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Verfasst am: 22.07.08, 20:46 Titel: Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt
Hallo,
folgender Sachverhalt:
A hat [Medikament A] das gegen männlichen Haarausfall hilft auf eine US-Homepage/Internet bestellt. 180 Pillen reichen für 180 Tage kosteten ca. 60 €. Als kostenlose Zugabe gabs 4 Pillen [Medikament B] dazu.
Nach über 8 Wochen bekam A Post vom Zoll Frankfurt. Das diese besagte Sendung aus Indien kommend überprüft wurde.
Indem Schreiben steht das ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Versuchs mit verschreibungfplichtigen Arzneimitteln besteht.
Außerdem steht was vom Verstoß gegen die Abgabenordnung /Bannbrauch drin.
Soll A auf diesen Schreiben antworten?
A könnte ein Rezept vom Arzt für [Medikament A] nachreichen. Außerdem könnte bescheinigt werden, dass A dieses Medikament schon Jahre nimmt.
Soll A den richtigen Sachverhalt dem Zoll mitteilen oder das Schreibern ignorieren?
Wie verfahrt der Zoll bei solchen Dingen?
Wenn möglich eine praktische Lösung (was vom Zoll zu erwarten ist).
MfG
Steuersepp
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Unabhängig von der rechtlichen Seite, wäre ich bei Arzeneikäufen aus Indien sehr vorsichtig. Die Quote wirkungsloser Fälschungen und/ oder stark mit Giftstoffen belasteter Präparate ist nicht zu unterschätzen. _________________ Geist ist Geil!
Verfasst am: 20.08.08, 00:37 Titel: Re: Arznei aus Indíen vom Zoll beschlagnahmt
Guten Abend,
die Einfuhr von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Ländern durch Privatpersonen ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verboten.
Ob für diese Arzneimittel ein Rezept vorliegt oder nicht und ob man das Medikament schon länger nimmt oder nicht, ist dabei unerheblich.
Die Einfuhr ist - wie gesagt - verboten und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Die zumeist praktizierte Vorgehensweise ist, dass der Beteiligte die Arzneimittel wieder ausführt (also auf seine Kosten an den Versender zurückschickt) oder sich mit der außergerichtlichen Einziehung und Vernichtung einverstanden erklärt. Für gewöhnlich wird dann auch davon abgesehen, ein OWi-Verfahren einzuleiten.
Ob man auf das Schreiben des Zolls antworten soll, kann ich so nicht sagen. Was steht denn genau in dem schreiben? Wurden Fragen gestellt?
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