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Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.07.08, 22:03 Titel:
Ob ein Gemeinschaftswerk - hier Text und Musik eines Liedes - getrennt verwertet werden kann oder nicht, wäre die erste Frage:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__8.html
Ob ein Miturheber auf seine Verwertungsrechte verzichtet hat oder sich vertraglich einen doppelten Batzen zusichern ließ, das sollte man ihn schon selbst fragen bzw. dessen Agenten, Verleger, Anwalt, Firma usw.
Falls es sich herausstellt, dass nur der Komponist zu bezahlen wäre für den Vertrieb bzw. die öffentliche Aufführung eines Karaoke-Titels, dann könnte auch der Texter Geld verlangen, sobald sein Text öffentlich gesungen oder rezitiert wird.
Auch die Musiker bekommen Geld. Beim Midi-Song dann der Programmierer. So sie es mit Erfolg verlangen.
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