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Meerblick?

 
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DowJoe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 08:13    Titel: Meerblick? Antworten mit Zitat

Hallo,
Mal angenommen wir hätten beim Reiseveranstalter für 300,- Euro Aufpreis Doppelzimmer mit Meerblick gebucht. Vor Ort erhielten wir eine Suite mit Blick auf die Berge. Das Hotel war der Meinung, dass die Suite den Meerblick aufrechnet. Da wir auf Meerblick bestanden, bekamen wir am selben Abend ein Doppelzimmer im Erdgeschoß, allerdings nur als Meerseite. Das Meer war durch Pool und Gartenlandschaft selbst durch besteigen eines Stuhles nicht zu sehen. Das Hotel hatte fünf Etagen und ab Etage zwei war das Meer zu sehen. Das Hotel vertrat die Ansicht, man biete seine Zimmer nur als Meerseite an und die Angabe Meerblick beim Buchen sei ein Fehler in der deutschen Übersetzung!
Frage: Wie ist die Rechtslage? Hätten wir das erste Angebot schon akzeptieren müssen und wie verhält sich das mit dem zweiten Zimmer mit Meerrichtung?
mfg.
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo DowJoe,
wenn die vertraglich zugesicherte Eigenschaft gemäss Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters eindeutig "Meerblick" und nicht "Meerseite" war, dann handelt es sich um einen Reisemangel. Die Meinung des Hotels mag zwar hilfreich bei der Ortung der Fehlerquelle sein, ist aber für Schadenersatzansprüche nicht massgeblich.

Entscheidend ist vielmehr, dass die Reiseleitung des Reiseveranstalters, bei dem man gebucht hat, umgehend über den Reisemangel informiert; und zur Abhilfe aufgefordert wurde - und nicht nur das Hotel.

Erfüllt auch die Abhilfe nicht die vertraglich zugesicherte Eigenschaft (also Meerblick, notfalls in einem anderen Hotel der gleichen oder höheren Kategorie), dann muss der angebotene Ersatz nicht akzeptiert werden (also weder grösseres Zimmer oder Meerseite). Eine solche Option müsste ansonsten im Reisevertrag oder in den AGB des Veranstalters ausdrücklich vorbehalten worden sein.[/b]

Der Reisende sollte nicht den Fehler begangen haben, noch am Urlaubsort, mit seiner Unterschrift die angebotene Alternative als vollwertigen Ersatz der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung akzeptiert zu haben.

Und: Mängelanzeige und Schadenersatzforderung sollten umgehend nach Rückkehr nochmals schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Mancher Reiseveranstalter könnte nun versucht sein, dem Reisenden zunächst lediglich die Erstattung des Differenzbetrages der bezahlten 300- € Aufpreis (Meerblick) zum, evtl. geringeren, Aufpreis des tatsächlich genutzten Zimmers (hier Meerseite) anzubieten.
Das könnte ich persönlich so nicht akzeptieren, sondern würde viel Mühe darauf verwenden, dem Veranstalter (oder notfalls dem Gericht) ausführlich darzulegen,
1. WARUM mir Meerblick in meinem Urlaub so ausserordentlich wichtig war, dass diese Eigenschaft für mich Vorrang vor allen anderen Eigenschaften (Zimmergrösse, Hotelkategorie usw.) hatte - somit jede Alternative ohne Meerblick eine erhebliche Minderung meiner Urlaubsfreude bedeutet hat.
2. Dass ich die Reise beim Veranstalter für dieses Hotel keinesfalls gebucht hätte, wenn nur Land- oder Meerseite, nicht aber Meerblick buchbar gewesen wären.
Ein "Übersetzungsfehler" in der Leistungsbeschreibung geht hier zu Lasten des Reiseveranstalters und nicht des Kunden.

Ich persönlich würde auf Erstattung der 300.- Euro Meerblickaufschlag PLUS 5-10% des Grundreisepreises gemäss Frankfurter Tabelle bestehen.

Damit habe ich aber nur beschrieben, was ich tun würde und keinen Rechtsrat erteilt.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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DowJoe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dank für die Antwort!
Hatte gestern dieselbe Frage im ARD Morgenmagazin dem Herrn Böser gestellt und der meinte auch 5-10 Prozent.

Wir hatten nach dem zweiten Zimmer, am nächsten Tag die Reiseleitung in Kenntnis gesetzt und um Hilfe gebeten. Der Reiseleiter ging kurz weg und kam dann wieder und meinte nichts zu machen. Erst als wir ihm explizit angedroht haben uns in Deutschland teile des Reisepreises wieder zuholen, ging die Post ab. Er hat sich dann in unserer Nähe mit dem Hotelmanager gut eine halbe Stunde in Landessprache (Ägypten) angebrüllt. Das dritte Zimmer haben wir dann um 18:00 Uhr erhalten.
Der Erfolg, am ersten Tag zwei Zimmer bezogen, Tag versaut.
Am zweiten Tag eskaliert und Umgezogen, Tag auch versaut.
Bei zwei Wochen mag das noch gehen, aber bei einer Woche na ja.
Das Hotel hatte übrigens 5 Sterne, demnach auch der Preis und von den rund 800 Zimmern, sind nur etwa 200 ohne Meerblick. Deshalb ist die Haltung des Hotels für mich auch nicht nachvollziehbar.
mfg.
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