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Leasingübernahme - Kosten üblich?

 
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zoreg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 09:50    Titel: Leasingübernahme - Kosten üblich? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe einen Leasingvertrag für einen Renault.
Da ich die Raten nicht mehr bezahlen kann habe ich mir jemanden gesucht der den Leasingvertrag übernehmen würde.
Bei Nachfrage bei der Renaultbank wurde mir gesagt das sei Problemlos, würde jedoch (0€ Bearbeitungsgebühren kosten.
Ich müßte nur über den Händler gehen und das von ihn zustimmen lassen.
Als ich bei dem Händler nachfragte sagte dieser er würde zustimmen, ich müsste dafür aber 500 € bezahlen, da er diesen Verlust habe durch den eintrag eines zweiten Halters im Fahrzeigbrief.
Meine erneute Rückfrage bei der Renaultbank ergab aber da dies sehr ungewöhnilich sei und eigentlich nicht üblich.
Sind diese verlangten 500€ rechtens, oder will der Händler nur noch ein kleines nebengeschäft machen?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

In erster Linie ist die Renaultbank ihr Vertragspartner. Sie muß einer Vertragsübernahme zustimmen. Ist auch von der Bonität des Übernehmenden abhängig. Der Händler hat damit erst mal nichts mit zu tun.

Kann es sich hierbei ev. um einen KM-Vertrag handeln, bei dem der Händler gegenüber der Renaultbank den Restwert garantiert hat ? Dann kann dem Händler durchaus ein "Schaden" entstehen, wenn bei Vertragsende zwei Halter im Brief stehen. D.h. der tatsächliche Marktwert, zu dem er dann später das Auto wieder verkaufen würde, könnte durch den zusätzlichen Eintrag tatsächlich sinken.

Dieser Wertverlust kann aber auch erst dann bei Vertragsende quantifiziert werden und nicht schon heute. Die Forderung von 500 € ist also zum heutigen Zeitpunkt Unfug.

Der Händler versucht hier wohl, einen Nebenverdienst einzustecken.

Beschweren Sie sich bei der Renaultbank über dieses Verhalten.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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zoreg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst mal für die Antwort!
So in der Art habe ich es auch vermutet, da falls mein Vertragsnachfolger das Auto später ganz übernehmen würde dem Händler dadurch überhaupt keine Mehrkosten entstehen würden.

Aber wie kann ich mich denn jetzt dem Händler gegenüber verhalten? Dadurch das er zustimmen muß kann er natürlich einen gewissen Druck auf mich ausüben, was er scheinbar auch durchaus vor hat.

Die Renaultbank hat ja eigentlich schon zugestimmt. Aber sie macht es wie gesagt von dem Einverständnis des Händlers abhängig Weinen
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie doch mal die Renaultbank, woher sie die Anspruchsgrundlage nimmt, daß der Autohändler sein Einverständnis bei einer Vertragsübernahme geben muß. Behaupten kann man erstmal viel, wenn der Tag lang ist. Aber wo steht es ?

Aber woher nimmt der Händler sich das Recht heraus, gefragt zu werden ? Steht das in den AGB´s des Leasingvertrages ? Schauen Sie doch mal, ob es einen Passus gibt hinsichtlich der Vertragsübernahme durch einen Dritten bzw. fragen Sie die Renaultbank.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::

Fragen Sie doch mal die Renaultbank, woher sie die Anspruchsgrundlage nimmt, daß der Autohändler sein Einverständnis bei einer Vertragsübernahme geben muß.


Seit wann enthält ein Leasingvertrag ein Übernahmerecht?

Solange das nicht besteht, ist die Zustimmung von R-Leas. Kulanz. Und die kann an Bedingungen geknüpft werden.

Christoph hat folgendes geschrieben::

Aber woher nimmt der Händler sich das Recht heraus, gefragt zu werden ? Steht das in den AGB´s des Leasingvertrages ? Schauen Sie doch mal, ob es einen Passus gibt hinsichtlich der Vertragsübernahme durch einen Dritten bzw. fragen Sie die Renaultbank.


