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rechtlich Möglichkeit gegen Spam(begünstigte)

 
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Tunix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 17:35    Titel: rechtlich Möglichkeit gegen Spam(begünstigte) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne einmal kreative Meinungen zum Thema Spambekämpfung bei Emails hören.

Dabei geht es mir nicht um das technische Filtern oder sperren von Emails. Auch das ermitteln des Mailversenders ist oft sehr schwierig. Aus diesem Grunde überlege ich die ganze Zeit ob es einen rechtlichen Ansatz gibt den offensichtlichen direkten oder indirekten (Provisionszahlungen) Auftraggeber solcher Werbung rechtlich zur Unterlassung zu zwingen.

In diesem Zusammenhang würde mich auch eure Meinung interessieren zu der Impressumregelung, welches ja nach meiner Kentniss bei Werbemails vorgeschrieben ist, aber oftmals nur aus einem Link auf eine Webseite besteht. So das man noch weitere Zeit investieren muss um das Impressum überhaupt zu lesen. In Firmen ist das oftmal überhaupt nicht möglich weil viele Internetseiten durch Firmenfirewalls gesperrt sind.

Grüße

Tunix
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es waere sehr schlecht, wenn man den "Beguenstigten" einer Spammail verklagen koennte. Einfaches Szenario: Firma A und B sind Konkurrenten, A will nun B ausschalten und heuert einen Spammer an fuer B massiv Werbung zu machen. Die Spamempfaenger verklagen B und dieser muss schliessen. A hat gewonnen.
PS: Spam liest man nicht, sondern entsorgt sie ohne auf irgendwas zu klicken sofort!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz abwägig fände ich das nicht, solange halt bewiesen wird, daß der Spam wirklich durch diese Firma veranlasst wurde.
Ich denke, eine Mitstörerhaftung wäre schon drin.
_________________
Geist ist Geil!
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Tunix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

an die Möglichkeit Mitbewerbern zu schaden habe ich dabei nicht gedacht, aber solche Methoden sind dann sowieso strafbar. Denn da muß man ja nicht nur hoffen das jemand sich wegen unerlaubtem Spam beschwert sondern könnte ja gleich entsprechend schädigenden Text versenden lassen. Aber trotz allem sollte man das Argument durchaus beachten.

Aber um auf das Spamproblem nochmal einzugehen. Ich zum Beispiel bekomme über meine Adresse täglich bis zu 100 Spammails (die meisten werden schon gefiltert). Von diesen Spammails sind auch durchaus einige von deutschen Domains bei denen auch eindeutig Werbung für einzelne Firmen gemacht wird.

Das einzige was aus meiner Sicht deutlich zu erkennen ist, ist wer da etwas erreichen möchte. Die Firma für die Werbung gemacht wird.
Selbst bei de Domains ist es inzwischen so das zum einen das Impressum nur durch einen Link angegeben ist oder die Domain durch eine deutsche ADresse als Admin eingetragen ist und der eigentliche Betreiber irgendwo im Ausland sitzt.

Zusätzlich zu der Problematik das viele Beschwerden beim Versender ergebnislos bleiben kommt das aus meiner Erfahrung dazu, das ich oft durch irgendwelche User in Newslisten eingetragen werde (noch nicht mal böswillig) und ich dann mit dem Problem leben muss das einge Firmen so erhaltene Emailadressen mit angeblicher Genehmigung (nur halt nicht von mir) binnen kürzester Zeit an andere Firmen weiter verkaufen und schlagartig das ganze von vorne Anfängt.

Aus diesem Grunde war die Überlegung, ob es nicht wege gibt den eigentlichen Nutznieser der Werbung (wenn er den auch der Auftraggeber ist) zur Unterlassung zu zwingen.
Und weil für die Millionen genervter Privatkunden ein Weg über den Rechtsanwalt mit viel Mühe und auch Kosten verbunden ist (was die Firmen wissen) überlege ich halt welche anderen Möglichkeiten noch in Betracht kämen.

Adressverschleierung und Spamfilter sind dabei nur eine Bekämpfung der Auswirkung aber nicht der Ursache.
_________________
Grüße

Tunix
______________________________________

Garantierte Privatauskunft unter Ausschluß jeglicher Garantie und Gewährleistung - über Rücknahme können wir reden Smilie
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