. Sie schaute sich mit mir das dann auch eingefangene Pony an und war erleichtert, dass keine Bißwunden da waren. (Hätte er gebissen, hätte ich ohnehin gleich eine Anzeige gemacht, ohne mit der Wimper zu zucken)
Und als wir dann so im Gespäch waren, gab sie mir ihre Adresse, Tel.Nummer etc. zwecks Tierarztrechnung, da bereits zu erkennen war, dass sich das Pony beim Sprung durch den Zaun verletzt hatte und nicht mehr richtig laufen konnte.
Mir gehts hier auch ums Prinzip.
Wenn mein Tier offensichtlich einen Schaden verursacht, muß ich als Halter dafür aufkommen. Entweder selbst oder durch die Versicherung.
Und da kann die Pitbullhalterin doch eigentlich froh sein, das nicht noch mehr Ärger kam. Andere hätten wahrscheinlich nicht so sachlich reagiert.

LG
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

BGHSt 5, 254 - Leitsatz: "Die Nötigung, die durch Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs begangen wird, ist nicht rechtswidrig, wenn derselbe Sachverhalt, aus dem sich das Recht zur Strafanzeige ergibt, den Anspruch begründet und dessen Bedeutung nicht im Mißverhältnis zum Gewicht der Drohung steht."

Und das ist m.E. hier nicht der Fall.
Rechtmäßig drohen könnte man, wenn man der Auffassung ist, der Halter hätte den Hund auf das Pony gehetzt, denn das ist eine Straftat. Dann würde das Strafverfahren dazu dienen, den Anspruch des Drohenden, den der andere bestreitet, festzustellen.

Hier allerdings steht die Drohung in keinem Verhältnis zum Anspruch, denn den hat die Ponyhalterin so und so (Tiergefahr). Somit gäbe es durch eine Anzeige beim Ordnungsamt gar nichts zu klären.

Der Ponyhalterin ist das gewiss nicht zu unterstellen, aber man muss sich klar machen, wie nahe eine solche Nötigung an der Erpressung steht. Angenommen, der Hund hätte ein Kind angefallen - zum Glück nur leichte Verletzungen, schlimmeres hat der Hundhalter verhindert. Der Erziehungsberechtigte würde nun sagen, entweder du gibst mir paar Hunnies, oder ich melde dich beim Ordnungsamt. Was wäre das Ergebnis? Nicht nur, dass der Erziehungsberechtigte paar Mark Euro mehr in der Tasche hat, als ihm zustände, sondern auch, dass da weiterhin ein als gefährlich bekannter Hund herum läuft. Das Motto, was kümmern mich die anderen, Hauptsache, ich hab Asche in der Tasche, kann ja nun nicht im Sinne unserer Gesellschaft sein.

Es ist ja nicht nur - imho - ein verwerfliches Motiv, mit Strafanzeigen um sich zu schmeißen, um eigene Macht- und Rachegelüste zu bedienen, sondern auch, sich unter dem Aspekt der Mitverantwortung für seine Mitmenschen notwendige Anzeigen abkaufen zu lassen.
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Grüße,
Abrazo
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Püppie, da hast Du mich vielleicht falsch verstanden, mit dem unbedarften Zuschauer warst keinesfalls Du gemeint. Ich habe überhaupt nichts auszusetzen an Deinem Vorgehen. Als Hundehalter würde ich in einem derartigem Fall, wo eindeutig einer der Angreifer und ein Tier in der Defensive ist, auch für die gesamten Behandlungskosten aufkommen, wenn rechtlich doch eine Schadensteilung vorgesehen ist, schon deshalb weil das Tier auch Schmerzen hatte und der Halter dadurch auch sein Leid.

Nicht zustimmen kann ich dass man von einem Tier erwartet wie eine Maschine zu funktionieren. Versuch mal einen Hund mit ordentlichem Jagdtrieb ihm selbigen abzugewöhnen. Das halte ich für ziemlich unmöglich, und zwar in Hinsicht auf den Erfolg als auch auf das Vorhaben ansich, da es der Natur dies Tieres widerspricht. Ich habe schon gesehen dass Jagdhunde nicht hören und unkontrolliert Wild reißen, dass Schäferhunde nicht parieren wenn der Schäfer sie zurückpfeift, also würde ich das dem gemeinen Dorfhund auch zusprechen. Aber ich will hier keine Diskussion darüber entfachen.

