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Reiseveranstalter will plötzlich mehr Geld!

 
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beere20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 19:07    Titel: Reiseveranstalter will plötzlich mehr Geld! Antworten mit Zitat

Hallo,

gleich zum Fall Winken

A bucht bei Reiseveranstalter X ein Hotel. X schickt A eine Reisebestätigung/Rechnung. Rechnungsbetrag ist 200,00 für zwei Personen. Dies ist auch so explizit auf der Rechnung ausgewiesen.

Eine Woche vor Reiseantritt schickt X eine Mahnung an A und fordert 500,00. Auf Nachfrage von A behauptet X, die erste Rechnung sei falsch. Das Hotel kostet statt wie angegeben 200,00 nun 500,00 und A habe diese sofort zu bezahlen.

Laut Reiseveranstalter ist die erste Rechnung eine Dummy-Rechnung ohne Gültigkeit.

Wie sieht die Rechtslage für A aus?
Kann A vom Vertrag zurücktreten?
Oder muss X ihm das Hotel für den Preis von 200,00 überlassen?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Reiseveranstalter kann zwar sehr wohl seine Buchungsbestätigung wegen Preisirrtum anfechten. Allerdings nur innerhalb einer angemessenen Zeit nach Ausstellung dieser, etwa sieben Werktage, spätestens aber beim Erkennen seines Fehlers (was theoretisch auch später sein kann). Allerdings könnte man dann diesen Einwand anfechten, da Rechen- und Kalkulationsfehler zu Lasten des Reiseveranstalters gehen.

Peter
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal muss ich gestehen, dass ich nicht sicher bin , wie ein Fall mit zwei Rechnungen zu bewerten ist. Aus der Praxis heraus schätze ich die letzte als die gültige ein.

Das mag negativ klingen, ist es aber nicht. Wenn Kunde A seinen Buchungswunsch ausdrückt, kommt der verbindliche Vertragmit dem Veranstalter B immer erst durch dessen schriftliche Bestätigung zu Stande. Weicht diese vom Angebot des Kunden A ab, hat er/sie (in der Regel) 10 Tage Zeit, um diesem Vetrag zuzustimmen oder in abzulehnen.

Kunde A sollte unter diesem Aspekt einmal in die AGB von B prüfen. Im Abschnitt "Vertrag" sollte ein entsprechender Passus zu finden sein.
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beere20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für eure Antworten!

In der AGB von X stand, dass X das Recht hat, besondere Zuschläge wie Kerosinzuschlag an den Endkunden weiterzugeben, aber nur in der Höhe in der diese Kosten anfallen.

Des weiteren darf X den Endpreis anheben, allerdings nur bis zu einer Höhe von max 5% des Endpreises.


Nun ist es so: A hat laut Katalog ein Zimmer für zwei Personen zu je 50,00 gebucht. Für 5 Tage sind dies 500,00.
Dennoch schickte X eine Gesamtrechnung von nur 200,00. Zwischen der Rechnung und der besagten Mahnung liegen aber 3 Monate.

A hat in dieser Zeit insgesamt 3 mal bei Veranstalter X angerufen und sich nach der Richtigkeit erkundigt. X bestätigte ihm dies jedes Mal.

Sollte sich X geirrt haben und die Rechnung falsch sein, kann A dann ohne Selbstbeteiligung vom Vertrag zurücktreten?
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