Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hans Mustermann hat eine auf einer Internetseite für Musicaltickets hinterlegte Hotline angerufen und dort nach 2 Tickets für eine Veranstaltung gefragt. Nun hat man ihn gefragt wann denn die Veranstaltung in Frage käme und er hat einen Termin genannt.
Daraufhin bot die Hotline an Informationen zu dieser Veranstaltung zu ihm nach Hause zu schicken und er willigte unter Angabe seiner Postadresse ein. 1,5 Wochen später erhält Herr Mustermann Post, adressiert an Hans Muteman, in der sich die Auftragsbestätigung und ein Überweisungsträger befinden. Daraufhin wendet sich Herr Mustermann erneut an die Hotline mit der Bitte um sofortige Stornierung. Nach Auskunft der Hotline kostet die Stornierung jedoch den vollen Ticketpreis. Er hat am Telefon weder eine Bankverbindung angegeben, noch einen Vertrag unterschrieben.
Wie ist die Rechtslage?
Er hat am Telefon weder eine Bankverbindung angegeben, noch einen Vertrag unterschrieben
Das wäre beides nicht nötig.
Allerdings muss der Ticketanbieter im Streifall belgen können, dass verbindlich gebucht und eben nicht nur Infomaterial angefordert wurde.
Wem letzlich geglaubt wird, ist Entscheidung des Richters. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.