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Meine Frage ist immer noch unbeantwortet, welcher Polizist wird konkret vorverurteilt.
Mir geht es eigentlich um den Plural, also warum die Nachfrage nach einem Einzelfall?
Den die Vorverurteilung eines einzelnen Polizisten ist mir nicht mal andeutungsweise irgendwo zu Gesicht gekommen, wenn dann waren es immer nur Vorwuerfe die sich gegen eine Gruppe von Polizisten richteten(und zugegeben offene Vorwuerfe sind selten, mich interessiert einfach nur ob offene Vorwuerfe ok waeren oder nicht).
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
In dem allseits bekannten B-Zeitung geschieht dies staendig, teilweise mit voller Namensnennung und nicht unkenntlich gemachten Photos. Da ist also ein sehr deutlicher Unterschied.
Ist mir bekannt und ist meines Wissens nicht in Ordnung.
Tja, ich dachte halt, dass wenn man vor Eröffnung eines Verfahrens Leute als Mörder bezeichnet, dass das auch nicht in Ordnung ist, weswegen ich mich Frage, wieso und in welcher Form es in Ordnung ist einer ganze Gruppe (hier die Polizei) vorzuwerfen, sie hätten Unschuldige zu Unrecht verprügelt.
Nochmals: Jeder kann von allen möglichen Leuten behaupten, sie hätten Unschuldige verprügelt, wenn denn geprügelt wurde. Jeder darf nur nicht behaupten, dies sei eine strafbare Körperverletzung.
Das eine ist eine Tatsache, daß andere eine Vorverurteilung, da jemand eine strafbare Körperverletzung erst begangen hat, wenn er entsprechend rechtskräftig verurteilt ist.
Ich sprach von dem Vorwurf, dass zu Unrecht gepruegelt wurde.
Und die Vorverurteilung ist wie wir am Pressekodex sehen auch in Bezug auf disziplinarische Vergehen nicht in Ordnung.
Und wenn die POlizei Leute zu Unrecht verpruegelt, dann liegt doch meistens ein disziplinarisches Vergehen vor, deswegen ist der Vorwurf Leute waeren zu Unrecht verpruegelt worden im allgemeinen eine Vorverurteilung im disziplinarischen Sinne - unklar ist dann nur noch, wer den Kopf hinhalten muss.
"Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Fehlerquote in den Leistungsbescheiden, ist es in jedem Fall ratsam frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen." --> www.ra-schmedes.de/10alg2bescheidfehler.pdf
Das hat aber grundsätzlich weder strafrechtliche noch disziplinarrechtliche oder arbeitsrechtliche Folgen.
Andernfalls gäbe es keinen öffentlichen Dienst mehr. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Und die Vorverurteilung ist wie wir am Pressekodex sehen auch in Bezug auf disziplinarische Vergehen nicht in Ordnung.
Das ist zwar richtig, dennoch handelt es sich nicht um eine Vorverurteilung. 'Die Polizei' oder meinetwegen auch 'Das SEK' wird in keinem Fall disziplinarrechtlich verfolgt, sowas kann sich nur auf einzelne Polizisten beziehen.
Wenn in der Zeitung stünde: "Der Einsatzleiter (mit oder ohne Namensnennung) hat widerrechtlich den rücksichtslosen Gebrauch von körperlicher Gewalt angeordnet", ja dann...
Aber ein 'Die Trachtengruppe hat überzogen/unverhältnismäßig reagiert' ist eben erst mal 'nur' eine Meinungsäußerung. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Aber ein 'Die Trachtengruppe hat überzogen/unverhältnismäßig reagiert' ist eben erst mal 'nur' eine Meinungsäußerung.
Dass hiesse aber doch auch, dass so wie es zulaessig ist die Polizei als ganzes zu kritisieren, es auch zulaessig ist die Demonstranten/Randalierer zu kritisieren.
Also(nachdem irgendwo hunderte Demonstranten/Randalierer von der Polizei krankenhausreif geschlagen wurden) duerfen die einen schreiben, dass wir auch jederzeit die chinesische Polizei bei uns einsetzen koennten, weil es eh keinen Unterschied macht, waehrend andere schreiben duerften, dass die Polizei voellig zu recht und in richtiger Weise die Strasse sauber gemacht hat.
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