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Verfasst am: 05.10.04, 13:27 Titel: Verlängerung der baugenehmigung nach erfolgtem Baubeginn?
Dieser Fall spielt in NRW:
Im Jahre 2000 wurde eine Baugenehmigung erteilt. Im Jahr 2001 wurde mit dem Bau begonnen. Der baubeginn wurde ordnungsgemäß angezeigt. Im Jahre 2002 wurde leichte Arbeiten ausgeführt, Im Jahr 2003 ebenfalls. Seit Mitte 2003 ruht der Bau. Nun schreibt das Bauordnungsamt, dass ich ein Jahr den Bau unterbrochen habe und die Baugenehmigung erloschen wäre.
Kann ich zum jetzigen zeitpunkt gem § 77 bauO NRW noch eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen und bekomme ich sie wohl genehmigt? Die eninschlägigen Kommentierungen sagen hierzu leider gar nichts.
Verfasst am: 05.10.04, 16:51 Titel: Re: Verlängerung der baugenehmigung nach erfolgtem Baubeginn
Nach dem Wortlaut des § 77 LBO NRW dürfte eine Verlängerung nicht mehr möglich sein. Ein rückwirkende Verlängerung geht nur in den Fällen, in denen der Verlängerungs-
antrag noch vor Erlöschen der Baugenehmigung gestellt worden ist.
Verfasst am: 06.10.04, 13:41 Titel: Re: Verlängerung der baugenehmigung nach erfolgtem Baubeginn
Da hast Du Recht. Allerdings verlängert sich die Gültigkeit durch die stetige Bautätigkeit auch über die 3-Jahresfrist hinaus und zwar so lange, bis das Bauvorhaben fertiggestellt wurde. Fraglich ist, ob ich nach 5 Jahren nach Datum der Baugenehmigung in denen ich immer etwas gebaut habe, nur die Baugenehmigung verlängern lassen kann und damit dann ein Jahr Pause mit dem Bauen machen kann ohne dass die Baugenehmigung dann aufgrund der Bauunterbrechung (Jahresfrist) ungültig wird.
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