Abrazo, genau das was in dem unterstrichenem Satz steht haben wir doch hier vorliegen: der Sachverhalt ist derselbe: Hund hetzte Pony. Ob ein Missverhältnis vorliegt kann ich nicht sagen.
Irgendwie ist mir auch unverständlich: Die Androhung soll ein empfindliches Übel sein, aber die Durchsetzung dieses Übels nicht? Das ist doch ziemlich verqueer.

Aber ob man losgeht und Behörden auf den Plan ruft, ist eine andere, nicht rechtliche sondern eher sittliche Frage. Da halte ich es mit dem Motto: Man greift sich nicht an, man zeigt sich nicht an.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Man greift sich nicht an, man zeigt sich nicht an.

Nun, was aus diesem Prinzip wird, bekomme ich ja gerade aus relativer Nähe mit.
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Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Angenommen, der Hund hätte ein Kind angefallen - zum Glück nur leichte Verletzungen, schlimmeres hat der Hundhalter verhindert. Der Erziehungsberechtigte würde nun sagen, entweder du gibst mir paar Hunnies, oder ich melde dich beim Ordnungsamt. Was wäre das Ergebnis?


Das wäre m.E. eine Erpressung, weil ja für die paar hundert Hunnies keine Rechnung vorliegt.
Aber in dem beschriebenen Fall liegt ja eine Rechnung vor. Es handelt sich nicht um eine Erpressung, sondern nur um einen Geldanspruch der tstsächlich entstanden ist.
Das ist ein großer Unterschied.
Und genau aus diesem Grund kann ich da keine Nötigung sehen. Da wird doch nix erpresst.
Die 100 € sind lt. Tierarztrechnung belegbar und müssen bezahlt werden. Die Anzeige könnte sich die Hundehalterin ersparen. Und darauf hinzuweisen sehe ich als entgegenkommende Geste.

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Roni, es geht doch nicht darum, wie Du persönlich das siehst, sondern wie sich die Sache tatsächlich verhält.

Und Tatsache ist nun einmal, dass das Ordnungsamt mit Schadensersatzforderungen überhaupt nichts zu tun hat. Das ist dafür nicht zuständig. Das Ordnungsamt ist lediglich dafür zuständig zu überwachen, dass (u.a.) keine gefährlichen Hunde frei herum laufen.

Angenommen, die Pitbullhalterin würde behaupten, das sei alles gar nicht passiert. Auch dann kann die Ponyhalterin nicht zum Ordnungsamt gehen, das hilft ihr da nämlich überhaupt nicht weiter - weil es auch dafür nicht zuständig ist. Dann kann die Ponyhalterin aber zur Polizei gehen und sagen, gut, dann mache ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Weil nämlich die Polizei für Ermittlungen zuständig ist. Das wäre dann auch keine Nötigung, sondern die vernünftige Folge, die sich aus dem Abstreiten der Halterin ergibt. Dann stehen Schadensersatzforderung und Strafanzeige miteinander unmittelbar in Verbindung.

Aber das ist beim Ordnungsamt nun einmal definitiv nicht der Fall, und darum geht es.
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Grüße,
Abrazo
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss sagen die Diskussion ob und wann der Tatbestand der Nötigung erfüllt wäre wirkt auf mich etwas alltagsfremd. Vielleicht kann man diese auf Beispiele stützen, die aufzeigen wann Gerichte so oder anders geurteilt haben. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht recht vorstellen dass ein Staatsanwalt ein Verfahren wegen "dann melde ich das halt dem Ordnungsamt" einleitet.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Roni, es geht doch nicht darum, wie Du persönlich das siehst, sondern wie sich die Sache tatsächlich verhält.


genau, es geht aber auch nicht darum wie du das siehst.


Zitat:
Und Tatsache ist nun einmal, dass das Ordnungsamt mit Schadensersatzforderungen überhaupt nichts zu tun hat. Das ist dafür nicht zuständig. Das Ordnungsamt ist lediglich dafür zuständig zu überwachen, dass (u.a.) keine gefährlichen Hunde frei herum laufen.


Hab ich sowas denn behauptet ??
Ich habe lediglich gesagt, dass man sich die Anzeige beim Ordnungsamt ersparen könnte, weil der Hundehalter die Arztrechnung in diesem Fall sowieso zahlen muss. Die Probleme mit dem Ordsnungsamt kämen dann eben noch dazu.

