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Bezüge bei zwangsweise Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit

 
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Savant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 12:02    Titel: Bezüge bei zwangsweise Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ein 41 Jähriger Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorläufig Pensioniert werden würde, mit wieviel Prozent seiner derzeitigen Dienstbezüge muss der Beamte dann auskommen? Lt. § 14 Abs. 6 BeamtVG wären das 71,75 %, wenn ich das so richtig interpretiert habe.
Kann das vielleicht jemand bestätigen?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Savant
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Hallohund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 13:10    Titel: Hi! Antworten mit Zitat

Hallo Servant!

Auf keinen Fall bekommst Du 71,75 %.

Zunächst einmal muss die ruhegehaltsfähige Dienstzeit errechnet werden
(Ausbildung, Studium, tatsächliche Dienstzeiten, Teilzeit nur anteilig)!

Dann kannst Du die Zurechnungszeit (Zeitpunkt Dienstunfähigkeit bis
Pensionsalter) mal 1/3 nehmen.

Beide Zeiten zählst Du zusammen!

Hierauf wird ein Faktor angewendet! (je Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit 1,875 %)

Dies ergibt den Ruhegehaltssatz, der auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angewendet wird.

Ach ja, und dann wird noch der Versorgungsabschlag abgezogen (auch bei DU!) in höhe von 10.8 % vom vorl. Ruhegehalt abgezogen.

Bei einem Alter von 41 Jahren und einer langen Ausbildung (höherer Dienst etwa), bekommst gerade mal die Mindestversorgung!!!
33 1/3 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, mindestens 1.2xx,- € pro Monat.

Das mit den 71,75 % würde ich mir ganz schnell abschminken.
Das bekommst Du, wenn Du die 40 Jahre Dienstzeit voll hast!

Gruß Sütne (, die mit 43 wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt wurde und die Mindestversorgung erhält!)
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Savant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sütne ( Hallohund)
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Tja so ist das halt, man ließt ja gerne mal das aus dem Gesetz heraus, was einem lieb ist gelle.
Das heisst die Mindestbezüge sind 1200,- €?
Liebe Grüße
Savant
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