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Verfasst am: 30.07.08, 07:34 Titel: Grenzbebauung von Haus mit integrierter Garage
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zur Grenzbebauung.
Ich weiß, dass eine Garage auf die Grenze gebaut werden darf, sogar ohne die Genemigung der Nachbarn. Wie sieht es aber aus, wenn diese Garage im Haus integriert ist? Muss dann nicht auch ein Abstand von 3 Meter mindestens eingehalten werden?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 30.07.08, 07:39 Titel:
Also ich lehne mich jetzt mal etwas raus und behaupte, dass dies in allen Bundesländern gleich ist. Wenn keine eindeutige Texttur zwischen Haus und Garage ist, darf die Garage nicht auf die Grenze gesetzt werden.
Beispiel: Wenn die Dachhaut /Dachneigung fliesend in die Garage übergeht, dann ist die Garage im Baukörper des Hauses eingebunden und wird als eine Einheit angesehen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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So wie jede Terrasse zum Haus gehört, die angebaut ist, gehört nun die Garage zum Haus. (Nicht umgekehrt)
Hierzu gibt es die Kuriosität mit einer Mauer.
Eine Mauer schloss an einem Haus an, wurde von dem Haus aus entlang einer Grundstücksgrenze errichtet. Diese Mauer ist nun Bestandteil des Hauses und fällt in die Abstandsregelung. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Neben den Baugesetzen gibt es noch normalerweise eine Bebauungsplan oder Satzung (normalerweise im Außenbereich). Hier hilft nur ein Blick in diese Dokumente bei der Bauverwaltung oder im Planungsamt.
Aus den Unterlagen sind auch die Grenzabstände, Baulinien und wenn Erlaubt die Art und Weise der Grenzbebauung zu entnehmen.
In einigen Gebieten ist dies augrund des B-Plan zulässig.
Bei uns sind die Mitarbeiter im Amt zur Auskunft verpflichtet.
Alternative, die Ortsansässigen Architekten fragen.
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