Zitat:
Angenommen, die Pitbullhalterin würde behaupten, das sei alles gar nicht passiert. Auch dann kann die Ponyhalterin nicht zum Ordnungsamt gehen, das hilft ihr da nämlich überhaupt nicht weiter - weil es auch dafür nicht zuständig ist.


Erstens gibts dafür ja Zeugen, und zweitens kann man in solch einem Fall natürlich eine Anzeige machen. Dass die Ponybesitzerin dadurch ihre 100 € nicht erhält ist doch jedem hier klar.

Zitat:
Ich muss sagen die Diskussion ob und wann der Tatbestand der Nötigung erfüllt wäre wirkt auf mich etwas alltagsfremd. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht recht vorstellen dass ein Staatsanwalt ein Verfahren wegen "dann melde ich das halt dem Ordnungsamt" einleitet.


denk ich auch.

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zweitens kann man in solch einem Fall natürlich eine Anzeige machen

Aber nicht beim Ordnungsamt.
Habe ich aber bereits gesagt.

Roni, ich habe keine Lust, danach zu suchen.
Jedoch solltest Du hier im Archiv mal nach den Stichworten "Strafanzeige Nötigung" suchen. Ich erinnere mich nämlich an einen längeren Thread im Strafrechtsforum vor vielleicht ca. einem Jahr oder länger, in dem all solche Fragen beantwortet wurden - mit Hinweisen auf Urteile usw.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::

100 Euro Tierarztkosten sind ja nun nicht die Welt. Aber vielleicht hat der Hundehalterin jemand eingeredet dass sie damit ein Schuldanerkenntnis eingeht, und sie hat auch Angst vor weiteren Konsequenzen.


Es ist völlig egal ob der Hund das Pony fressen wollte oder nur mit ihm spielen. In beiden Fällen ist der Hundehalter schadensersatzpflichtig, denn durch das Handeln seines Hundes ist einer anderen Person ein Schaden entstanden.

Hätte die Hundehalterin sich in diesem Fall nicht geweigert, die Kosten zu übernehmen, die durch ihren Hund entstanden sind, hätte es doch gar keine weiteren Konsequenzen gegeben. Den Gedankengang "Ich zahl nix, also kann mir rechtlich keiner was!" finde ich ziemlich weit hergeholt.

LG die Waschbärin
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püppi
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hopla, hätte nicht gedacht, dass das so große Reaktionen hervorruft.

Ich sag mal so, hätte es sich nicht um einen Listenhund gehandelt, hätte ich vielleicht nicht so "Manschetten" wegen einer Meldung beim Ordnungsamt, das ein freilaufender Hund ein Pony auf der Weide jagte. Wobei es mir hier nicht darum geht, meinen Anspruch auf die 100 € durchzu"pressen".
Vielmehr würde ich hoffen, dass der Hund besser erzogen wird, damit sowas nicht nochmal passiert - oder sogar noch schlimmeres.
Fakt ist, ich gab ihr die Chance, alles sozusagen "formlos" zu regeln, sie fing nach Rechnungserhalt an mich zu beschimpfen und benahm sich entgegen des ersten Eindrucks genau so, wie es dem Klischee der Besitzer/Halter derartiger Hunderassen
nachgesagt wird.
Und da zweifle ich, ob ein Anfang zwanzigjähriges Mädel nicht ev.mit solch einem Hund überfordert ist, gerade wenn sie sich dazu derart aufführt.
Nachdem nun aber ein von mir beauftragter Anwalt gestern an sie geschrieben hat, pöbelte sie mich heute an, sie würde zwar die Arztkosten übernehmen, nicht aber den Anwalt ( brutto 46 € ) - ich hätte das ja wie unter Menschen regeln können Überrascht

Da kann man nur den Kopf schütteln.

Mal sehen was noch kommt.

Aber danke und liebe Grüße
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nachdem nun aber ein von mir beauftragter Anwalt gestern an sie geschrieben hat, pöbelte sie mich heute an, sie würde zwar die Arztkosten übernehmen, nicht aber den Anwalt ( brutto 46 € ) - ich hätte das ja wie unter Menschen regeln können Überrascht

Da kann man nur den Kopf schütteln.

Mal sehen was noch kommt.


auch das wird dein Anwalt regeln.
Hat er nun zu einer Anzeige geraten Frage

Gruß roni
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