Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Musicalkarten telefonisch bestellt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Musicalkarten telefonisch bestellt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hennerich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 19:34    Titel: Musicalkarten telefonisch bestellt Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Hans Mustermann hat eine auf einer Internetseite für Musicaltickets hinterlegte Hotline angerufen und dort nach 2 Tickets für eine Veranstaltung gefragt. Nun hat man ihn gefragt wann denn die Veranstaltung in Frage käme und er hat einen Termin genannt.
Daraufhin bot die Hotline an Informationen zu dieser Veranstaltung zu ihm nach Hause zu schicken und er willigte unter Angabe seiner Postadresse ein. 1,5 Wochen später erhält Herr Mustermann Post, adressiert an Hans Muteman, in der sich die Auftragsbestätigung und ein Überweisungsträger befinden. Daraufhin wendet sich Herr Mustermann erneut an die Hotline mit der Bitte um sofortige Stornierung. Nach Auskunft der Hotline kostet die Stornierung jedoch den vollen Ticketpreis. Er hat am Telefon weder eine Bankverbindung angegeben, noch einen Vertrag unterschrieben.
Wie ist die Rechtslage?

Danke und Grüße
Henri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 00:23    Titel: Re: Musicalkarten telefonisch bestellt Antworten mit Zitat

hennerich hat folgendes geschrieben::
Er hat am Telefon weder eine Bankverbindung angegeben, noch einen Vertrag unterschrieben

Das wäre beides nicht nötig.

Allerdings muss der Ticketanbieter im Streifall belgen können, dass verbindlich gebucht und eben nicht nur Infomaterial angefordert wurde.
Wem letzlich geglaubt wird, ist Entscheidung des Richters.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hennerich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Info.

Henri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.