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Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde

 
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Holger
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:08    Titel: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Nachbar hat vor seienem Haus einen Wintergarten errichtet. Zum Zeizpunkt des Baus waren mein Vater, mein Bruder und ich als Eigentümer eingetragen.
Nun hat man beim Bauamt einen Bauplan in Kopie eingereicht mit einer Unterschrift, die über der vorgesehenen Linie geschrieben ist. Es macht dein Eindruck einer "Foto"montage.
Ferner wurde unstrittig der Plan nachträglich abgeändert ohne dass dies gegengezeichnet wurde (Urkundenfälschung?!). Ohne diese Änderungen wäre der Bau auch nicht genehmigungsfähig gewesen.
Ich habe unmittelbar nachdem ich von der Urkundenfälschung erfahren habe beim Bauamt einspruch eingelegt. Dort vertritt man die Meinung, dass die Behörde Urkunden zum Anpassen an Vorschriften abändern darf, also "legale" Urkundenfälschung.
Was kann man da noch machen? Habe mich erst mal beim Rechtsamt der Stadt beschwerde eingelegt.

Danke
Holger
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Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:40    Titel: Re: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Am besten wäre es Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Bestehen Sie unbedingt auf Akteneinsicht (Verwaltungsverfahrensgesetz), lassen Sie sich nicht abwimmeln, lassen Sie sich alle Original-Unterlagen zeigen (die eingereichten und genehmigten). Bei Unklarheiten sofort monieren, schriftlich beanstanden.
Reichen Sie bei der übergeordneten Behörde (in jedem Land anders) beschwerde ein.
Wenn das Grundstück 3 Eigentümer hat, müssen auch 3 unterschreiben oder eine notarielle Vollmacht vorlegen.
Unbedingt einen Anwalt suchen und ggf. vorm Verwaltungsgericht klagen.
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Holger
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 20:29    Titel: Re: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Auskunft. Folgende Sachlage hat sich ergeben:
1. Das Bauamt meint eine Forokopie wäre eine rechtsgültige Urkunde, da man kein Original habe.
2. Hat man den Bauplan an der Grenzwand angeändert und die Änderung direkt genehmigt, obwohl man eine Nachbarzustimmung benötigt.
3. Man hat die Anzahl der EIgentümer überprüft.
4. Es ist anders gebaurt worden als genehmigt. Hierzu wörtlich "Jetzt steht der Bau ja"
5. Der Nachbar hat wohl Familienmitglieder auf dem Bauamt. Macht aufgrund der Anhäufung von Formfehlern meiner Meinung nach einen getürkten Eindruck.
6. Ist eine Genehmigung einer Überschreitung der Baugrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren überhaupt zulässig?

An welche vorgesetzte Behörde (NRW) kann man sich wenden? Das Bauamt ist bisher absolut lernresistent.

Danke
Holger
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Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:55    Titel: Re: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Hallo Holger,

Hier gibt es eine Untere und Obere Bauaufsicht.

Such doch im Netz wie die organisiert sind.

Ich rate Dir nur: Bleib hartnäckig. Laß Dir ALLES schriftlich zeigen und mach ALLES schriftlichm (Protokolle usw.)
Besorg Dir Dein Landesbaugesetz inkl. Kommentar und zeig Ihnen die §§.
Und wende Dich parallel zur Klage (mit Rechtsanwalt !!!) an jede nur erdenkliche Stelle (zB Daztenschutz, Behördenaufsicht usw.).
Und versäum keine Fristen !!! Den RA wirst Du jedenfalls brauchen.
Im übrigen sind öffentliches Baurecht und ziviles Nachbarrecht zwei verschiedene Paar Schuhe. Es mußten auch schon genehmigte Bauten abgerissen werden, weil Sie nachbarschützende Vorschriften verletzt haben.

Viel Glück
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Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:59    Titel: Re: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Und wenn Ihr nicht unterschrieben habt, würde ich auf jeden Fall Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt stellen. Das wirbelt jedenfalls erst mal die Akten auf.
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 12:53    Titel: Re: Baugenehmigung mit gefälschter Urkunde Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen

Das ist ja schon allerhand, was Dir da widerfahren ist. Folgenden Tipp hierzu:

Die obere Bauafsichtsbehörde ist bei kreisangehörigen Städten die jeweilige Kreisverwaltung, bei kreisfreien Städten und Kreisverwaltungen die Bezirksregierung. Es besteht die Möglichkeit, sich ghieran zu wenden. Da es sich hier aber wohl um einen rechtswidrigen Bauzustand handelt, würde ich mit Fristsetzung, 3 Monate, die zuständige Bauaufsichtsbehörde auffordern, die Nutzung zu untersagen. Für den Fall, dass sie deiner Forderung nicht nachkommt, ist Untätigkeitsklage anzudrohen. Sollte die Bauaufsichtsbehörde nicht tätig werden ist entsprechende Klage einzureichen beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Wegen der Urkundenfälschung sind zwei verfahrensweisen einzuschlagen. 1. Strafrecht, zweitens Disziplinarrecht.

Es ist somit Anzeige wegen Urkundenfälschung zu erheben bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zwietens ist Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben gegen die Person, die sich für die "Kopiererei" verantwortlich zeigt. Sollte diese nicht namentlich bekannt sein ist gegen den entsprechenden Amtsleiter und den Bürgermeister vorzugehen.

Kleine Anmerkung: Die Oppositionsparteien im Rat und die örtliche Presse sind für Tipps immer sehr dankbar.

Viel Glück

Ulli
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