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Er meinte nur, wenn ich das Ordnungsamt informieren möchte, sollte ich dies zeitnah tun - und dann hat er die Bedenken hinsichtlich der Rasse, dem "Nicht-Gehorsam" und die Gefahr, was wäre, wenns nächstes Mal kein Pony ist geäußert.
Er meinte, unabhängig von einer Zahlung wäre es zu erwägen, damit die Halterin sozusagen "von Amts wegen" dazu animiert wird, den Hund besser zu erziehen.
Da es ja offensichtlich so noch nicht klappt.
Welches Ordnungsamt nun aber zuständig ist, konnte er mir so ad hoc auch nicht sagen, da der Vorfall aber hier in Brandenburg war, ich als Geschädigte auch hier wohne, müßte das hieseige Ordnungsamt zuständig sein. Und hier müßte sie dann mit Hund zur Vorstellung.
Ich überlege nun noch, immerhin ist sie erst Anfang zwanzig, andererseits - warum diese Rasse und dann solch ein Auftreten im nachhinein.
LG
PS, der AB hat ein Band, da muß ich selber auf löschen drücken ,
Manchmal hat es seine Vorteile, so "Vorsinntflutliche" Geräte zu besitzen
Und wenn etwas passieren würde?
Was würdest Du dann denken?
Weißt Du was, ruf das Ordnungsamt an und sprich mit denen.
Einfach bei Deiner Stadt anrufen, die verbinden Dich schon weiter.
Vielleicht bitten sie Dich, das kurz auch noch schriftlich zu machen, aber bei uns genügt ein Telefongespräch.
Schildere einfach, was passiert ist mit dem Hund und dem Pony, und dann lass das Ordnungsamt selber entscheiden, was zu tun ist. Sie werden auf jeden Fall Kontakt mit der Halterin aufnehmen und die Situation prüfen.
Einfach aus dem Grund, dass Du Deine Verantwortung wegen Deines Wissens um das Verhalten dieses Hundes dann an den abgegeben hast, der dafür zuständig ist.
Denn - bei aller Liebe, und auch wenn letztlich (fast) immer der Halter dafür verantwortlich ist, Hunde können auch eine Gefahr sein. _________________ Grüße,
Abrazo
[quote]Woher weißt Du, dass der Hund Leinenzwang hatte?
Zu der Zeit war genereller Leinenzwang wegen Brut- und Setzzeit. Dieser ging vom 01.04. bis zum 15.07.08 . In dieser Zeit dürfen nur jagdlich geführte Hunde ohne Leine laufen. Der Leinenzwang ist in dieser Zeit bundesweit.
Vielleicht im Wald.
Ich hab aber noch von niemandem gehört, dass irgend wer ihn angesprochen hätte, weil er das ganze Jahr durch in Feld und Wiese wie üblich seinen Hund freilaufen lässt. _________________ Grüße,
Abrazo
Vielleicht im Wald.
Ich hab aber noch von niemandem gehört, dass irgend wer ihn angesprochen hätte, weil er das ganze Jahr durch in Feld und Wiese wie üblich seinen Hund freilaufen lässt.
da kann ich nur sagen :
geh mal mit deinem Hund ins Allgäu. Da wirst du sofort draug angesprochen, wenn dein Hund über eine Kuhweide läuft ( egal ob Kuh da oder nicht )
Der Leinenzwang gilt in dieser Zeit sowohl für Wald- als auch für Feldgebiete, denn auch hier brüten ja Vögel, die zum Teil auch unter Naturschutz stehen. Und diese Tiere sollen in diesem Zeitraum ungestört brüten bzw. ihre Aufzucht betreiben können.
Ich mag als Hundehalter den Leinenzwang auch nicht unbedingt, aber ich halte mich sehr genau daran.
Mir (NRW) ist nichts davon bekannt.
Der Kreisjägerschaft Münster (beispielsweise) auch nicht.
Die schreibt in einer Broschüre für Hundehalter:
Zitat:
Spaziergänge in Begleitung eines freilaufenden Hundes sind dann nicht zu beanstanden, solange der Vierbeiner auf dem Weg bleibt.
Vewiesen wird darauf, dass das Hundegesetz NRW das eventuell anders sehen könnte, aber dem Jäger ist das egal, sofern der Hund sich benimmt.
Und das ist allgemein bei uns so Sitte.[/quote] _________________ Grüße,
Abrazo
Zu der Zeit war genereller Leinenzwang wegen Brut- und Setzzeit. Dieser ging vom 01.04. bis zum 15.07.08 . In dieser Zeit dürfen nur jagdlich geführte Hunde ohne Leine laufen. Der Leinenzwang ist in dieser Zeit bundesweit.
Das stimmt so nicht, z.B. in Hessen gibt es keine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Das Betreten von Wiesen und Weiden ist in dieser Zeit nur zur landwirtschaftlichen Bearbeitung gestattet und Hunde dürfen in dieser Zeit nicht frei auf ihnen laufen (sondern auf den Wegen). Das sollten sie, aus Rücksicht auf die Landwirte die es nicht so gerne haben wenn ihnen ins Viehfutter gesch... wird, aber innerhalt der Vegetationsperiode auch nicht außerhalb der Brut- und Setzzeit.
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