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Hallo (:
Da ich bisher in Pferde bzw. Fotoforen immer andere Antworten erhalten habe versuche ich es nun mal hier.
Nehmen wir mal an, auf der Reitanlage A ist ein Reitturnier, wo also jeder hingehen und zuschauen kann. Nun fotografiere ich die einzelnen vorgestellten Pferde, wobei der "Focus" auf dem Pferd liegt. Wenn das fotografieren nicht ausdrücklich vom Veranstalter, der Reitanlage A, verboten ist, kann ich die Bilder dann auf meine Homepage stellen? Kann ich sie gar an dritte weitergeben oder kommerziell nutzen?
Mein zweites Anliegen, wenn ich nun auf einen Reiterhof gehe wo nicht ausdrücklich steht das ich diesen als unbefugte nicht betreten darf und dort Pferde fotografiere kann ich die Bilder dann auf meine Homepage stellen? Kann ich sie gar an dritte weitergeben oder kommerziell nutzen?
Wie ist die Rechtslage?
Vieleicht kann mir ja Jemand etwas genaueres sagen als "ich glaube ...".
Liebe Grüße Sunline
Nehmen wir mal an, auf der Reitanlage A ist ein Reitturnier, wo also jeder hingehen und zuschauen kann. Nun fotografiere ich die einzelnen vorgestellten Pferde, wobei der "Focus" auf dem Pferd liegt. Wenn das fotografieren nicht ausdrücklich vom Veranstalter, der Reitanlage A, verboten ist, kann ich die Bilder dann auf meine Homepage stellen? Kann ich sie gar an dritte weitergeben oder kommerziell nutzen?
Wenn die Reiter nicht auf den Bildern sind, oder als Beiwerk gelten, uneingeschränkt ja.
Wenn Reiter auf den Bildern zu erkennen sind und sie kein Beiwerk sind, dann nur mit deren Zustimmung.
Man sollte sich aber kurz informieren, ob der Veranstalter vielleicht nicht doch was übers Fotografieren gesagt/ geschrieben hat.
Sunline hat folgendes geschrieben::
Mein zweites Anliegen, wenn ich nun auf einen Reiterhof gehe wo nicht ausdrücklich steht das ich diesen als unbefugte nicht betreten darf und dort Pferde fotografiere kann ich die Bilder dann auf meine Homepage stellen? Kann ich sie gar an dritte weitergeben oder kommerziell nutzen?
Vorsicht, nur weil nicht ausdrücklich irgendwo steht "Betreten verboten", heißt das noch lange nicht, daß man einfach so auf ein Grundstück latscht und macht, wozu man lustig ist. Das sollte einem alleine die allgemeine(?!?) Höflichkeit sagen. Man fände es ja auch nicht so toll, wenn Leute in die eigene Wohnung latschen, wenn man mal die Tür offen stehen hat. Ich denke, die Verwertung darf nur mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers geschehen.
Bei einer Seite, die so stark Urheberrecht und Copyright zusammen würfelt und verwechselt, würde, ich gelinde gesagt, sehr vorsichtig bewerten. Auch wenn nicht alles falsch ist, was dort gesagt wird. _________________ Geist ist Geil!
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