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Haftung bei eigener privater Kletteranlage

 
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Minel
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 10:38    Titel: Haftung bei eigener privater Kletteranlage Antworten mit Zitat

Hi,

Ich hätte eine Frage zu folgendem (natürlich rein theoretischem) Sachverhalt (wobei ich natürlich keine konkrete Rechtsberatung will, sondern nur an diesem (natürlich frei erfundenen) Beispiel einen Sachverhalt verdeutlichen möchte: Winken

2 Freunde und ich haben vor, einen Raum im Haus meiner Eltern zu einem Kletterzimmer auszubauen (Bouldern).

Hierbei legt man den Boden mit Matten oder Matrazen aus und überschreitet eine Gewisse Höhe nicht, um das Unfallrisiko gering zu halten.

Wäre soweit alles geklärt, jedoch will mein Vater, dass er nicht haftbar gemacht werden kann, sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen (kann ich ja auch gut verstehen).

Nun wollte ich fragen, ob es reicht, einfach eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit da die Haftung beim Nutzer selber liegt.

Die 2 Leute, die mitmachen sind über 21und die Nutzung wäre kostenlos.

So, kann mir da jemand weiterhelfen? Wenn eine Einverständniserklärung reicht, was sollte da ungefähr drinnen stehen?

Wie ist die Rechtslage?

Schonmal vielen Dank und viele Grüße,
Minel
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