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Fluglinienstreik - Umbuchen vorgeschrieben?

 
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 08:37    Titel: Fluglinienstreik - Umbuchen vorgeschrieben? Antworten mit Zitat

Der Streik der großen deutschen Fluglinie wirft Fragen auf:

Soweit ich weiß, gilt Streik laut EU-Verordnung als höhrere Gewalt. Ergo Umbuchung auf andere Flüge bei Tickets, die diese Möglichkeiten eigentlich nicht bieten, ist eine Frage der Kulanz der Airline. Diese wird ja auch zugesichert.

Jetzt habe ich in einer FAQ-Liste einer Nachrichtenseite gelesen, dass die Airlines verpflichtet seien, die Kunden bei einem Streik auch auf andere Airlines mit freien Kapazitäten umzubuchen.

Kann mir jemand dafür eine Grundlage nennen?
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Risus
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gamma,
ich hab das auch gelesen und war anfangs erst mal verunsichert, was nun eingentlich stimmt.

So wie ich es inzwischen verstehe, ist ein Streik nicht automatisch "höhere Gewalt", sondern nur dann, wenn er für die Airline plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist, also z.B. nicht angekündigt wurde.

Deshalb kann ich mich auch in der jüngeren Geschichte an keine einzige Arbeitskampfmassnahme in der Luftfahrtbranche erinnern, die nicht laut und deutlich von den Gewerkschaften vorher verkündet worden wäre.
Es darf spekuliert werden, ob die frühzeitige Ansage nur aus Rücksicht auf die Passagiere erfolgt ist oder nicht auch um sicherzustellen, dass der AG mit der Massnahme überhaupt getroffen wird und sich nicht hinter "höhere Gewalt" zurückziehen kann...

Grundlage dürfte Artikel 14 der VO (EG) Nr. 261/2004 sein:
Zitat:
(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Ein Streik hebt ja die vertraglich vereinbarte Beförderungspflicht nicht per se auf, sondern nur, wenn es keine andere Chance auf Beförderung gegeben hat.
Ist der Streik angekündigt, dann hat die Airline geeigneten Ersatz zu beschaffen, um die vertraglich weiterhin geschuldete Leistung zu erbringen.

Ob das durch Ausleihe von Fremdpersonal oder gleich durch Umbuchung auf andere Airlines erfolgt, bleibt unerheblich.

Mit dem deutlichen Hinweis , dass "alle zumutbaren Massnahmen ergriffen werden müssen", kann keine Airline mehr seinen Angestellten Hungerlöhne bezahlen oder schlechte Arbeitsbedingungen bieten (Überstunden von Piloten) und dann bei einem vorhersehbaren Arbeitskampf sagen "Höhere Gewalt, können wir nichts dafür..."

Siehe auch AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2006, Az. 31 C 2820/05

Grüsse
Risus
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Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mal schauen.
Morgen früh bin ich schlauer. Lachen
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Risus
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann viel Erfolg!

Aber lass Dich nicht auf diese Maschine umbuchen.

Mr. Green

Risus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hätt ich das Rad bis Rom genommen, wäre ich wahrscheinlich jetzt noch nicht da.

Aber die Flüge gingen und die einzigen Abstriche mussten beim Catering gemacht werden.
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