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Paket versichert verschickt, Paket verschwunden

 
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mannitb303
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 11:47    Titel: Paket versichert verschickt, Paket verschwunden Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte gerne mal eure meinung zu folgendem fall (mein eigener) hören.

am 17.04.08 habe ich eine [Gelöscht. Biber] (privatverkäufer) bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert. nach mehrmaligem nachfragen und fristsetzung kam die ware dann am 13.05.08 bei mir an. da die ware defekt und unvollständig war, habe ich reklamiert. mir wurde daraufhin eine minderung um 20,- angeboten. da ich mit 20 Euro minderung des verkaufspreises nicht einverstanden war, da die ware defekt war, habe ich das paket an den absender als versichertes paket per XXX zurückgeschickt. das paket wurde von [Gelöscht. Biber]xxx am 15.05.08 angenommen. der empfänger hat das paket nicht bekommen bzw. angenommen. empfänger des paketes war eigentlich Frau [Gelöscht. Biber]. daraufhin habe ich ihr eine eidesstattliche versicherung von XXX zugeschickt, die wurde unterschrieben, zurückgesendet und an XXX weitergeleitet.

das war im mai und habe das geld (212,-) immer noch nicht. als antwort kam 22.07.08:

leider habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts erreichen können.

Ich werde mich weiterhin um diesen Schadenfall kümmern und sie auf dem Laufenden halten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin xxxxx
[Gelöscht. Biber]



Welche möglichkeiten habe ich mein Geld zu bekommen. Schliesslich habe ich das Paket als Versichertes Paket verschickt. Es kam beim Empfänger nicht an. Das war am 15.05.08
bis heute wurde ich immer nur vertröstet. Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke

Stefan
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Tunix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin definitiv nur Laie, aber ich könnte mir vorstellen, das der, der das Paket angenommen hat automatisch eine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Ausgabe an den berechtigten eingegangen ist. Wieweit er in Haftung genommen werden kann wage ich nicht zu Beurteilen.
Auch wäre es mal interessant die AGB des Transportunternehmens im Bezug auf Nachbarschaftszustellung zu studieren. Denn Dein Auftrag galt ja einer Zustellung an XYZ und nicht an den Nachbarn.
Auch ist es interessant ob XYZ eine Benachrichtigung bekommen hat.

Bei einigen Dienstleistern wird die Sendung nur gegen Vorlage eines Ausweises ausgehändigt. Bei anderen leider nicht.

Egal wie es aber ist würde ich vom Dienstleister binnen kurzer Frist eine exakte Auskunft verlangen wer und wann und wo die Ware angenommen hat, sowie eine Unterschriftskopie des Empfängers. Denn es kann ja nicht ausgeschlossen werden das der Fahrer es sich einfach gemacht hat und die Ware vor der Tür oder sonstwo abgelegt hat.

Ich denke zumindest es gibt eine klare Pflicht das der DL nachweisen muss das er die bezahlte Leistung auch erbracht hat.

Wenn konkrete Zweifel vorliegen das das Paket überhaupt irgendwo abgegeben wurde liegt vielleicht sogar eine Unterschlagung vor.

Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.

Grüße

Tunix
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d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aus langjähriger leidvoller Erfahrung:

Transportunternehmer in Verzug setzen. Er hatte den Auftrag das Paket auszuliefern, und zwar an den Empfänger und nicht an irgendjemanden.
Auch Unterschriftsfälschungen habe ich bereits mehrfach Erlebt, auch wenn ich das ausdrücklich in diesem Fall nicht behaupten möchte.

Bei grober Fahrlässigkeit sollte der Unternehmer übrigens voll Haften. Die Aushändigung an eine Nachbarn könnte das eventuell erfüllen, oder nicht Frage
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