Es würde völlig reichen, wenns im Vertrag RL-Kunde nicht geregelt wäre, aber es einen Vretrag Ren.Leas.-Händler gäbe oder auch nur eine Übung aus Höflichkeit.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das der LN kein Recht auf Vertragsübertragung hat, ist klar. Die LG könnte auch ablehnen.

Nur hat sich die LG bereits damit einverstanden erklärt. Die hierbei genannte Vertragsgebühr der Renaultbank scheint aber erheblich niedriger zu sein, als das was der Händler nun
verlangt.

Hier scheint es zwei Vertragsverhältnisse zu geben:

1. Händler - LG, weil der Händler die Rücknahme wohl garantiert hat (Scheint wohl ein KM-Vertrag zu sein). Natürlich ist die Rücknahme an gewisse Voraussetzungen geknüpt. Inwieweit sich ein zweiter Halter später mal gravierend auf den Verkaufserlös auswirkt, ist aus heutiger Sicht hypothetisch.

2. LG - LN über den Leasingvertrag. Was die LG widerum mit dem Händler abgekaspert hat, ist für den LN uninteressant. Sein Vertragspartner ist die LG. Wenn der Händler was haben will, soll er an die LG rangehen.

Die LG selbst findet ja das Vorgehen des Händlers merkwürdig, wie der TE schreibt.

An der Stelle des TE würde ich mich an die Vertriebsleitung von Renault Deutschland wenden. Die finden das nämlich überhaupt nicht lustig, wenn ein Vertragshändler aus der Reihe tanzt und hier versucht, einen Erlös zu generieren.
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zoreg
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst mal für die Antworten!

Ich werde mich jetzt erst mal an den Geschäftsführer der Filiale wenden.
Vielleicht ist es ja nur der Verkäufer der aus der Reihe tanzt.

Das mit der Renault-Deutschland wird dann mein nächster Shrittt sein.
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zoreg
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aussage des Geschäftsführers war wie folgt:

"Dieser Betrag(500€) ist eine Pauschale die wir immer ansetzen. Wenn der Nachfolger das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages übernimmt bekommt er die 500€ wieder. Wenn nicht behalten wir es ein. Diesen Betrag habe ich aufgrund meiner Jahrelangen erfahrung im Autogeschäft festgelegt. Im übrigen ist das die Sache des Händlers wieviel er haben will. Sie haben auch gar keinen Anspruch darauf aus dem Vertrag zu kommen. Das ist nur ein nettes Angebot von uns.
Ich werde auch nicht darüber diskutieren. Fakt ist das wir der Leasingübernahme nur zustimmen wenn die 500€ bezahlt werden. Ob sie das machen oder nicht ist ihre Sache."

Ich fühle mich jetzt ehrlich gesagt etwas erpresst. Ich komme also nur aus dem Vertrag wenn ich die geforderte Summe bezahle, (bzw. mein Nachfolger). Da er die Summe nach seiner "Erfahrung" angesetzt hat, kann er also vielleicht auch beim nächsten 1000€ verlangen.
Ich muß also jetzt jemanden finden, der Bereit ist noch zu den Leasinggebühren einen Betrag von 500€ hinzulegen, die er eventuell wieder bekommt.
Es war so schon schwer genug jemanden zu finden. jetzt seh ich völlig schwarz.

Kann man denn da gar nix gegen machen? Weinen
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur noch mal auf meinen letzten Beitrag verweisen. Was der GF des Händlers glaubt, ansetzen zu können, ist irrelevant. Woher nimmt er den Rechtsanspruch ?

Insofern hat er aber Recht, als das Sie keinen Anspruch haben, den Leasingvertrag an einen Dritten weiterzugeben. Aber das ist eine Sache, die Sie mit der LG klären müssen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum der Händler hier eine so starke Rolle spielt. Die LG macht es sich da etwas sehr einfach. Fragen Sie doch mal die LG, warum der Händler überhaupt gefragt werden muß.

Ihr Vertragspartner für den LV ist die LG und nicht der Händler. Schildern Sie doch der LG mal die Aussage des Geschäftsführers und bitten Sie um Klärung.
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